410 Ausländische Eisenbahnen. K. K. privil. Kaiser Ferdinands-Nordbahn, Wien. Gegründet: Konstituierende Gen.-Versamml. am 25./4. 1836 auf Grund der Privileg- Urkunde vom 4./3. 1836, letztes Statut von 1886. Staatsgarantie besteht nur für die Mährisch-Schlesische Nordbahn und zwar eine Jahreseinnahme, welche zur Verzinsung und Tilg. des begeb. Anlagekapitals (urspr. 5 % Anleihe zu fl. 24 000 000, jetzt grössten- teils in 4 % Oblig. konvertiert) nötig ist, doch ist hierfür zunächst immer die Kaiser Ferdinands-Nordbahn mit ihrem Einkommen haftbar und event. erst dann der Staat. Staatliches Einlösungsrecht rücksichtlich des Hauptbahnnetzes ab 1./1. 1904; nach Ab- lauf der Konc. ist nur der Fahrpark zu vergüten, der allg. R.-F. verbleibt der Ges. Das Einlösungsrecht kann rücksichtlich der Lokalbahnen jederzeit ausgeübt werden. Zweck: Betrieb aller von der Gesellschaft bereits erbauten oder erworbenen Eisenbahnen, welche dem öffentlichen Verkehr zu dienen haben; Bau und Betrieb von verschiedenen Eisenbahnlinien, Bau und Betrieb von Zweig- und Schleppbahnen zu Industrie-Etablisse- ments, Kohlenwerken, Steinbrüchen etc., Kauf, Verkauf, Benutzung und Betrieb von Grundstücken, Wäldern. Bergwerken, Metall- u. Maschinenfabriken etc. Bahngebiet: I. Strecken: Wien-Krakau 412,268 km, Wien-Nordbahn-Wien-Donauuferbahnhof 2,585 km, Floridsdorf-Jedlersdorf 1,912 km, Verbindungsbahn in Süssenbrunn 0,510 km, Gänserndorf-Marchegg 18.177 km, Lundenburg-Zellerndorf 83,619 km, Neusiedl-Grussbach 8,826 km. Verbindungsgeleise in Laa (nicht im Betrieb), Lundenburg-Brünn 60,368 km, Brünn-Sternberg 115,829, Nezamislitz-Prerau 27,940 km (letztere zwei ehemals Mähr.- Schles. Nordbahn), Prerau-Olmütz 22,390 km, Schönbrunn-Troppau 28,336 km, Oderberg- Preuss. Grenze (Annaberg) 3, 805 km, Dzieditz-Saybusch 31.909 km, Trzebinia-Preuss. Grenze (Myslowitz) 26,639 km, Szczakowa-Russ. Grenze (Granica) 1,874 km, Circum- vallationsflügel in Krakau 8,076 km, Kojetein-Bielitz 180,517 km. Sa. I 1035.580 km. II. Lokalbahn.: Drösing-Zistersdorf 11,423 km, Göding-K. K. ärar. Tabakfabrik 1,894 km, Göding-Ungar. Landesgrenze (Holics) 0,814 km, Rohatetz-Strassnitz 11,987 km, Branowitz-Pohrlitz 8,472 km, Rohrbach i. M.-Gross-Seelowitz 2,613 km, Krem- sier-Zborowitz 16,644 km, Kojetein-Tobitschau 10,765 km, M. Weisskirchen-Krasna 24.646 km, W. Meseritsch- Wsetin 18,131 km, Krasna-Roznau 13,054 km, Hotzendorf- Neutitschein 10, 184 km, Zauchtl-Bautsch 39,011 km, Zauchtl-Fulnek 9,610 km, Stauding- Wagstadt 7,419 km, Troppau-Bennisch 30,144 km, Petrowitz-Karwin 10,161 km, Golle- schau-Ustron 5,380 km, Bielitz-Kalwarya 58,773 km, Lundenburg-Ungar. Grenze gegen Kutti 10,275 km. Sa. II 301,400 km. Sa. I und II 1336,980 km. Ferner besitzt die Ges. einen Grubenkomplex von 369 Grubenfeldmassen und 74 Überscharen mit dem Gesamt-Flächenraume von 1854 ha 1479 qm, nebst 34 Freischürfen und ausserdem 75 Freischürfe im Schurfterrain bei Seibersdorf, Pruchna u. Petrowitz. Das in 8 Reviere geteilte verliehene Grubenfeld ist durch 22 Schächte aufgeschlossen. Als Hilfszweige bestehen beim Revier Mähr.