184 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. stehenden Cedulas, Coup. und Bonos werden aus der Cirkulation genommen und der Provinz- Reg. gegen auf Papier lautende Certifikate ausgeliefert, die zu folg. Sätzen zum Zwecke der Ablösung verabfolgt werden: Gold-Cedulas zu 200 %, Papier-Cedulas zu 100 %; Gold-Coup. zu 120 %, Papier-Coup. zu 60 %. Der in Mark zahlbar gemachte Teil der Cedulas Serie E erhält eine 50 % nicht übersteigende Bonifikation. 2. Die Provinz-Reg. zahlt, und zwar in Pes. Papier in den ersten 6 Jahren jährl. Pes. 2 000 000, in den folg. 10 Jahren jährl. Pes. 2 275 000 und in den letzten 9 Jahren jährl. Pes. 2 452 000. 3. Die Certifikate sind halbjährl. zu tilgen und zwar erhalten die Besitzer derselben in den ersten 3 Jahren 27 %, im 4. und 5. Jahre 28 %, dann alle 2 Jahre bis zum 11. Jalire steigend um je 1 % bis 31 %, sodann vom 12. bis zum 24. Jahre steigend jährl. um 1 % bis 44 % und im 25. Jahre 46¼ % ihres Nominalwertes. Die Tilg. geschieht durch Kauf, falls die Certifikate zu den genannten Kursen zu haben sind, falls billiger in verstärktem Masse; sonst durch Auslosung. 4. Als Sicherheit für die halbjährl. Zahlungen wird eine besondere Steuer erhoben, deren Erträgnisse täglich direkt an die Nationalbank für Rechnung der Certifikationsinhaber abzuführen sind. 5, Die Cedulas sind mit Coup. vom 1./1. 1904 ab einzureichen. Für fehlende Coup. ist Ersatz zu leisten. 6. Die Cedulas-Inhaber verzichten auf alle Ansprüche gegen die Hypoth.-Bank und übertragen alle ihnen hieraus zustehenden Rechte an die Reg. Dagegen sind bei Nicht- erfüllung der Bestimmungen des Arrangements die Cedulas-Inhaber berechtigt, von der Reg. alle ihre Rechte und Ansprüche aus den Cedulas mit 4 % Zs. zurückzuverlangen. 7. Die Konversion ist 3 Jahre lang freizustellen. 8. Den für den Umtausch etwa erforderlichen Stempel im Heimatslande zahlen die Cedulas-Inhaber. 9. Das Arrangement wird bindend, wenn die Zustimmung für 60 % der Cedulas bis Ende 1904 erfolgt. Da die Bankfirma Joh. Berenberg, Gossler & Co. in Hamburg die Umtauschbedingungen für die in Mark zahlbaren Cedulas Serie E für ungünstig hielt, so teilte sie im Febr. 1904 dem Londoner Cedulas- Schutzkomitee mit, dass sie für das Zustandekommen der Konvertierung auf der vor- geschlagenen Basis nicht mitwirken könne. Ferner ersuchte sie alle Cedulas-Besitzer, welche ihre Cedulas früher bei ihnen zur Vertretung durch das Londoner Schutzkomitee hinter- legten, diese gegen Rückgabe der von ihnen s. Z. ausgestellten Empfangsbescheinigungen wieder zurückzunehmen. Gleichzeitig forderte sie alle Cedulas-Inhaber auf, dem Konvert.- Vorschlage nicht zuzustimmen, sondern ihre Cedulas bei ihnen kostenfrei gegen entsprechende neue Empfangsbescheinigungen weiter zu hinterlegen, um unter Ablehnung des oben er- wähnten Vorschlages, zum mindesten für die in Mark zahlbar abgestemp. Cedulas Serie E, ein besseres Ergebnis zu erzielen. Nachdem in der am 17./3. 1904 in London stattgehabten Versammlung der Cedulas-Inhaber der Konvert.-Vorschlag der Provinzial-Reg. abgelehnt wurde, veranlasste der Council of Foreign Bondholders in London noch eine Abstimmung nach den Beträgen der Cedulas. Bei dieser Abstimmung haben nur $ 23 354 178 dem Vor- schlage zugestimmt, während nach dem Ges. v. 28./31. Dez. 1903 60 % aller noch in Cirkulation befindl. Cedulas und sonst. Sicherheiten der Provinzial-Hypoth.-Bank (ca. $ Pap. 164 500 000 und $ Gold 4 267 000) dem Vorschlage zustimmen müssen. Trotz dieser Ablehnung machte der Council of Foreign Bondholders einen neuen Versuch, indem er die Cedulas-Inhaber auf- forderte, ihre Cedulas abstempeln zu lassen, um auf diese Weise nochmals eine Abstimmung herbeizuführen in der Hoffnung, hierdurch die Majorität von 60 % zusammenzubringen. Die Firma Joh. Berenberg, Gossler & Co. in Hamburg warnte vor dieser Einreichung der Cedulas zur Abstempelung umsomehr, als durch deren Unterlassung die Interessen der Besitzer in keiner Weise beeinträchtigt würden. Im Febr. 1906 wurde auf Veranlassung des Präsidenten des Londoner Schutzkomitees durch die Mannheimer Bankfirma Richard Loeb ein deutsches Schutzkomitee gebildet, welches behufs Erlangung eines annehmbaren Arrangements diplo- matische Unterstützung angerufen hat. Das Londoner Komitee hat sich im März 1906 mit einer Regelung auf der Basis von 3 u. 3½ % Bonds, die durch die Provinz Buenos Aires garantiert werden sollen, einverstanden erklärt. Bisher hat die Provinzregierung jedoch hierzu noch keine Stellung genommen. 6 % Cedulas Serie E, in Umlauf 31./12. 1903 $ 4 945 284 in Stücken à $ 50, 100, 200, 400, 1000. Zs.: Vierteljährl. 1./1., 1./4., 1./7., 1./10. Tilg.: Durch vierteljährl. Verl. mit jährl. 2 %, Verzins. u. Tilg. seit 1891 eingestellt. Zahlst.: Hamburg: Joh. Berenberg, Gossler & Co. Kurs in Hamburg Ende 1890–1905: 48, –—, 15.50, 11, 11, 9, 11.50, 11, 10.55, 6, 6, 5.50, 7.25, 11.25, 16.50, 45 %. Kurs in Hamburg für Cedulas mit Empfangsbestätigung von Joh. Berenberg, Gossler & Co. Ende 1895–1905: –, –, 10.50, 10, 6, 6, 5, 7, 11.10, 16.25, – %. Verj. der Zinsscheine u. verl. Cedulas in 20 J. n. F. Usance: Beim Handel an der Börse 1 $% = M. 4.13. Königreich Belgien. Budget 1906: Einnahme: 558 863 928, Ausgabe: 557 805 484, Überschuss: 1058 444. Stand der Schuld am 31. Dez. 1905: 2½ % Anleihe. Fr. 219 959 632 3 % 5 IL. Serie 3 462 400 775 3 % 5 II „ 2 300 346 082 3 % % III. „ 23235 401 300 3 % %%%%%. 1 326 334 3 % %1893 1 500 000 Schatzscheine. 25 540 000