388 Ausländische Eisenbahnen. bezahlt und die Aktie auf den verbleib. Nominalbetrag abgestempelt wird. Dem V.-R. steht zu die Beschlussfassung betr. die Anzahl, Umfang und Zeitpunkt der einzelnen Rückzahl. Als erste Rate wurden auf das A.-K. 10 % per 31./12. 1903 zurückgezahlt. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Stimmrecht: Je 5 Aktien = 1 St., Maximum 40 St. Gewinn-Verteilung: Aus dem Reinertrag zunächst 5 % Div., aus dem Rest bis 10 % Tant. an V.-R., verbleib. Rest zur Verf. der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1905: Aktiva: Bahnkörper, Betr.-Material, Eisenerz-Konc. 1 744 500, neuer Bahnhof 271 725, Kassa 31 750, Immobil. 44 479, Wertp. 6234, Material.-Vorräte 86 226, Anlagen in Esch 6799, Debit. 54 785, Depos. der V.-R. u. Aufsichtskommissäre 47 250. – Passiva: A.-K. 1 800 000, Ern.-F. f. Oberbau u. Rollmaterial 29 255, Div. 85 500, Res. f. Neu- bauten, Grundst. Bonneweg 80 000, alte Div. 110, hinterlegte Kaut. 47 250, Kredit. 251 389, Vortrag 243. Sa. frs. 2 293 747. Gewinn- u. Verlust-Konto: Einnahme: Vortrag 1028, Gewinn aus Bahnbetrieb abzügl. für Ern. von Oberbau u. Rollmaterial 50 085, do. aus Erzausbeutung Esch 48 501, do. aus Redevance Erzausbeutung Lamadelaine 52 658, do. aus Erzausbeutung Differdingen 25 918, zus. 127 077, abzügl. Gen.-Kosten 14 020, bleiben 113 057, ergeben zus. frs. 164 170. – Aus- gabe: Zs., Bank-Kommiss. u. Kursverluste 7587, Amort. an Bahnkörper, Betriebsmaterial u. Eisenerz-Konc. 30 000, 4¾ % Div. 85 500, ausserordentl. Amort. u. Verwendungen 39 061, Betriebsdefizit der Linie Luxemburg-Echternach 1780, bleibt als Vortrag frs. 243. Dividenden 1883–1905: 5, 5, 4. 3, 3½, 4, 5, 6, 6, 6, 6, 6, 6, 6, 6, 6, 6, 6, 5, 4, 4, 5, 4¾ %. Direktion: Techn. Dir. Ch. Deloos; kaufm. Dir. E. Bollier. Regierungskommissar: Dr. Georg Ulveling, Luxemburg. Verwaltungsrat: Präs. H. Knüsli, Winterthur; F. Barich, A. Sulzer-Grossmann, Dr. jur. G. Keller, J. Weber, Winterthur; J. N. Klensch; Ph. Wittenauer, Luxemburg; Ing. E. Blum, Zürich. Aufsichtskommissare: O. Meyer, Winterthur; Paul Clemen, Luxemburg. Wilhelm Luxemburg Eisenbahn, Luxemburg. (Société Royale Grand-Ducale des chemins de fer Guillaume-Luxemb.) Gegründet: 2./3. 1857, letzte Statutänd. 23./10. 1883. Zweck: Bau u. Betrieb von Eisen- bahnen. Das Bahnnetz der Wilhelm-Luxemburg-Ges. hat eine Gesamtlänge von 260,80 km. Hiervon werden betrieben: 1) die älteren im Grossherzogtum Luxemburg beleg. Linien mit einer Länge von 170 km von der Kaiserl. Gen.-Dir. der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen lt. Staatsvertrag v. 11./6. 1872, abgeändert durch Staatsvertrag v. 14./4. 1903, zwischen dem Deutschen Reiche u. Luxemburg; 2) die in Belgien beleg. Strecke (Luxemburg. Grenze bei Gouvy bis Spa) mit einer Länge von 55 km von der Verwalt. der Belg. Staatseisenb. lt. Staatsvertr. v. 11./6. 