-Ostrau 60 Koksöfen und eine Brikettfabrik. Die gesellschaftl. Montanbahn, welche aus der Hauptlinie Mähr.-Ostrau-Dombrau (Bettinaschacht), 19,451 km und 14 Flügelbahnen, 14, 611 km besteht, schliesst in Mähr.-Ostrau an das Hauptbahnnetz, in Ostrau-Witkowitz an die k. k. priv. Ostrau-Friedlander Eisenbahn und in Dombrau an die k. k. priv. Kaschau-Oderberger Eisenbahn an. Kohlenförderung 1905 M.-Ctr. 14 215 350 (1904: 13 419 400). Die Ges. leitet seit 1871 vertragsmässig den Betrieb der Ostrau-Friedland- Eisenbahn 32,691 km, seit 1897 den Betrieb der Lokalbahn Saitz-Tscheitsch-Göding 37.602 km, seit 1899 den Betrieb der Lokalbahn Otrokowitz-Zlin-Wisowitz 24,623 km, seit 1900 die Lokalbahnen Auspitz-Stadt-Auspitz 6,780 km, Mutenitz-Gaya 15,362 km, seit 1901 die Lokalbahn Lundenburg-Eisgrub, 12,163 km, seit 1903 die Lokalbahn Stram- berg-Wernsdorf 6,343 km und seit 1905 die Lokalbahn Troppau-Grätz 7,945 km; ausser- dem leistet die Ges. Fahr- u. Zugförderungsdienst auf der Teilstrecke der kgl. preuss. Staatsbahn von der Reichsgrenze bis Myslowitz 1,685 km, der Strecke der Holics- Gödinger Lokalbahn-Akt.-Ges. (ungar. Landesgrenze-Holics) 3,450 km und der Strecke der Ungar. Nordwest-Local-Eisenbahn-Ges. (ungar. Landesgrenze-Kutti) 6, 846 km. Koncession: (Erneuert) vom 1./1. 1886. Dauer bis 31./12. 1940 und für die Lokalbahnen 1970/1988. Das gesamte Hauptbahnnetz ist nach der neuen Koncession in Zukunft ein einheitliches. alle Exemtionen, Sonderrechte und Befreiungen, mit Ausnahme der Steuer und Ge.- bührenbefreiung für die Linie Kojetein bis Bielitz sind beseitigt, doch bleibt die Garantie des Staates für die Mährisch-Schlesische Nordbahn insofern bestehen, als die Nordbahn von derselben Gebrauch machen kann, wenn ihr ganzes Vermögen und ihre gesamten Einnahmen zur Verzinsung und Tilg. der Mährisch-Schlesischen Nordbahn-Titel nicht ausreichen sollten, also für einen Fall, der kaum eintreten dürfte. Ende 1940 geht das Hauptbahnnetz lastenfrei und unentgeltlich an den Staat über, mit Ausnahme der Reservefonds und des Fahrparks. Das gesamte Eigentum, lediglich die Reserven aus- genommen, kann ab 1. Jan. 1904 jederzeit vom Staat erworben werden, der dann eine Jahres- rente bis Koncessionsende zahlt, gleich dem Durchschnitts-Reinertrag der besten 5 unter den letzten 7 vollständig abgeschlossenen Rechnungsjahren. Abgezogen wird von jeder solchen Rente der Bedarf für den Dienst der OÖblig. Der Ges. sind in der Koncession Vorschriften über die Tarife gegeben; wenn der Reingewinn für das Hauptbahnnetz mehr als fl. 100 Noten als Div. für jede Aktie von fl. C.-M. 1000 ergiebt, so ist die Re- gierung unter gewissen weiteren Voraussetzungen berechtigt, Tarifreduktionen vorzu- nehmen, jedoch darf die Tarifreduktion die Div. nicht unter fl. 100 herabdrücken.