Holländische Eisenbahnen. — Italienische Eisenbahnen. 381 = Sa. hfl. 6 986 180; davon gehen unter anderem ab: Zs. der Oblig. 2 778 866, Pacht für die Mitbenutzung von Bahnstrecken 1 980 399, Wagenmiete u. Reparat. 309 025, Abschreib. auf das rollende Material 581 585, Beitrag zu den Pens.- u. Unterst.-F. der Beamten 83 197, 4 % Div. 900 000. Diwidenden 1890–1905: 4%, 2, 1½, 2½, 3, 4, 4¼, 4¼, 4½, 4½, 4, 3.185, 4, 4, 4, 4 %. Coup.-V.: 5 J. n. F. Kurs Ende 1890–1905: In Berlin: 124, 125.50, 100.10, 92.20, 95.75, 104, 103, 108.50, 110, = ― =, 94.25, –, –, – %. Kurs in Cöln Ende 1900–1905: 105, 105, 97, 92, 99.50, 100 %. Usance: Lieferbar nur mit weissem Bogen (Mantel). – Der Div.-Schein wird auch nach dem 31./12. bis zur Zahlung mitgeliefert. Verwaltungsrat: F. Th. Westerwoundt. Präs., Amsterdam. Niederländische Südafrikanische Eisenbahn-Gesellschaft. (Nederlandsche Zuid-Afrikaansche Spoorwegmaatschappij) Amsterdam. Einlösung der Aktien seitens der engl. Regierung: Für die 6 % Aktien wurden gezahlt £ 135 für jede Aktie à hfl. 1000 nebst 4 % Zs. seit 1./9. 1900 mit 10.16.8, zus. £ 145.16.8, für die 4½ % Aktien £ 112½ für jede Aktie à hfl. 1000 nebst 3 % Zs. seit 1./9. 1900 mit 9.0.6, zus. £ 121.10.6. Die Zahlung geschah am 1./12. 1903. Es wurde für die Aktien ein ausreichender Nachweis verlangt, dass jede Aktie, welche zur Zahlung vorgelegt wurde, sich am 9./10. 1899 in Privathänden befunden hat. Sollte der Inhaber diesen geforderten Nach- weis bis zum 1./12. 1903 zu liefern nicht im stande sein, so erfolgt die Zahlung kurze Zeit nach dem 1./12. 1903, jedoch hörte mit dem 30./11. 1903 jede Verzinsung auf. Diese Forderung der engl. Reg. bereitet grosse Schwierigkeiten, da es in vielen Fällen unmöglich ist, diesen Nachweis zu liefern; deshalb war der Vorstand des deutschen Schutzkommitees bemüht, auf einer anderen Basis eine Verständigung mit der englischen Regierung herbeizuführen. In der G.-V. des Schutzkomitees v. 9./1. 1904 teilte der Vorsitzende Geh. Komm.-Rat Oppenheim mit, dass es ihm nach mühseligen Verhandlungen gelungen sei, von der engl. Reg. eine mündliche Erklärung im Beisein einer unparteiischen, der engl. Reg. nicht angehörenden Person zu erhalten. Danach wollte die engl. Reg. für die 6173 Aktien, die den vor dem 1./7. 1900 verwendeten Reichsstempel tragen, auf Erbringung weiterer Nachweise verzichten, sodass anzunehmen war, dass Zahlung auf dieselben alsbald erfolgen werde. Für die restl. 663 Aktien sollten weitere Nachweise, auch ein Affidavit über Bonafide-Erwerb der seiner- zeitigen Einreicher der Aktien beigebracht werden. Auf Seiten der Einreicher der Aktien ist man bestrebt, nach Möglichkeit den ihnen mitgeteilten Wünschen gerecht zu werden. Nachdem im Mai 1904 ein grösserer Betrag von Aktien seitens der engl. Regierung eingelöst worden war, erfolgte auf die Certifikate der Schutzvereinigung am 11./5. 1904 eine Abschlags- zahlung von M. 300, ferner am 25./5. 1904 von M. 400, am 8./6. 1904 von M. 500, am 24./6. 1904 von M. 600, am 11./7. 1904 von M. 400, am 2./8. 1904 von M. 450, am 24./8. u. 22./12. 1904 von je M. 100, am 4./5. 1905 M. 40, am 20./6. 1905 M. 25 u. am 9./4. 1906 M. 27 pro Certifikat. Kurs der Certifikate in Berlin Ende 1900–1903: 165.25, 163.75, 163.25, 166 %. Kurs Ende 1904–1905: M. 48, 37 pro Certifikat. Usance: Seit 9./4. 1906 versteht sich der Kurs in Mark für solche Certifikate, auf welche M. 2942 zurückgezahlt sind. Seit 15./5. 1906 Kursnotiz eingestellt. Italienische Eisenbahnen. Italienische Meridional-Eisenbahn-Gesellschaft (Societa Italiana per le Strade ferrate Meridionali), Florenz. Gegründet: 18./9. 1862. Dauer der Ges. bis 31./12. 1966. Zweck: Nach dem Beschluss der ausserord. G.-V. v. 26./4. 1906 ist der Zweck der Ges.: Bau u. Betrieb von Eisenbahnen u. Wasserkräften, Herstellung von Eisenbahnmaterial sowie Ausführung von öffentlichen Arbeiten jeder Art. Rückkauf seitens der Regierung: Durch das Gesetz v. 22./4. 1905 hat das italien. Parla- ment beschlossen, dass der Betrieb der dem Staate gehörigen Linien mit dem 1./7. 1905 von der Regierung selbst übernommen werde. Auf Grund eines zwischen der Regierung u. der Ges. zustande gekommenen Kompromisses hat die Regierung an die Ges. folgende Zahlungen zu leisten: 1) Rückzahlung der im Jahre 1885 für das Betriebsmaterial seitens der Ges. ge- zahlten Summe Lire 115 000 000, 2) Rückzahlung für von der Ges. in den Jahren 1900–1 905 gemachte Anschaffungen Eire 64 000 000, zus. Lire 179 000 000. Ausserdem hat die Ges. an sonstigen Forderungen noch Lire 16000 000, wogegen die Regierung von der Ges. Lire 19 000 000 zu fordern hat. Der Gesetzentwurf, welchem dieser Kompromiss zugrunde lag, hat bisher die Genehmig. der italien. Abgeordnetenkammer noch nicht erhalten, da über die Höhe der Forderungen der Ges. eine Einigung nicht erzielt werden konnte; jedoch wurde die Regie- rung seitens der Kammer ersucht, für die Zahlung der nicht umstrittenen Beträge Sorge zu tragen. Den grösseren Teil ihrer Forderungen an den Staat, nämlich Lire 100000 000, erhielt die Ges. nicht in bar, sondern in 3.65 % Eisenbahn-Zertifikaten, die spätestens bis 1./7. 1946 zu tilgen sind. Auf das Ankaufsrecht der Meridionalbahnen hatte der Ministerrat am 17./5. 1905 verzichtet; dieselben wurden von der Ges, weiter betrieben. Am 26./3. 1906