Osterreich-Ungarische Eisenbahnen. 413 Div.-Zahl.: 2½ % Abschlags-Div. auf Coup. per 2./1. = fl. 26.25 auf Aktie à fl. C.-M. 1000 Rest-Div. und 2 % für das laufende Jahr auf Coup per 1./7. Coup.-Verj.: 5 J. n. F. Die Aktien werden in Deutschland nicht gehandelt. General-Direktor: Hofrat R. Jeitteles. Verwaltungsrat: Vors. Markgraf Pallavicini, stellv. Vors. Graf Boos-Waldeck. K. k. priv. Kaschau-Oderberger Eisenbahn, Budapest. Gegründet: 1866. Neue Statuten von 1879. Zweck: Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Kaschau bis Oderberg und von Abos über Eperjes und Kis-Szeben in der Richtung nach Tarnow bis an die ungar.-österr. Landesgrenze; Erwerbung und Betrieb von Eisenwerken, Kohlengruben und anderen industr. Etabliss. zur Förderung des gesellschaftl. Eisenbahnbaues und Betriebes. Die Ges. führt auch den Betrieb mehrerer Flügelbahnen für Rechnung der Eigentümer. Infolge Verstaatl. der Ungar. Linien der Österr.-Ungar. Staatsbahnen übertrugen die Ungar. Staatsbahnen ab 1./2. 1892 der Ges. den Betrieb der Strecke Csäcza-Zwardon (20, 656 km), solange kein neuer Betriebsvertrag abgeschlossen wird, wird das investierte Kapital dieser Strecke (zur Zeit K 5 128 316) in die Bilanz der Ges. getrennt aufgenommen. In 1896 erhielt die Ges. die Konc. für den Bau und Betrieb der von der Station Csorba zum Csorbaer See führenden Zahnradbahn, dieselbe wurde im Sommer 1896 eröffnet. Anfangs 1897 hat das Osterr. Eisenbahnministerium die Dir. aufgefordert, auf der Österr. Strecke der Bahn mit Rücksicht auf die zunehmende Steigerung des Verkehrs das zweite Geleis aus- zubauen und die Fahrbetriebsmittel in der Weise zu vermehren, dass 500 Waggons und 15 Lokomotiven angeschafft, überdies mehrere notwendige Bauten durchgeführt werden. Das gesamte Erfordernis für diese Investitionen würde mehr als fl. 4 000 000 betragen. Ein zweiter Erlass des Osterr. Eisenbahnministeriums bezieht sich auf die seit einer Reihe von Jahren zwischen der OÖsterr. Reg. und der Verwalt. der Bahn schwebende Differenz hinsichtlich der Verrechnung jener Investitionen, die aus dem in 1889 abgeschlossenen Silber-Prior.-Anlehen im Betrage von fl. 5 500) 000 bestritten wurden. Dieses Anlehen wurde ausdrücklich für die Investitionen auf der Österr. Strecke bewilligt und kontrahiert. Aus dem Anlehen wurden fl. 2 500 000 zur Refundierung der Garantieschuld an die Österr. Reg. gezahlt u. fl. 3 000 000 für Investitionen verwendet. Die Differenz, die zwischen der Österr. Reg. u. der Bahn hinsichtlich der Verrechnung der Investitionen besteht, bezieht sich auf etwa fl. 990 000. Der Erlass des Eisenbahnministeriums stellt für die Summe von fl. 400 000 die unbedingte Forder., dass diese Summe zu Lasten des Betriebes gebucht wurde; hinsichtlich der Restsumme behielt sich die Reg. eine Ausserung für später vor. Die Legung des zweiten Geleises auf der Österr. Strecke hat die Verwalt. vor etwa 5 Jahren aus eigener Initiative geplant und dafür die Genehmig. der Österr. Reg. nachgesucht. Allerdings schlug die Verwalt. gleichzeitig eine direkte Verbindung ihres Netzes mit dem Preuss. Eisenbahnnetze von Kaschau bis Annaberg mit einer Überbrückung der Nordbahnstrecke vor; diese Verbindungslinie sollte jedoch nur für den Wagenladungsverkehr bestimmt sein, um eine raschere Abfertigung des Exports zu ermöglichen. Die Verwalt. ist darauf ohne Entscheidung geblieben. Koncessionsdauer: 90 Jahre bis 18./3. 