Mexikanische Eisenbahn. – Norwegische Strassenbahn. 391 jenige Kapital, welches von der Mexikan. Reg. dazu verwendet werden wird, die Tiefe der Einfahrt von Coatzacoalcos von 9 auf 10 i zu bringen. Der Rest wird nach festgesetzten Relationen zwischen den beiden Gesellschaftern geteilt. Ein Gewinn- u. Verlustkonto wird erst nach dem Jahre 1905 aufgestellt werden. Bilanz am 31. Dez. 1904k: Aktiva: Baukto abzügl. $ 5 000 000 Subvention der Mexik. Reg. 10 755 462, Vorräte 563 500, div. Debit. 243 767, Kassa 919 309, Kursdifferenzen u. Über- gangsposten 59 449. – Passiva: Gesellschaftskapital 2 000 000, Anleihe bei der Mexik. Reg. 5 150 000, do. bei S. Pearson & Son 5 150 000, div. Kredit. 112 951, Guth. der Mexik. Reg. für übernommene Vorräte 128 536. Sa. $ 12 541 487. Norwegische Strassenbahn. Christiania Strassenbahn Akt.-Ges. (Kristiania Sporveisselskab), Christiania. Gegründet: 1874. Zweck: Betrieb von Strassenbahnen in Christiania u. Umgegend Die Ges. besitzt für ihren Strassenbahnbetrieb in Christiania 2 Depotanlagen mit Reparatur- werkstätten; der Umfang ihres Bahnnetzes betrug Ende 1904 an Streckenlänge 11,717 km, während die Geleislänge einschl. der Weichen- u. Depotgeleise 21,468 km ausmachte. Die Betriebsmittel der Ges. bestehen aus 47 Motorwagen, 15 grösseren u. 22 kleineren Anhänge- wagen. Zufolge einem von der Kommunalverwalt. der Stadt Christiania unter dem 13.4. u. 27./4. 1905 acceptierten, durch Allerh. Resolution v. 2./5. 1905 genehmigten und von der G.-V. der Ges. am 23./5. 1905 angenommenen Vertrage hat die Ges. mit Wirk. v. 6./10. 1905 die kommunale Strassenbahn von Christiania übernommen, wofür ihr seitens der Stadt eine gleichfalls am 6./10. 1905 in Kraft getretene neue Konc. erteilt worden ist. Die kommunale Strassenbahn besitzt 2 Depots; ihre Streckenlänge betrug bei der Übernahme 7,564 km, die Geleislänge 14,233 km. Die Betriebsmittel derselben bestehen aus 20 Motor- u. 12 Anhänge- wagen. Die neue Konc., die auf einen Zeitraum von 18½ Jahren festgesetzt ist, lauft im März 1924 ab; die Ges. ist jedoch verpflichtet, das Konc.-Verhältnis unter unveränderten Beding. auf Verlangen der Stadt je in 5jähr. Perioden fortzusetzen. Nach der Konc. ist an die Stadt eine jährl. Abgabe zu entrichten, die auf 8 % der Brutto-Passagiereinnahmen an- gesetzt ist. Nachdem alsdann aus den verbleib. Brutto-Einkünften die sämtl. Betriebsausgaben der Ges. nebst Steuern, Zs., Tant., der Einlage in den Pens.-F., Amort.-F. u. Ern.-F. bestritten sind, erhalten die Aktionäre von dem verbleib. Reingewinn bis 6 % Div. ausgezahlt, worauf event. ein Betrag gleich 2 % der Brutto-Passagiereinnahmen an die Stadt zu zahlen ist. Der Stadt ist aber in jedem Falle eine Mindestabgabe von jährl. 100 000 Kr. garantiert. Falls ein weiterer Überschuss vorhanden ist, wird er zwischen der Stadt u. den Aktionären in der Weise verteilt, dass der Stadt zufallen: 25 % von der zwischen 6 % u. 7 % des Grund- kapitals liegenden Div., 30 % von der zwischen 7 % u. 8 % Div., 35 % von der zwischen 8 % u. 9 % Div., 40 % von der zwischen 9 % u. 10 % Div., 50 % von der über 10 % liegenden Div. Beim Ablauf der Konc.-Dauer wird über sämtl. Eigentum der Ges., soweit es zum Strassenbahnbetriebe gehört, eine gesetzl. Taxe nach dem Werte der Gegenstände zur Zeit der Abschätzung, aber ohne Rücksicht auf den Ertrag der Strassenbahn für die Besitzer, vorgenommen. Alsdann übernimmt die Stadt die Anlagen unter folg. Bedingungen: a) die gegenwärt. festen Anlagen auf öffentl. Strassen u. Plätzen werden nach dem Taxwerte mit einem Abzuge von 40 % eingelöst, b) die in den ersten 10 Jahren der Konc.-Zeit hinzu- gekommenen Leitungen u. Linien werden auf dieselbe Weise mit 20 % Abzug nach dem Taxwerte eingelöst, c) die in den letzten 9 Jahren der Konc.-Zeit hinzugekommenen Leit. u. Linien sowie das rollende Material der Strassenbahn, das Inventar, die Gebäude u. die Grundstücke für den Strassenbahnbetrieb werden ohne weiteren Abzug eingelöst. Die gesamte Einlösungssumme darf jedoch das Anlagekapital nach Abzug des zurückgelegten Amort.-F. mit aufgelaufenen Zs. nicht übersteigen. Grundkapital: Kr. 1 800 000 in Aktien à Kr. 400 u. 2000. Urspr. Kr. 777 600, erhöht 1901 auf Kr. 1 500 000 u. lt. G.-V. v. 18./12. 1905 auf Kr. 1 800 000. 4 % Teilschuldverschreib. Kr. 1 500 000 = M. 1 687 500 in 1000 Stücken Nr. 1–1000 à Kr. 1000 = M. 1125 u. 1000 Stücken Nr. 1001 –2000 à Kr. 500 = M. 562.50. Zs.: 1./4. u. 1./10. Tilg.: Durch halbj. Verl. von 1915 ab bis 1924, von 1915 ab verstärkte Tilg. zulässig. Sicherheit: Zur Sicherheit der Anleihe nebst Zs. u. Kosten hat die Ges. mit ihren zu Christiania belegenen Grundstücken Sporveisgaden Matrikul Nr. 8 und Thorshauggaden Matrikul Nr. 33 nebst Gebäuden, Masch., Inventar u. allem Zubehör, das gemäss dem nor: wegischen Gesetze v. 8./6. 1895 verpfändet werden kann, insbesondere auch den gesamten Strassenbahnanlagen, Geleisen etc. in ihrer jeweiligen ganzen Ausdehnung eine Sicherungs- Hypoth. zu Gunsten der Disconto-Ges. in Berlin bestellt. Als Zubehör gelten auch die in das Eigentum der Ges. übergehenden Gebäude auf Stockfledts Gade Matrikul Nr. 43 und Verksgaden Matrikul Nr. 14 sowie die gesamten Strassenbahnanlagen, Inventarstücke etc. der ehemaligen kommunalen Strassenbahn. Die Ges. ist verpflichtet, alles neue Grundeigentum sowie Gebäude u. Zubehör etc., die sie später erwerben sollte, der Sicherungs-Hypoth. zu unterwerfen. Zahlst.: Christiania: Gesellschaftskasse; Berlin: Bank f. Handel u. Ind., Berl. Handels- Ges., S. Bleichröder, Born & Busse, Disconto-Ges., Dresdner Bank, A. Schaaffh.