190 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. russ. u. deutsche Staatspapiere. Im Falle die Banque de Paris et des Pays-Bas jemals 15 Tage vor dem halbjähr. Zins- u. Rückzahlungstermin der Anleihe nicht die volle für den Anlehensdienst erforderl. Summe erhalten haben sollte, ist sie ermächtigt, dieselbe ohne weiteres durch den Verkauf von Effekten aus diesem Depot zu ergänzen, welches die Bulg. Reg. sofort wieder auf den ursprüngl. effektiven Betrag von frs. 1 500 000 zu erhöhen hat. Im Interesse der Verbesserung der Wechselkurse auf das Ausland hat der Staat für die ganze Dauer der gegenwärt. Anleihe sich verpflichtet, ohne vorherige Verständigung mit dem Vertreter der Obligationäre, weder die in Kraft befindl., den Banknotenumlauf der Bulg. Nationalbank regelnden Ges. v. 27. Jan./8. Febr. 1885 und 15./27. Dez. 1891 abzuändern, noch neue Ausprägungen von Silbermünzen vorzunehmen, noch direkt oder indirekt Papiergeld (billets fiduciaires) auszugeben. Diese Bestimm. ruhen in Kriegszeiten. Die Bulg. Reg. hat sich ausserdem verpflichtet, innerh. 2 Jahre, von der gegenwärt. Anleihe ab gerechnet, ohne vorherige Zustimmung der Russ. Staatsbank und der Banque de Paris et des Pays-Bas keine weiteren Staatsschuldverschreib. oder vom Staate garant. Schuldverschreib. im Auslande zu begeben. Ein unbegebener Rest der 5 % staatl. garant. Anleihe der Agrarkassen von frs. 30 000 000 vom Jahre 1896 darf jedoch nach Ablauf von 6 Mon. nach gegenwärt. Em. verkauft werden. – Zahlst. in Deutschland: Berlin: Deutsche Bank, Mitteld. Creditbank; Frankf. a. M.: Jacob S. H. Stern, Gebr. Bethmann, Deutsche Bank, Deutsche Vereinsbank, Mitteld. Creditbank. Zahlung der Oblig. u. der Zinsscheine frei von jeder gegenwärt. u. zukünft. bulg. Steuer, Gebühr u. sonst. Abgabe in Deutschland in M. Verj. der Zinsscheine 5 J., der verl. Oblig. 20 J. (F.); verl. Oblig. werden nach Ablauf von 5 Jahren nach ihrem Rückzahlungstermin nur noch bei den Kassen des Staatsschatzes in Sofia bezahlt. Aufgel. in Frankf. a. M. 23./9. 1902 zu 90 %. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1902–1905: 92.30, 89.20, 91.50, 97.50 % Der Ertrag der Banderollen- u. der Mourouriésteuer betrug in Leva Bulg. Währ.: Banderollen- Mourourié- Gesamt- Banderollen- Mourourié- Gesamt- steuer steuer betrag steuer steuer betrag 1892 6394 453 146 638 6 541 091 1899 9 387 969 713 437 10 101 406 1893 7 010 581 82 227 7 092 808 1900 8 646 404 655 408 9 301 8l2 1894 9 531 211 115 023 9646 234 1901 8 452 479 636 407 9 088 886 1895 9521 442 83 770 9 605 212 1902 9 695 220 744 313 10 439 533 1896 8745 798 60 676 8 806 474 1903 10 429 074 786 849 11 215 923 1897 9 091 599 763 685 9 855 284 1904 11 323 380 841 827 12 165 207 1898 10 099 802 775 056 10 874 858 1905 11 856 620 73 604 12 730 220 5 % steuerfreie Bulg. Staats-Gold-Anleihe von 1904. Leva Gold 100 000 000 = frs. 100 000 000 = Rbl. 37 500 000 = 81 000 000 = £ 3 960 000 = K 95 200 000 = hfl. 48 000 000 in Stücken à Leva Gold 500 = frs. 500 = Rbl. 187.50 = 405 = £ 19.l = K 476 = hfl. 240. Zs. 1./14. Mai, 1./14. Nov. Tilg.: Vom 1./14. Nov. 1905 ab durch halb- jährl. Verl. am 1./14. April u. 1./14. Okt. per 1./14. Mai bezw. 1./14. Nov. innerh. 