290 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. 1891–93: In Hamburg: 18.75, 27.60, 28.35 %; 1894–1905: M. 109.25, 97.80, 102.50, 111.50, 113, 121, 109, 101, 123.75, 140, 127, 137 per Stück. – In Dresden: Kurs gestrichen. Notiert ausser- dem in Breslau. Usance: Seit 15./12. 1903 Notiz für Stücke ohne Coup.-Bogen. Königreich Ungarn. Stand der Staatsschuld am 1. Jan. 1905: Grundentlastungsschulduit 00 Schuld für Ablösung des Weinbergzehntens .. 3 133 897 4% %%....... „1 155 838 375 Prämienanleihe von 1870 .. %% % Pheis gegedih Anleile „ 64 440 000 a Erolentee „2 437 954 200 3 3 //E / % .. ... 3 % Gold-Anleihe für das Eiserne Thor... „ 43 980 000 Schulden kontrahiert zum Ankauf von Eisenbahnen „ 456 045 073 Regalentschädigungs-Obligationen- ... „ 106 091 650 Konvertiert im Jahre 1902 und in Kronenrente übergegangen, der noch ausstehende Betrag bildet auf Namen von Städten und Gemeinden lautende 4½ % ige Staats-Oblig. Dazu kommt der Anteil an der gemeinsamen schwebenden Schuld, sowie der im Jahre 1867 ein für allemal mit K 58 376 000 festgesetzte Jahresbeitrag Ungarns zur Deckung der Zs. der bis dahin kontrahierten Staatsschuld. Abrechnung für 1895: Einnahmen fl. 531 109 682, Ausgaben fl. 504 513 211 „1896: 3 „518 453 044, „515 943 252 1997 „ 556 963 956, „ 548 131 402 3 „ 1898: „526 497 799, „ „524 441 654 3 „ 1899: „ 314 831.417, 8 „513 567 697 .„.... „ K 1 197 036 521, „ 1 083 521 444 „1901 „ 1 051 460 225, „„„ 12 30 „ 902? 5 „ 1 085 969 879, „ „ 1 110 695 948 „ 3 „ 2 140 789 222, „ 2 178 648 414 5 „1904 „ „1 283 850 612, „% . Budget „1895 fl. 468 550 257, 3 fl. 468528 061 „ 1896: 3 „473 064 398, „473 043 173 3 „ 1897: 3 „475 332 505, „475 269 870 0 „ 1898: 3 „498 775 291, „ „498 726 570 3 1899. „503 303 603, „503 264 446 „ 1900: 1 K 1 060 283 404, „ K 1 060 136 073 7 „ 1901. „1 057 082 297, „ % „ 1902: „ 1 087 053 013, „ „ 1 086 865 863 „ 1903. 3 „1 084 347 474, „ 922 09 122 1904: „1 190 681 945, „ 1190 15 015 „ kein Budget 75 „ 1906: 3 „1 299 765 578, „ 299 762 806 Der Gesetz-Artikel XXI vom Jahre 1892 sanktionierte die Valuta-Regulierung und er- mächtigte den Finanzminister zur Beschaffung von Gold-fl. 90 000 000, ferner einer Kronen- Anleihe in Höhe von K 1 062 000 000 und zur Konvertierung und event. Kündigung der kündbaren 5 und 6 % verzinslichen Schuld. Uber die Natur der Kronen spricht der Gesetz- Artikel XVII vom Jahre 1892 im § 10: „Insolange die Silbermünzen zu Ein Gulden nicht ausser Verkehr gesetzt werden, sind dieselben bei allen Zahlungen, welche gesetzlich in der Kronenwährung zu leisten sind, von den Staats- und den übrigen öffentlichen Kassen und von Privatpersonen in Zahlung anzunehmen, und zwar dergestalt, dass Ein Silber-Gulden- stück als zwei Kronen gerechnet wird“; – und in § 28: „Die auf österreichische Währung lautenden Papiergeldzeichen sind bis zu ihrer Einziehung bei allen Zahlungen, welche ge- setzlich in Kronenwährung zu leisten sind, von allen Staats- u. den übrigen öffentl. Kassen, sowie von Privatpersonen anzunehmen, und zwar dergestalt, dass je ein Gulden österr. W. des Nennwertes der betreffenden Papiergeldzeichen gleich zwei Kronen gerechnet wird. Weiteres über die Valuta-Regulierung siehe unter Österreich. Durch Vertrag vom 5. Jan. 1893 übernahm das Rothschild-Konsortium von dem un- garischen Ministerpräsidenten die zur Durchführung der Valuta-Regulierung erforderlichen Anleihen, und zwar zunächst Gold-fl. 18 000 000 der 4 % steuerfreien Staatsrenten-Anleihe zur Konvertierung und Einlösung 5 und 6 % Gold-Anleihen, weitere fl. 12 000 000 4 % Gold- rente zu Valutazwecken in Option, und K 1 062 000 000 zur Konvertierung und Einlösung von 5 % in Silber verzinslichen und rückzahlbaren Anleihen und Aktien zu 91 % bezw. 94.50 % mit der Massgabe, dass der Staat nach Abzug eines Präcipuums von 1.40 % an dem Erlöse zur Hälfte beteiligt war. Durch Vertrag vom 10. April 1893 übernahm das Konsortium ferner zu Valutazwecken fl. 12 000 000 4 % Goldrente, sodass überhaupt fl. 42 000 000 Gold- rente begeben sind.