=――――― Vide-Königreich Egypten. 81 Andeihe von 1890 entstamd. Hite genannte Bebhörde steht unter Aufsicht der „Commission de la Dette Publique“, weldhe aus Delegierten der Garantiemächte für die erste (sogen. ganantierte) Anleihe zusaminengesetnt ist. Einnahmen Ausgaben Überschuss Abrechnung für 1895: £ E. 10 431 265 £ E. 10 099 025 3.... 240 „ 1896: „ 160 693 577 „ 10 377 280 „ 316 297 18973 „ 11092 564 10659 257 „ 433 307 1898: . II 347 980 10 863 955 „484 025 1899:. „ 11 415.487 „11 013 032 „ 402 455 33 „ 19300: „ 11 662 687 „ 11 103 944 „ 558 743 3 1901: „ 172 159 516 „ 11 395 701 „ 63 815 „1902: „ 19 148 656 11 432 522 „ 3 „ 1903; „ 182 463 700 „ 11 720 100 „ 743 600 „ 1904: „ 13 906 000 „ 12 700 000 „ 1 206 000 36 „ 1905: „ 14 813 346 „12 424 822 „2 688 524 3 % garantiorte Egyptische Anleihe von 1885. Emiss. £ 9 424 000 (übertragen an N.M. von Rothschild & Sons in REondon) H. der am 18. März 1885 in London unterzeichneten Konvention zwischen Grossbritannien, Deutschland, Österreich-Ungarn, Frankreich, Italien, Russland u. der Hürkei m. It. Dekrete des Khedive vom 27. u. 28./7. 1885 zur Beschaff. on effektiv £ 9 000009.=– Iiv. Egypt. 8.775 000. In Umlauf am 31./12. 1905 £ 7 849 500 in Stücken A £― 100, 200, 500 m. 4000. Zs.: 1.73., 1./9. Zs. u. Kap. zahlbar in Gold ohne jeden Abzug u. zwar in Kairo, Londen, BRerlin u. Paris. Die Umrechnung geschieht in Berlin u. Paris zu einem von aler Kommission der Staatssdhuld zus. mit dem Finanzminister festzusetzenden Kurse, miteher Einschränkung, Gass der Umnechnungskurs niemals die Parität des $ Überschreiten darf cund mienrals miedniger sein alarf als M. 20.25 oder frs. 25. Tilg.: Durch Ankauf oder Außsl., vom 18,./7. 4910 ab Totalkünd. zulässig. Sicherheit: Für Verzinsung und Tilgung ist eine festte Annuität von £ 315000 = Liv. Egypt. 307 125 festgesetzt, welche als erste Last von en Eimkümften erhoben wenden soll, die für den Dienst der Privilegierten und der unificierten Schald bestimmt sind, und deren regelmässige Zahlung gemeinschaftlich und eeinzelm von dem dbengenannten Staaten garantiert ist. Die Garantie Russlands ist auf % der Annuifät begnemat. Jeder mach Zahlung der Zinsen verbleibende Betrag der Annuität wird dem fär die Rückzahhung disser Anleihe bestimmten Tilgungsfonds zugeführt. Ein ergänzender Tilgungsfonds, welchar éinen jährlichen Maximalbetrag von £ 90 000 nicht übersteigen soll, ist in dem Dekret vom 27. Juli 1885 vorgesehen als erstes Anrecht auf die Überschüsse, welche dem allgemeinen Tilgungsfonds zu überweisen sind. Aufgelegt £ 9 000 000 am 30. Juli 1885 zu 95½½ (1 Lstr. = M. 20.388) in Berlin, Frankfurt a. M., London und Paris. Zahlstellen: Berlin: gG. Bleichröder; London: N. M. Rothschild & Sons; Paris: de Rothschild freres; Egypten: (Ceaisse de la Dette Publique. Kurs Ende 1890–1905: In Frankf. a. M.: 100, 100, 100, 103, –, =― –, –, –, 100, 10 0, 102, 97.50, 97.50, 98 %. – In Berlin: Stets gestrichen. Usance: Seit 1. 