234 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. auf die Einlösung dieser Staatsnoten bezügl. Verpflichtung. Der Ersatz der restl. Staatsnoten à fl. 5 u 50 in der Zirkulation unter Verwend. von 10-K-Banknoten ist wie oben erwähnt gleich- falls der Hauptsache nach zu Ende geführt und waren nach den Kundmachungen der Staats- schulden-Kontroll-Kommission des Reichsrats Staatsnoten nur mehr im Umlaufe: Ende Mai 1906: fl. 1 310 375 = K 2 620 750. Am 2./9. 1901 wurde die Einlösung der fl. 10-Banknoten angeordnet. Die Modalitäten für die Einziehung der Banknoten sind dieselben wie für die Staatsnoten, jedoch erlischt die Verpflicht. der Bank, diese Noten anzunehmen u. gegen gültige umzutauschen, erst nach dem 31./8. 1909. An die Stelle der Noten zu fl. 10 traten Banknoten à K 20. Am 26./5. 1902 wurde mit der Ausgabe der Banknoten zu K 50 begonnen. Am 6./10.1902 wurde ferner die Einlösung der fl. 100, Banknoten angeordnet. Die fl. 100-Banknoten wurden von den Haupt- u. Filialanstalten der Österr.-Ungar. Bank als Zahlung u. zur Umwechslung bis 30./4. 1904 angenommen. Vom 1./5.–31./10. 1904 wurden diese Banknoten von den Hauptanstalten der OÖsterr.-Ungar. Bank zwar noch als Zahlung und zur Umwechslung angenommen, von den übrigen Bankanstalten aber nur zur Umwechslung. Vom 1./11. 1904 ab nimmt die Osterr.-Ungar. Bank die fl. 100-Banknoten als Zahlung nicht mehr an, sodass am 31./10. 1904 der letzte Termin für die Einziehung dieser Banknoten ablief. Von dieser Zeit nehmen die Hauptanstalten der Österr.-Ungar. Bank in Wien u. Budapest diese Bank- noten nur noch zur Umwechslung an; die Filialanstalten ersetzen derlei Banknoten dann nur noch auf besondere Bitte, auf Grund der Bewilligung des Generalrats der Osterr.-Ungar. Bank. Nach dem 31./10. 1910 ist die Österr.-Ungar. Bank nicht mehr verpflichtet, die 100 fl.-Bank- noten einzulösen oder umzutauschen. An die Stelle der 100 fl.-Banknoten traten Banknoten à K 100, mit deren Ausgabe am 20./10. 1902 begonnen wurde. Am 13./12. 1902 wurde auch die Einlösung der Banknoten à fl. 1000 verfügt. Diese Banknoten wurden von den Haupt- und Filialanstalten der Österr.-Ungar. Bank als Zahlung und zur Umwechslung bis 30./6. 1904 angenommen. Vom 1./7.– 31./12. 1904 wurden diese Banknoten von den Hauptanstalten der Bank zwar noch als Zahlung u. zur Umwechslung angenommen, von den übrigen Bank- anstalten aber nur zur Umwechslung. Vom 1./1. 1905 ab nimmt die Bank die 1000 fl.-Bank- noten nicht mehr als Zahlung an, so dass am 31./12. 1904 die letzte Frist für die Einziehung dieser Notengattung ablief. Von diesem Zeitpunkte an werden die einberufenen Banknoten nur noch bei den Hauptanstalten in Verwechslung genommen, die Filialanstalten vergüten derlei Noten dann nur mehr über besonderes Ansuchen mit Bewilligung des Generalrates der Österr.-Ungar. Bank. Nach dem 31./12. 1910 ist die Österr.-Ungar. Bank nicht mehr verpflichtet, die 1000 fl.-Banknoten einzulösen oder umzuwechseln. Zugleich wurde die Ausgabe der Banknoten à K 1000 angeordnet und mit derselben am 2./1. 1903 begonnen. Durch Erlass des Finanzministeriums vom 14./2. 1905 wurde die Einziehung der Banknoten zu K 10 mit dem Datum vom 31./3. 