Königreich Portugal. 247 4½ % Portugiesische Tabaks-Obligationen von 1891. Auf Grund der durch Beschluss der Kortes vom 23. März 1891 und des Kgl. Dekrets vom 30. März 1891 erteilten Ermäch- tigung hat die portugiesische Regierung die Ausübung des Tabaksmonopols auf dem Fest- lande des Königreichs Portugal einer Gesellschaft „Société des Tabacs de Portugal (Régie cointéressée) mit einem Kapital von 9000 Contos de Reis (frs. 50 000 000) übertragen, und zwar für die Dauer von 35 Jahren. Jedoch hat die Regierung sich das Recht vorbehalten, die Koncession bei Ablauf einer Periode von 16 Jahren, d. h. 1./5. 1907 nach vorangegang. 2jähriger Kündigung aufzuheben; sie ist für diesen Fall verpflichtet, bevor sie den Betrieb wieder in die Hand nimmt, die noch in Umlauf befindlichen Stücke der 4½ % Anleihe zum Nennbetrage zurückzuzahlen. Als Pacht hat die Gesellschaft zu zahlen jährlich Contos de Reis 4250 (frs. 23 611 000) für die ersten 2 Jahre, jährlich Contos de Reis 4350 (frs. 24 166 000) für weitere 2 Jahre, jährlich Contos de Reis 4400 (frs. 24 444 000) für weitere 2 Jahre, jährlich Contos de Reis 4450 (frs. 24 722 000) für weitere 5 Jahre, jährlich Contos de Reis 4500 (frs. 25 000 000) für die verbleibenden 24 Jahre. Die portugiesische Regierung hat mit den Koncessionären des Tabaksmonopols in Portugal ein Anlehen abgeschlossen und denselben dagegen eine Hauptobligation über eine mit 4½ % verzinsliche, innerhalb 35 Jahren al pari zu amortisierende Schuld von nominell Contos de Reis 45 000 (frs. 250 000 000) ausgestellt, deren Erfordernis für Zinsen und Amort. halbjährl. frs. 7 126 145 beträgt. Die Reg. ist berechtigt den ausstehenden Restbetrag der Anleihe mit 6 mon. Künd.-Frist zurückzuzahlen. Die für die Verzinsung u. Amort. dieser Anleihe erforderl. Beträge werden gegen die von der Tabaksgesellschaft an die Reg. zu zahlende Pacht kompensiert, und wird die Gesellschaft auf jede monatliche Zahlung an die Staatskasse den sechsten Teil des für den halbjährlichen Dienst der Anleihe erforderlichen Betrages einbehalten. Contos de Reis 45 000 = M. 203 000 000, davon noch in Umlauf am 1. April 1905 Mr. 34 617 600, in Stücken à Mr. 90, 450, 900 = M. 406, 2030, 4060. Zs.: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Vom 1. April 1891 ab durch halbjährliche Verlosungen im März und Sept. ber 1. April und 1. Okt. innerhalb 35 Jahren mit halbjährlich ¾ % und Zinsenzuwachs; von 1900 ab Totalkündigung mit 6monatiger Frist zulässig. Zahlstellen: Berlin: Bank für Handel und Industrie, Mendelssohn & Co., Dresdner Bank; Frankfurt a. M.: Filiale der Bank für Handel und Industrie, Deutsche Effecten- und Wechsel-Bank, Deutsche Vereinsbank, Jacob S. H. Stern. Die ausserhalb Portugals zur Zahlung gelangenden Zinsen und Kapital- beträge sind von jeder gegenwärtig oder künftig von der bortugiesischen Regierung auf- gelegten oder aufzulegenden Steuer befreit und erfolgen in Deutschland in Reichsmark. Die Zinsen und verlosten Stücke sind bisher stets pünktlich bezahlt worden. Aufgelegt in Berlin und Frankfurt a. M.: M. 50 750 000 zu 86.25 % am 25. April 1891. Kurs Ende 1891–1905: In Berlin: 72.50, 68.50, 60.40, 84.30, 91.20, 93.40, 93.10, 94.50, 96.20, 98.50, 100, 100.90, 100.90, 100.60, 101 %. – In Frankf. a. M.: 72.70, 68.40, 61, 84.60, 91.40, 93.80, 93.30, 95, 95.70, 98.80, 101, 100.80, 101.80, 100.60, 101 %. Verj. der Coup. in 5 J. n. F. Verlängerung des Tabakmonopols: Am 4./4. 