1872, zwischen dem Deutschen Reiche und Belgien. Ferner werden betrieben: 3) die i. J. 1880 u. 1881 eröffn. Zweigbahn Esch-Redingen mit einer Länge von 13 km, von der Kaiserl. Gen.-Dir. d. Eisenb. in Elsass-Lothr. lt. Vertr. v. 15./19./9. 1899, abgeänd. durch Vertr. v. 14./4. 1903; 4) die im Jahre 1883 u. 1884 eröffn. u. in Luxemburg beleg. Strecken im Düdelinger u. Rüme- linger Thale mit einer Länge von 12, 66 km von der Kaiserl. Gen.-Dir. der Eisenb. in Elsass- Lothr. lt. Vertrag v. 22./ 24./10. 1882, abgeänd. durch Vertrag v. 14./4. 1903; 5) die am 1./7. 1888 eröffnete und in Luxemburg beleg. Strecke Ulflingen- Preuss. Grenze mit einer Länge von 6,33 km ist an die Königl. Eisenbahn-Dir. Cöln (linksrh.) lt. Vertrag v. 24./2. 1887 verpachtet. Die jährl. Pachtsumme beträgt 4½ % der Anlagekosten, welche M. 1 952 000 nicht übersteigen sollen; die Pacht läuft bis zum 31./12. 1959. Den Betrieb führt die Kaiserl. Gen.-Dir. der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen für Rechn. der Pächterin gegen Erstattung der Selbstkosten. Die ausserord. G.-V. v. 30./5. 1901 lehnte die neue Konvention zwischen der Ges. und der Gen.-Dir. der Reichseisenb. in Elsass-Lothr. ab, welche für die Zeit vom 1./1. 1913 bis zum Ablauf der Konc. am 31./12. 1959 Geltung haben sollte, und beauftragte den V.-R., von neuem mit der Gen.-Dir. der Reichseisenb. in Elsass-Lothr. wegen der Konvention zu unterhandeln. Am 16./7. 1902 wurde zwischen der Kaiserl. Gen.-Dir. der Reichseisenbahnen und dem V.-R. der Ges. eine provisorische Übereinkunft abgeschlossen, welche den Pachtvertrag 1) der im Grossherzogtum Luxemburg belegenen älteren Linien der Wilhelm Luxemburg Eisenbahn- Ges. sowie der Anschlussbahnen im Dudelinger u. Rumelinger Thal, ausschliessl. der Linie am Ulflinger nach der preuss. Grenze und 2) der Eisenbahn von Esch nach Deutsch-Oth und Redingen bis zum Erlöschen der Konc., d. h. bis zum Ablauf des Jahres 1959 verlängert; dieser Vertrag wurde sodann in der ausserordentl. G.-V. v. 20./8. 1902 von den Aktionären der Ges. einstimmig angenommen. Die Gültigkeit des neuen Vertrages war dadurch bedingt, dass bis zum 1./7. 1903 zwischen dem Deutschen Reiche und dem Grossherzogtum Luxemburg ein Staatsvertrag zu stande kam, kraft dessen die Luxemburg. Regierung darin einwilligte, dass der Betrieb der auf ihrem Gebiete belegenen Linien von der Kaiserl. Gen.-Dir. bis zum 31./12. 1959 geführt werde. Dieser Staatsvertrag wurde am 11./11. 1902 abgeschlossen, am 14./4. 1903 in Berlin ratifiziert und im Deutschen Reichs-Gesetzblatt am 20./4. 1903 veröffentlicht. Nach dem neuen Vertrage, welcher ab 1./1. 1903 gültig ist, beträgt die von der Kaiserl. Gen.- Dir. zu zahlende Annuität frs. 3 866 400. Die Rechtsverhältnisse der in Belgien gelegenen Linien der Ges. werden durch den Vertrag nicht berührt; die Kaiserl. Gen.-Dir. gewährleistet, solange der Belg. Staat von dem ihm zustehenden Rückkaufsrecht keinen Gebrauch macht, bis zum Ablauf des Jahres 1912 der Ges. ein Pachterträgnis von jährl. frs. 219 600.