1900 und die Ausgabe von Banknoten zu K 10 mit dem Datum vom 2./1. 1904 angeordnet. Mit der Ausgabe der neuen Banknoten wurde am 25./2. 1905 begonnen, die alten Banknoten werden bis 28./2. 1907 zur Zahlung oder Verwechslung bei den Hauptanstalten du. Filialen der Österr.-Ungar. Bank angenommen und von diesem Zeitpunkt ab bis zum 28./2. 1913 nur noch zur Verwechslung. Nach dem 28./2. 1913 ist die Österr.-Ungar. Bank nicht mehr verpflichtet, die Banknoten v. 31./3. 1900 einzulösen oder umzuwechseln. In der Gesetzgebung des Jahres 1899 ist bestimmt, dass bei Aufnahme der Barzahlung Banknoten-Appoints, die auf weniger als K 50 lauten, nicht ausgegeben werden dürfen; hinsichtlich der auf Rechnung der Staatsverwaltung unter voller Gold- bedeckung bis zu K 160 000 000 auszugebenden 10 K-Banknoten bestehen besondere Ab- machungen. Nach dem den Parlamenten am 31./3. 1903 vorgelegten aber nicht erledigten Gesetzentwurfe, betreffend die Aufnahme der Barzahlungen, soll jedoch, unter Aufstellung spezieller Deckungsvorschriften für die kleinen Banknoten, der Österr.-Ungar. Bank ge- stattet werden, auf K 10 lautende Banknoten auch über den festgesetzten Höchstbetrag von K 160 000 000 ferner 20 K-Noten auch nach Aufnahme der Barzahlungen auszugeben. Seit Ende August 1901 setzt die Österr.-Ungar. Bank Landesgoldmünzen der Kronenwährung in Verkehr. In der Zeit von Ende August 1901 bis Ende Mai 1905 brachte die Bank — ab- züglich der Rückströmungen – für K 230 482 940 in Zirkulation, wovon K 166 957 720 auf die Goldmünzen zu K 20 und K 63 525 220 auf die Goldmünzen zu K 10 entfallen. Die schweb. Schuld in Partial-Hyp.-Anweis., deren Verbind. mit der Staatsnotenschuld mit der Inangriffnahme der gänzl. Einlös. der Staatsnoten aufgehört hat, ist zuletzt durch Verordn. des k. k. Finanzministers v. 27./12. 1902 auf den Höchstbetrag von K 89 600 300 beschränkt worden. 4 % Österr. Goldrente. Gesamtbetrag Gold-fl. 490 850 200 in Stücken à Gold-fl. 200. 1000, 10 000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg. findet nicht statt. Zahlst.: Wien: Staatsschulden-Kasse; ausserhalb Wiens: k. k. Landeskassen und Steuerämter; Berlin: S. Bleichröder, Deutsche Bank; Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges., Bank für Handel u. Ind.; Frankf. a. M.: Deutsche Vereinsbank; Stuttgart: Württ. Vereinsbank; Paris: Gebr. v. Rothschild; Paris u. Brüssel: Banque de Paris et des Pays-Bas; Brüssel: L. Lambert; Zürich: Schweigzer. Kredit- anstalt; Basel: Baseler Handelsbank. Kapital u. Zs. für immer steuerfrei u. zahlb. in Deutsch- land in Reichsmark nach dem Wertverhältnisse von M. 20.25 für 10 fl. Gold. Stücke a fl. 10 000 in Deutschland nicht lieferbar. Kurs Ende 1890–1905: In Berlin: 95.20, 94.40, 98.50, 96.50. 102.25, 102.40, 104.30, 103, –, 97.70, 100, 101.10, 102.80, 102.60, 101.90, 100 %. – In Frankf. a. M.: 05.20, 94.50, 98.50, 96.50, 102, 102.30, 104.35, 103, 102.10, 97.90, 100, 101.10, 103, 102.60, 101.75. 99.80 % – In Hamburg: 95, 94, 98.50, 96, 102.10, 102.20, 104, 103, 101.80, 97.50, 99.80, 101.50, 102.50, 102.50, 101.60, 99.65 %. – In Leipzig: 95.40, 94.50, 98.60, 96.50, 102, 102.70, 104.25, 103.20,