50 Jahren; vom 1./14. Nov. 1915 ab verstärkte Tilg. zulässig. Sicherheit: Die Anleihe ist speciell sicher- gestellt durch die Einnahmen der Stempelgefälle sowie durch die Erträgnisse der Bande- rollen-Tabaksteuer u. zwar letztere nach Abzug der Erfordernisse für den Dienst der 5 % Anleihe von 1902 u. in zweiter Linie durch die Erträgnisse der Mourouriéstehner ebenfalle nach Abzug der Erfordernisse für den Dienst der 5 % Anleihe von 1902. Die Überwachung der in Frage kommenden Einkünfte geschieht in derselben Weise wie bei der 5 % Anleihe von 1902 und werden auch die Stempeleinnahmen in gleichmässiger Weise an die Banque de Paris et des Pays-Bas abgeführt werden. – Zahlst. u. Zahl.-Modus: Wie bei der 5 % Anleihe von 1902. Aufgelegt in Paris 12./12. 1904 frs. 80 000 000 zu 89.50 %. Der Restbetrag von frs. 20 000 000 wurde im Okt. 1905 in Paris eingeführt. Verj. der Zinsscheine 5 J., der verl. Oblig. 20 J. (F.); verl. Oblig. werden nach Ablauf von 5 Jahren nach ihrem Rückzahlungs- termin nur noch bei den Kassen des Staatsschatzes in Sofia bezahlt. Sofia. 5 % steuerfreie Gold-Anleihe von 1906. Frs. 35 000 000 = M. 28 350 000 in Stücken Leva Gold 500 = frs. 500 = M. 405 = K 476 = hfl. 240, hiervon sind 30 000 Stücke (Nr. 40 00l bis 70 000) in Abschnitten über je 5 Schuldverschreib. ausgefertigt. Zs.: 1./14. Mai, 1./14. Nov. Tilg.: Von 1907 ab durch halbjährl. Verlos. 1./14. April u. 1./14. Okt. per 1./14. Mai bez. 1./14. Nov. oder durch Rückkauf in 50 Jahren, vom 1./14. Mai 1916 ab verstärkte Tilg. und Totalkündig. zulässig. Sicherheit: Die Anleihe ist garantiert vom Staate Bulgarien. Für den Anleihedienst sind folg. städt. Einnahmen verpfändet. 1) Der Octroi; 2) die Schlacht- gebühr; 3) die Steuer auf die die Stadt betretenden Lastwagen und Lasttiere; 4) die Miets- zinsen der städt. Liegenschaften: 5) die Wasserverbrauchsgebühren. Die verpfändeten Ein. künfte werden unter Aufsicht des Staates vereinnahmt und unmittelbar an die Banque Genérale de Bulgarie abgeführt; die verpfändeten Einkünfte dürfen während der ganzen Dauer der Anleihe weder verändert noch aufgehoben werden, es sei denn, dass sie ergänzt ocler ersetzt werden durch andere gleichwertige Einkünfte; dies gilt jedoch nicht für die Octroi-Steuer, welche, soweit sie der Stadt Sofia zufliesst, weder aufgehoben noch er- mässigt werden kann. Zahlst.: Sofia: Banque Générale de Bulgarie; Berlin: Berl. Handels-Ges., Bank für Handel u. Ind.; Frankf. a. M.: Bank für Handel u. Ind.; Budapest: Pester Ung. Kommercial-Bank; Wien: Oesterr. Länderbank. Zahlung der Zs. u. des Kapitals frei von allen bulgar. Steuern und Abgaben in Deutschland in Reichsmark. Aufgelegt in Berlin u. Frankf. a. M. 5./3. 1906 frs. 26 000 000 = M. 21 060 000 zu 91.50 %. Verj. der Zinsscheine in 57, der verl. Stücke in 20 J. (F.).