282 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. bis 1905: In Berlin: 95.25, 88.60, 83.50, –=, 84.50, 85, 87, 95, 93.40, 94.80, 95.75, 96.50, 100.25, 99.80, 101.25, 101.75 %. — In Erankf. a. M.: 94, 89, 82.30, 66, 84.40, 84.50, 87.20, 94, 93.50, 95, 94.50, 96.30, 100, 100, 100.50, 101.50 %. Verj. der Coup. in 5 J., der verl. Stücke in 30 J n. $R Königreich Spanien. Stand der Staatsschuld am 1./7. 1904: 4 4 Ibnere pPerpetüslle Benie(t ,. ....... Pes. 7 837 570 100 4 % Aussere Rente, abgestempeet. 3.......... „ 1 013 292 100 4 % 3 5 Richt abgestenpeltkk 5 7 286 100 5 906 Amortisable inhere Reite kkk-k-k-.-.... „ 1 510 810 000 Der % e/ .. 1 046 816 996 Sa. Pes. 11 415 775 200 Abrechnung pro 1904: Einnahmen Pes. 1 033 214 929, Ausgaben Pes. 979 005 806, Überschuss Pes. 54 209 123. Budget pro 1900: Einnahmen Pes. 865 998 815, Ausgaben Pes. 905 451 827. „ 1901: 3 „ 3887 194 155, * „ 904 623 253. 3 „19923 „ 974 437 749, 3 „ 971 176 259. „„ „ 969 337 258, „ 958 231 313. 3 „ 1904: „1 000 066 839, „ 968 912 112. „1905 „1010 409 756, „ „ 988 471 441. 3 1906 „1 010 839 298, 974 740 908. 4 % Span. auswärt. Rente von 1882. Pes. 1 976 000 000, davon in Umlauf 1./7. 1904: Pes. 1 020 578 200, in Stücken à Pes. 1000, 2000, 4000, 6000, 12 000, 24 000. Zs.: Vierteljährl. 2./., 1./4., 1./7., 1./10. Nach dem Ges. v. 17./5. 1898 mussten die ausländ. Besitzer der Span. 4 % auswärt. Rente in Gemässheit der Dekrete v. 20. u. 25./6. 1898 ihre Titel vor dem Okt.-Termin 1898 den span. Finanz-Kommissionen im Auslande vorlegen, damit sie abgestempelt und in die betr. Register eingetragen wurden. Wechselt der Besitz dieser Papiere, so muss der neue Inhaber der Finanz-Kommission davon Anzeige machen und seine Eigenschaft als Ausländer nach- weisen. Die ausländischen Besitzer der abgestempelten Stücke können den am 1. Okt. 1898 fälligen Zinsschein, sowie auch die folgenden Zinsscheine in frs., £ oder M. einkassieren, falls sie eine eidliche oder ehrenwörtliche Erklärung abgeben, dass kein spanischer Unterthan an dem Besitz der Papiere beteiligt ist. Das gleiche gilt auch von ausländischen Besitzern, die in Spanien ansässig sind. Bei den Schuldtiteln, die bei den amtlichen Bankinstituten Frankreichs, Deutschlands, Englands, Belgiens und Portugals, sowie bei näher bezeichneten Privatbanken hinterlegt sind, genügt eine Erklärung des Bankvorstandes, dass nach den Büchern der Bank und sonstigen Ausweisen kein spanischer Unterthan Anteil daran hat. Das Abschneiden der Zinsscheine geschieht durch die Finanz-Kommissionen, wobei die betreffenden Stücke mit vorgelegt werden müssen. Die oben erwähnten Banken sind von dieser Vorzeigung befreit, müssen aber bescheinigen, dass die Stücke sich in ihrem Depot befinden und die Eigentümer keine Spanier sind. Die Zinsen derjenigen Titel, die diese Förmlichkeiten nicht erfüllt haben, werden künftig nicht mehr in Gold, sondern nur noch in Pesetas bezahlt. Nachträglich hatte sich die Regierung bereit erklärt, die den Ausländern zur Einreichung der in ihrem Besitze befindlichen Titres der auswärtigen Schuld bewilligte Frist zu verlängern. Man kam dahin überein, dass ausländische Inhaber ihre Titres auch nach dem 10./7. 1898 abstempeln lassen konnten, wenn sie den Nachweis lieferten, dass sie bereits vor dem 10./7. 1898 Besitzer der betr. Titres gewesen sind. Die zu diesem Zwecke bei den genannten Delegationen geführten Register sind am 14./5. 1899 abgeschlossen worden; nach diesem Termin sind jedoch ausnahmsweise auch noch diejenigen Stücke zur Ab.- stempelung zugelassen worden, die von den ausländischen Inhabern nachweislich vor dem 14./5. 1899 erworben worden sind. Der äusserste Termin zur Anmeldung derartiger Stücke war der 31./10. 1901. Zugleich wurde den Besitzern der 4 % auswärtigen Rente eine Konvertierung in 4 % innere Rente angeboten, wobei ihnen 10 Pesetas für jede 100 Pesetas Nennwert ver- gütet werden, jedoch nicht in bar sondern in Carpetas. Nach dem Dekret v. 31./5. 1902 können die Coup. der 4 % abgest. auswärt. Rente zu Zollzahlungen verwendet werden. Die Span. Finanzdelegationen in Paris, London und Berlin werden auf Verlangen den Inhabern Bordereaux ausstellen, aus denen der Nominalwert der Coup. ersichtlich ist. Die Bordereaux werden als Zahl. mit 5 % Diskont pro anno angenommen. Zahlst.: Berlin: Deutsche Bank, Men- delssohn & Co.; dieselben nehmen wöchentl. am Dienstag u. Sonnabend die mit einem doppelten Bordereau begleiteten Zinsscheine gegen Quittung an und zahlen dieselben gegen Rückgabe der Quittung 10 Tage später am Montag und Freitag aus, und zwar zum festen Umrechnungs- kurse Pes. 1.235 = M. 1. Beim Handel an der Börse wird Pes. 1 = M. 0.80 gerechnet. Kurs Ende 1890–1905: In Frankf. a. M.: 75.70, 64.90, 62.80, 62.60, 73.70, 62, 60.60, 61, 46, 65.30, 69.20, 77.30, 87, 88.60, 90, 91.50 %. – In Berlin: –, –, 62.75, 62.50, 73.20, 62.50, 61.75, 61, 46.20. 65.10, 69.20, 77.75, 87.20, 88.60 (kl. 92.90), 90, 92.10 %. – In Hamburg: 75.10, 65, 62, 62.25, 72.60, 61.25, 59, 60.30, 45.75, 65, 69.20, 77.20, 86.75, 88.75, 89.75, 91 %. – Ausserdem notiert Dresden. Usance: Lieferbar sind die Stücke nur dann, wenn der untere Rand des Stückes vollständig an demselben haftet. Seit 30./6. 1898 sind in Berlin Lieferungen aus Kassa- und Zeitgeschäften nur in abgestempelten Stücken zu erfüllen und seit 2./1. 1905 die Notierung per ultimo sowie Kassa-Notierungen für mittlere und kleine Stücke für unabgestempelte Titres eingestellt. =―――――――