1962 resp. 18./8. 1966. Bahngebiet: 1905 waren in Betrieb a) Hauptbahn: auf ungar. Gebiete 362,77 km, auf österr. Gebiete 63, 82 km, ferner die Csäcza-Zwardoner Strecke, hiervon auf ungar. Gebiet 20,226 km, auf österr. Gebiet 0,430 km, die Csorbasee-Zahnradbahn 4,771 km; b) Zweigbahnen 78,143 km, hiervon auf ungar. Gebiete 62,139 km. auf österr. Gebiete 16,064 km. Die Bahn führt den Betrieb nachbenannter Lokalbahnen: 1) Gölniczthalbahn; 2) Szepes-Väraljaer L.-B.; 3) Löcse- thaler L.-B.; 4) Poprädthal (Popräd-Késmarker) L.-B.; 5) Késmark-Szepes-Belaer L.-B.; 6) Szepes- Bela-Podoliner L.-B.; 7) Tätra-Lomniczer L.-B.; 8) Arvathal L.-B.; 9) Zsolna-Rajeczer L.-B.; 10) Csorbasee-Zahnradbahn und 11) vom 1./1. 1904 ab: Eperjes-Bärtfaer L.-B. Rückkaufsrecht: Der Staat ist berechtigt v. 18./3. 1902 resp. für Eperjes-Tarnow v. 12./5. 1901 ab die Bahn jederzeit einzulösen. Zur Bestimmung des Einlösungspreises werden die jährl. Reinerträgnisse der Unternehm. während der der wirklichen Einlösung voraus- gegangenen 7 Jahre beziffert, hiervon die Reinerträgnisse der 2 ungünstigsten Jahre ab- gezogen und der durchschnittliche Reinertrag der übrigen 5 Jahre berechnet, derselbe darf jedoch nicht weniger als das garant. Reinerträgnis betragen und ist der Ges. als Jahresrente bis zum Ablaufe der Konc.-Dauer zu zahlen. Bei Erlöschen der Konc. als auch bei der Einlösung der Bahn kommt der Staat in den Besitz von sämtl. bewegl. u. unbewegl. Eigentum der Ges. Dagegen behält die Ges. nach geschehener Rückzahl. aller vom Staate geleisteten Vorschüsse samt Zs. das Eigentum des R.-F. und der aushaftenden Aktivforder., ferner der besonderen aus dem eigenen Vermögen der Ges. errichteten Gebäude als: Koksöfen, Giessereien, Fabriken von Maschinen u. and. Geräten, Speicher, Docks etc., zu deren Erbauung sie von der Reg. mit dem ausdrückl. Beisatze ermächtigt wurde, dass sie kein Zugehör der Eisenbahn bilden. Staatsgarantie: Jährlich K 6 821 890.94, fl. Gold 651 033.78, hiervon entfallen auf Osterreich K 1 667 793.82, die übrige Summe auf Ungarn. Die von Österreich bis 1880 in Anspruch genommenen Zuschüsse wurden 1880–89 zurückbezahlt. Für das Jahr 1901 wurde von OÖsterreich ein Zuschuss von K 91 063 in Anspruch genommen, welcher aus dem Überschuss pro 1902 zurückgezahlt wurde. Ende 1905 batte Ungarn aus der Garantie K 61 040172 u. für aufgelaufene Zs. K 85 416 323 zu fordern, ferner aus der Spec.-Garantie K 37 321 669. Gemäss Wiener Protokoll v. 23./12. 1875 hat die Ges. die Überschüsse der österr. Linie über