1899 cvird beim Handel an der Börse £ 1 = M. 20.40 gerechnet, vorher £ 1 = M. 20. 3 % privil. Egypt. Staats-Anleihe von 1890. Emiss. £ 29 400 000 lt. Dekrete vom 6. u. 7/6. 1880 zur Rückzablung bezw. Konvert. der 5 % privil. Anleihe (£ 22 296 800), zur Kückzahlung der 4½ % Anleihe von 1888 (£ 2 239 320), für Bewässerungsanlagen, Regelung von Pensiansansprüchen und Kosten dieser Emiss. (Liv. Egypt. 1 300 000), hierzu Emiss. $ 17734 200 lIt. Dekret vom 12./7. 1900 für Eisenbahnzwecke. In Umlauf am 31./12. 1905 31 127 780 in Stücken à £ 20, 100, 500 u. 1000 = frs. 500, 2500, 12 500 u. 25 000. Zs.: 15./4., 16./10, Zs. u. Kapital zahlbar in Gold ohne jeden Abzug unter denselben Bedingungen wie 31 % priv. Amleihe von 1890. Tilg.: Vom 15./7. 1910 ab dureh Rückkauf, falls der Kurs unter pari, donst.gurch Verl.; v. 15./7. 1910 ab Totalkünd. zulässig. Die Besitzer der 5 % priv. Oblig. waren be- rechntigt, v. 13.–23./6. 1890 Pari-Rückzahl. zu verlangen; diejenigen, die sich innerh. dieser Frist nicht gemeldet, waren den Bestimmungen der oben erwähnten Dekrete unterworfen. Alle micht zurückbezahlten, also konv. 5 % privil. Oblig. bleiben, ohne irgend eine Veränderung in den Stücken oder Coup. zu erfahren, als 3½ % privil. Oblig. in UÜmlauf. Sie mussten zur Bescheinig. bei einer der Zeichnungsstellen eingereicht werden, infolge dessen alsdann den esitzern auf je $ 100 nom. £ 9 und weiter £ 2.2.6 für den im voraus einzulösenden, am 15./10. 1890 verfall. Coup. (zus. M. 226.95) bar herausgezahlt wurde; dagegen findet die Einlös. ler V. 15. 4. 1891 ab fällig werdenden Coup., deren Beträge auf 5 % Zins = £ 0.10, 2.10, 12.10, 65 = frs. 12.50, 62.50, 312.50, 625 lauten, nur im Verhältnis von 3½ % jährl., also jeder Coup. £ 0,7, 1.15, 8.15, 17.10 = frs. 8.75, 46.25, 218.75, 437.50 statt. Die Jahresannuität von Livres Leypt. 130 000 (£ 133 000) wird vom Finanz-Ministerium an die Staatsschuldenkasse in Monats- üten von Livres Egypt. 10 833 entrichtet. Dieser Betrag ist durch Dekret v. 6./6. 1890 auf livres Egypt. 15 093 erhöht worden. Im Fall des Verzuges in der Entrichtung einer einzigen deser Monatsraten soll der Ertrag der direkten und indirekten Auflagen der Stadt Kairo, Velche durch die Daira-Baladieh erhoben werden, von dieser Verwaltungsbehörde an die Aaatsschuldenkasse, auf deren einfache Aufforderung, solange eingezahlt werden, bis die lahlung der Monatsraten für das laufende Halbjahr vollständig gesichert ist, und zwar unter derselben Verantwortlichkeit, wie solche durch das Dekret vom 2. Mai 1876 den Beamten der für die Staatsschuld verpfändeten Provinzen und Verwaltungszweige auferlegt ist. Die egierung darf in den erwähnten Abgaben keine Anderung vornehmen, welche geeignet sein XIV*