Österreich-Ungarische Eisenbahnen. 411 UÜbereinkommen über die Einlösung der Nordbahnlinien: Das Übereinkommen sieht die Verstaatlichung des Hauptbahnnetzes (Wien-Krakau mit Abzweigungen), der Städtebahn von Bielitz über Bistritz u. Kremsier nach Kojetein und der 17 gesellschaftl. Lokalbahnen einschl. des R.-F. von K 2 000 000 vor. Die Verstaatlichungsrenten, welche die Nordbahn zu erhalten hat, sind folg.: 1) steuerfreie Einlös.-Rente des Hauptbahnnetzes von 1906 ab bis einschl. 1940 K 30 537 000, 2) steuerfreie Einlös.- Rente für die Lokalbahnen insgesamt K 1 616 166 chiervon von 1906 ab bis 1972 K 342 427, von 1906 ab bis 1975 K 938 513, von 1906 ab bis 1983 K 240 533, von 1906 ab bis 1988 K 94 693). Demnach wird die Nordbahn von 1906–40 eine Rente von insgesamt K 32 153 166 beziehen, nach 1940 werden ihr nur noch die Renten der Lokalbahnen verbleiben, die sich von 1972 ab stufenmässig vermindern und 1988 vollständig erlöschen. Von der Rente zieht der Staat vorweg das Erfordernis für den Prior.-Dienst ab. Der grösste Teil der Prior. wird bis 1930 vollständig getilgt sein, ein mässiger Rest läuft bis 1940. In der Zeit von 1929–40 muss die Aktien-Tilg. zum Nom.- Werte von K 2100 pro Aktie durchgeführt werden. Bis 1929 stellt sich das durchschnittl. jährl. Erfordernis für Verzins. u. Tilg. der Prior. auf K 15 620 000, für 1930 auf K 12 560 000, von 1931–40 auf K 3 660 000; von 1929–40 würde sich die den Aktionären verbleib. Rente um jene Beträge erhöhen, welche infolge der durchgeführten Prior.-Tilg. frei werden, diese Beträge werden aber für die Rückzahl. des A.-K. erforderl. sein, so dass während der Zeit von 1929–40 eine Erhöh. des die Verzins. repräsentierenden Teiles der Rente nicht eintritt. Nach 1940 werden keine Aktien mehr, sondern nur Genussscheine, welche gegen die verl. Aktien gegeben werden, bestehen, auf welche der Ertrag des gesellschaftl. Besitzes sowie die Rente der Lokalbahnen aufzuteilen sein wird. Ausserdem erhält die Nordbahn vom Staate als Kap.-Abfind. für veräusserte Vermögensobjekte noch folg. Beträge: 1) für die Lokalbahn Kremsier-Zborowitz K 1 559 654, 2) für 3936 Akt. der Ostrau-Friedländer Eisenb. K 3 936 000, 3) für aus dem freien Besitze übergebene Realitäten K 3 715 000, 4) für den Anteil an der Wiener Verbind.-Bahn K 1 058 382, zus. K 10269 036, dazu kommen die ein freies Eigentum der Aktionäre bildenden Bestände des R.-F. nach der Bilanz pro 1904 K 15 781 974. Der Montanbesitz, welcher der Nordbahn-Ges. verbleibt, besteht aus der Montanbahn, die vom Staate gegen Vergüt. der pauschalierten Selbstkosten für Rechnung der Ges. in Betrieb ge- nommen wird, u. den Kohlenwerken, die wie bisher von der Ges. verwaltet werden. Das Übereinkommen wurde von der ausserord. G.-V. v. 31./3. 1906 genehmigt. Die Genehm. des Reichsrates muss bis 30./6. 1906 (verlängert durch Beschl. der G.-V. v. 27./6. 1906 bis 1./10. 1906) erfolgen, da beide Teile nur bis dahin an die getroffenen Vereinbarungen gebunden sind. Gewinnanteil des Staates: Laut Koncession vom 1./1. 