1905 wurde zwischen der portugies. Regierung und der Portugiesischen Tabakgesellschaft über die Konversion der 41, * Tabaks-Oblig. von 1891 und im Zus. hang hiermit über die Verlängerung des Tabakmonopols ein provis. Vertrag abgeschlossen, der aber von der Kortes nicht angenommen wurde. Im April 1906 erliess sodann die Regier. ein neues Ausschreiben für die Erneuerung des Tabak- monopols; in demselben war auf die Rückzahlung bezw. Konversion der 4½ 0% Tabakanleihe keinerlei Rücksicht genommen. Die wichtigsten Bestimmungen des Ausschreibens waren: Das Minimum des von der künftigen Monopol-Inhaberin an den Staat zu zahlenden Jahres- fixums, das auf keinen Fall weniger sein darf, sind 6000 Kontos Pro anno. Die Gewinn- beteiligung des Staates ist folgende? Der Staat empfängt für jedes fabrizierte oder verkaufte Kilo Tabak eine feste Abgabe, nämlich für nationale Tabakfabrikate auf dem Kontinent 1800 Reis, ausserhalb des Kontinents nur 180 Reis u. für importierte ausländische 3200 Reis. Diese Abgabe betrifft lediglich solche verkaufte resp. importierte Quantitäten, welche die für das letzte Geschäftsjahr ermittelten Ziffern übersteigen werden. Die Ges. muss dem Staate verbürgen, dass diese Abgabe für jedes der Jahre 1907–1910 mindestens 50 Kontos, für 1910–14 150 Kontos, für 1914–17 300 Kontos, für 1917–20 400 Kontos, für 1920–26 450 Kontos betragen wird. Die Dauer des neuen Tabakmonopols erstreckt sich vom 1./5. 1907 bis 30./4. 1926. Das A.-K. der neuen Monopol-Ges. muss mindestens 4500 Kontos be- tragen. Die Zölle für importierte Tabake werden wie bisher der Ges. überwiesen werden. Sobald die Reg. einer der abgegebenen Offerten den Zuschlag erteilt hat, wird ein provisor. Kontrakt abgeschlossen, vor dessen Unterzeichnung der betreff. Kontrahent eine Kaution von 600 Kontos zu stellen hat. Dieser Drovisorische Kontrakt behält seine Gültigkeit bis zum 31./10. 1906 und muss, um endgültig in Kraft zu treten, bis dahin vom portugiesischen Parlament ratifiziert werden. Die Frist für die Einreichung von Angeboten endete am 7. 5. 1906. Auf dieses Ausschreiben gingen 3 Offerten ein, die günstigste war die der Zündholz-Ges., welche einen jährl. Pachtschilling von 6520 Kontos bot. Die Reg. erteilte den Zuschlag und forderte gleichzeitig die Tabaks-Ges. auf, eine Erklär. abzugeben, ob sie von ihrem Öptionsrechte Gebrauch machen wolle. Die Tabaks-Ges., welche auf das Aus- schreiben eine Offerte nicht eingereicht hatte, protestierte zunächst gegen den Zuschlag, weil nach dem Gesetze der Inhaber des Tabakmonopols kein zweites Geschäft betreiben dürfe. Späterhin aber gab sie nach u. entschloss sich, die Option auszuüben. Am 2./6. 1906 ge- langte hierauf ein Provisor. Vertrag zwischen der Reg. u. der Ges. zur Unterzeichnung, auf