Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. 309 Gewinn-Verwendung: Div. 1 600 000, Tant. für den Central-Vorst. 212 105, Pens.- u. Unterst.-F. 20 000, R.-F. der Hypoth.-Abteil. 11 445, Zurückstell. auf Inventar 7521, R.-F. II 700 000, Vortrag 572 811. Dividenden 1890–1905: 20, 20, 20, 20, 20, 20, 21, 21, 22, 23, 24, 25, 27, 15, 15, 16 %. Hypothekenverein für die Schonen'schen Städte. (skanska Intecknings Aktiebolaget in Malmö.) Kapital: Kr. 500 000 in Aktien à Kr. 500. R.-F. inkl. Zuweisung pro 1905: Kr. 189 611, Disp.-F.: Kr. 145 000, Garantie-F.: Kr. 500 000. 4 % Schonen-Städte-Pfandbriefe von 1886, Kr. 5 000 000, davon noch unverlost in Umlauf Ende 1905: Kr. 4 404 800 in Stücken à Kr. 400, 2000, 4000 = M. 450, 2250, 4500. Zs.: 1./6., 1./12. Tilg.: Durch halbjährl. Verl. am 1./3. u. 1./9. per 1./6. resp. 1./12. innerh. 60 Jahren; von 1901 ab Verstärkung u. Totalkünd. zulässig. Zahlst.: Hamburg: L. Behrens & Söhne; Malmö: Skänes Enskilda Bank; Kopenhagen: Dänische Landmannsbank, Hypoth.- u. Wechselbank. Zahlung der Coup. u. verl. Stücke in Hamburg in M. Aufgelegt in Hamburg am 1./6. 1886 zu 98 %. Kurs Ende 1890–1905: 99.25, 96.75, 97.75, 99, 101.25, 100.75, 100.75, 100.30, 99.50, 93, 94, 94.25, 99, 99.75, 99.25, 98.50 %. Notiert in Hamburg. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. 7 Bilanz am 31. Dez. 1905: Aktiva: Garantie-F., Verpflichtungen 500 000, Kassa 905, Bank- guth. 5319, Amortisat.-Darlehen 7 039 600, kündbare Darlehen 2 610 000, unbez. Zs. 168 127, Inventar 1454, Kapital-Rabatt auf die Anleihe von 1886 257 060, do. auf die Anleihe von 1902 70 314, Debit. 299 486, im eigenen Besitz befindl. Oblig. 145 200. – Passiva: Grund-F. 500 000, Garantie-F. 500 000, R.-F. 177 285, Disp.-F. 135 000, unkündbare Oblig. 6 378 800, kündbare Oblig. 1 396 000, noch nicht bezahlte Zs. 45 849, Kredit. 1 899 072, Vortrag a. 1904 3829, Reingewinn 61 630. Sa. Kr. 11 097 466. Gewinn-u. Verlust-Konto: Debet: Gehälter 8836, Unkosten 9226, Abschreib. auf Inventar 250, Reingewinn 61 630. – Kredit: Zs. 68 925, Darlehens-Unk. 11 017. Sa. Kr. 79 942. Gewinn-Verwendung: an R.-F. 12 326, Tant. an Dir. 1849, 7 % Div. 35 000, an Disp.-F. 10 000, Abschreib. a. Provis. 3675, Vortrag 2609. Dividende 1896–1905: 5, 5, 5, 6, 7, 7, 7, 7, 7, 7 %. Internationale Bank in Luxemburg (Luxemburger Bank) mit Filialen in Metz und St. Johann-Saarbrücken und Kommanditen in Amsterdam, Berlin, Trier, Paris. Gegründet: 8./3. 1856. Dauer: 99 Jahre v. 8./3. 1856 ab. Zweck: Betrieb von Bank- geschäften aller Art. Ferner ist die Bank zur Notenausgabe berechtigt. Die Gesamtausgabe von Banknoten darf ohne Genehmig. der Grossh. Luxemb. Staats-Reg., solange die erste Serie von frs. 40 000 000 nur ausgegeben ist, den doppelten Betrag des jeweilig eingezahlten A.-K. nicht überschreiten. Bei der Ausgabe weiterer Serien Aktien soll die Banknoten-Em. in ein- facher Progression ihren Fortgang nehmen. Der Totalbetrag der auszugebenden Banknoten darf niemals den Betrag der vorhandenen, statutenmässig diskontierten oder gekauften Wechsel und der Barvorräte der Bank übersteigen. Zur Einlösung der Noten ist stets ein hierzu ausschl. bestimmter Barvorrat an geprägten Münzen, Gold- u. Silberbarren bereit zu halten, welcher mind. einem Drittel des Betrages sämtl. in Umlauf befindl. Noten gleichkommen muss. Ferner darf die Bank Hypoth.-Geschäfte betreiben und zwar nur zur ersten Stelle. Das Kapital muss wenigstens frs. 2000 und soll höchstens die Hälfte des Wertes der Immobil. betragen, welche zum Unterpfand bestimmt werden. Industrielle Werte sind von der Hypoth.-Garantie aus- geschlossen. Gegen diese Ausleihungen ist der Bank gestattet, bis zum Betrage der von ihr dargeliehenen Kapitalien Oblig. auszugeben. Der Betrag, bis zu welchem die Bank aus eigenen Mitteln Kapitalien auf Hypoth. darzuleihen verpflichtet ist, soll den zwanzigsten Teil des ein- gezahlten A.-K. und niemals frs. 1 000 000 übersteigen. Auch ist die Bank berechtigt, Darlehen an Gemeinden, Korporationen und Syndikate auch ohne hypoth. Sicherheit zu gewähren und bis zum Betrage der denselben dargeliehenen Kapitalien Oblig. auszugeben. Der Betrag dieser Darlehen zus. mit den hypoth. Darlehen soll die festgestellten Grenzen nicht überschreiten. Die Bank ist verpflichtet, der Grossh. Staats-Reg. u. den in dem Grossherzogtum zu gründenden Vorsichts-Instituten die in das Bankgeschäft einschlagenden Angelegenheiten unentgeltlich zu besorgen, mit denselben in lauf. Rechnung zu treten und Gelder bis zum Betrage von frs. 500 000 gegen 4 % jährl. Verzinsung sowohl von denselben anzunehmen als auch ohne weitere Sicherstellung denselben darzuleihen. Kapital: frs. 25 000 000 in 100 000 Aktien à frs. 250. Die Verwalt. ist befugt, das Grund- kapital der Bank successive bis auf frs. 100 000 000 zu erhöhen. Die Gründerrechte wurden bei der letzten Em. von frs. 5 000 000 im Aug. 1900 abgelöst. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im Mai. Stimmrecht: Je 20 Aktien = 1 St.; Maxim. 20 St., ausserdem noch in Vertretung 20 St. Nur auf Namen eingetragene oder bei der Bank gegen Depotschein hinterlegte Aktien sind stimmberechtigt.