1886 erhält der Staat die Hälfte des Überschusses der conc. Eisenbahnen (also nicht der Montan-Anlagen, Lokalbahnen etc.) über den, eine Jahres-Div. v. fl. 100 p. Aktie (= fl. 7451 125) ergebenden Betrag. 1886–1905: fI. 0, 291 797, 98 831, 353 096, 743 060, 612 790, 175 042, 943 653. 1 308 827, 943 952, 1 746 776, 995 864, 1 535 271, 0, K 1 386 194, 0, 0, 1 282 748, 1 762 474, 52 249. Kapital: K 156 473 625 = fl. C.-M. 74 511 250 = fl. Pap. 78 236 812.50 in Aktien teils auf In- haber, teils auf Namen u. zwar 35 302 Aktien à fl. C.-M. 200, 6612 Aktien à fl. C.-M. 500 u. 64 143 Aktien à fl. C.-M. 1000 = 5fl. Pap. 210, 525 u. 1050 = K 420, 1050 u. 2100, sowie fl. C.-M. 1850 in verschiedenen Anteilscheinen. Aktientilgung: Lt. Statut innerhalb der Koncessionsdauer. Verlosung: 1./7. per 1./1. Für verloste Aktien werden Genussscheine ausgegeben, die an der Dividende über 5 % hinaus teilnehmen. 5 % Silber-Obligationen von 1872: K 28 800 000 = fl. 14 400 000, davon noch in Umlauf Ende 1905: K 362 400 in Stücken à K 600 = fl. 300. Zs. 1./5. u. 1./11. Tilg. durch Verlos. am 1./2. per 1./5. nach einem Tilg.-Plane von 1875 1924, Verstärkung nicht vorbehalten, jedoch wurden bis Ende 1904 fl. 12 922 200 in 4 % Silber-OÖblig. von 1887 der Anleihe bper fl. 18 820 000 (nicht garant.) umgewandelt. Zahlst.: Berlin: Disconto-Ges., S. Bleich- röder; Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Leipzig: Allg. Deutsche Credit-Anstalt. Zahlung der Coup. und verlosten Stücke ohne jeden Abzug in Silber-fl. Beim Handel an der Berliner und Leipziger Börse seit 1./7. 1893, in Frankf. a. M. seit 1./1. 1899 fl. 100 = M. 170, vorher fl. 100 = M. 200. – Kurs Ende 1890–1905: In Berlin: 102.50, 99.75, 94.30, 104, 112, 111.25, 112, 112.10, 112, –, –, –, 112, 111.10, 111, – %. – In Frankf. a. M.: 102, 100, –, 90, 90, 85, –, –, –, –, –, –, –, –, –, – %. – In Leipzig: 103, 100, 3.... 33......... 4 % Silber-Obligationen von 1897: K 37 640 000 = fl. 18 820 000, davon waren bis Ende 1905 emittiert: K 36 865 400 = öfl. 18 432 700, hiervon sind noch unverlost in Umlauf Ende 1905: K 26 945 400 in Stücken à K 200, 400, 2000 = fl. 100, 200, 1000. Zs. 15 u. 1./11. Tilg.: Durch Verlos. am 1./8. per 1./11. von 1887 ab innerhalb 43 Jahren, Ver- stärkung zulässig. Sicherheit: Pfandrecht auf sämtlichen Linien der Ges. in gleichem Range wie die 4 % Anleihe vom 1./3. 1886, sodass nach erfolgter Löschung der 5 % Aktien nur die seiner Zeit zur Einlösung übernommenen Krakau-Oberschles. Eisenbahn-Prior.- Aktien und Prior.-Oblig. (Ende 1904 noch unverl. M. 1 348 800) vorangehen. Bei Einlösung der Bahn übernimmt der Staat sämtliche Prior.-Oblig. zur Selbstzahlung. Zahlst.: Wie bei der Anleihe von 1872 u. Wiener Giro- u. Cassen-Ver., Wien. Zahlung der Coup. und verlosten Stücke ohne jeden Abzug in Silber. Beim Handel an der Berliner und Leipziger Börse seit 1./7. 1893, in Frankfurt a. M. seit 1./1. 1899 fl. 100 = M. 170, vorher fl. 100 == M. 200. Kurs Ende 1890–1905: In Berlin: 89.60, 86.75, 83.40, 93.75, 98, 99, 101.40, 100.80, 100.40, –, 100, –, 101.30, 101.90, 101.20, – %. – In Frankf. a. M.: 88.50, 85.30, 83.80, 7