Osterreich-Ungarische Eisenbahnen. 435 zu geschehen: Der unter c) bezeichnete Betrag von K 2 853 303.59 muss vollständig, der unter d) erwähnte Betrag von K 8 479 875.77 zur Hälfte der Reserve aus den Ertrags- überschüssen zugeführt werden. Zur Refundierung der zweiten Hälfte ist in jedem Jahre die Hälfte der Ertragsüberschüsse, mindestens jedoch jener Teilbetrag zu verwenden, welcher sich ergibt, wenn man den jeweils verbleibenden Restbetrag durch die Zahl der noch bis einschliesslich 1917 laufenden Jahre dividiert. Unter Ertragsüberschüssen eines Jahres im Sinne des Übereinkommens sind jene Überschüsse verstanden, welche sich auf Grund des Abschlusses der Betriebsrechnung (Gewinn- u. Verlustkto) ergeben, wobei behufs dieser Ermittlung die Amort.-Last für die 3 % Prior. unter Zugrunde- legung der ursprüngl. Amort.-Pläne einzustellen ist. Während der Zeit bis einschliessl. 1917 kann die Amort. der Aktien der Ges. und die Verteilung von Dividenden an die Aktionäre unter der Bedingung erfolgen, dass die soeben erwähnten Überweisungen an die Res. aus den Ertragsüberschüssen erfolgt sind. Reserve zur Sicherung des Dienstes der 3 % Oblig. Soweit die aus der Einschränkung der Amort. sich ergebenden Beträge für die unter ad bezeichneten Zwecke nicht verbraucht werden, fliessen dieselben der oben bezeichneten Reserve zu. Ferner werden, wie bereits erwähnt, die Refundierungen von K 11 333 179.36 dieser Reserve überwiesen. Diese Reserve, welche in guten zinstragenden Wertpapieren angelegt wird, wird abgesondert von dem sonstigen Gesellschaftsvermögen verwaltet und vom Kurator Dr. Siegfried Gross überwacht. Aus der Reserve sind, wenn in einem Geschäftsjahre die zur Verfügung stehenden Einnahmen nicht genügen sollten, um die oben unter a) u. b) festgestellten Verwendungszwecke zu decken, die zur Ergänzung dieses Bedarfes erforderlichen Beträge vorzuschiessen. Falls nach dem Jahre 1917 die Erträgnisse der Ges. durch 5 unmittelbar aufeinanderfolgende Jahre aus- reichen, um den Dienst der Oblig. in jedem Jahre dieser 5 jährigen Periode vollständig zu decken, u. die Bilanzen der betreffenden Jahre ohne Verlustvortrag abschliessen, steht der Ges. das Verfügungsrecht über die Reserve, jedoch nur in der Weise zu, dass dieselbe nach ihrer Wahl zu Investitionen, zum freihändigen Ankauf von Priolitäten oder zu Amort. von Aktien verwendet werden kann. Auch während der Zeit von 1917–1921 kann die Reserve, jedoch nur zu Investitionen bis zum Höchstbetrage von K 6 000 000 per Jahr ver- wendet werden, wenn bis zum Jahre der Inanspruchnahme der Dienst der Oblig. aus den Erträgnissen der Ges. klaglos bestritten werden konnte. In die Reserve sind bisher die Überschüsse der Jahre 1903–1905 insgesamt K 7 741 941 geflossen, hierzu kommen Zs. 6433. so dass sie am 31./12. 1905 K 7 748 374 betrug. Hiervon sind in 3 % Obligationen angelegt K 108 457, während K 5 535 634 zur vorschussmässigen Zahlung der durch die Tilgungsrück- stellungen bis Ende 1905 nicht bedeckten Erfordernisse für die Kaufschillingszahlungen ver- wendet wurden. Die Rückzahlung dieses Vorschusses an die Reserve wird aus den in späteren Jahren für Kaufschillingszahlungen vorgesehenen und infolge der rascheren Ab- stattung der Kaufschillingsschuld nicht mehr für diesen Zweck erforderlichen Rücklässen aus den Tilgungseinschränkungen späterer Jahre erfolgen. Rückkaufsrecht: Der Staat ist berechtigt, vom 1. Jan. 1896 ab, die Bahn unter den koncessionsmässigen Bedingungen einzulösen. Die Lombardisch-Venetianischen Linien sind laut Vertrag vom 17. Nov. 1875, genehmigt durch das Österreichische Gesetz vom 6. April 1877, vom 1. Juli 1876 ab mit allem Zubehör an den Italienischen Staat ver- kauft, welcher vom 1. Juli 1876 bis 31. Dez. 1954 eine von jedem Abzug befreite Annuität von frs. 29 569 887.12 – fl. Gold 11 827 954.85 und vom 1. Jan. 1955 bis 31. Dez. 1968 eine solche von frs. 12 774 751.26 = fl. Gold 5 109 900.50 an die Gesell- schaft zu zahlen hat. Ausserdem verkaufte die Ges. laut Vertrag vom 11. März 1880 die Linie Agram-Carlstadt an den Ungarischen Staat, der vom 1. Juli 1880 bis zum Ablauf der Koncession (31. Dez. 1968) eine feste, keiner gegenwärtigen oder zukünftigen Steuer unterliegenden Annuität von fl. Gold 240 000 zu zahlen hat. Im Jahre 1894 wurde der der Gesellschaft gehörige Anteil an der Wiener Verbindungsbahn für eine jährliche Rente von fl. 33 000 an die Staatsverwaltung abgetreten. Bahngebiet: Gruppe Nr. I: Linie Wien-Triest samt Nebenlinien und Zweigbahnen: Wien- Triest-Cormons mit den Zweigbahnen Mödling-Laxenburg und Neustadt-ungar. Grenze 635,368 km, Steinbrück-ungar. Grenze 50, 804 km, Pragerhof-ungar. Grenze 52, 446 km, Bruck a. M.-Leoben 16,541 km, St. Peter-ungarische Grenze 52,138 km. Sa. 807,297 km. Gruppe Nr. II: Kärntner u. Tiroler Linien: Marburg-Klagenfurt-Villach 164,911 km, Villach-Franzensfeste 211,288 km, Kufstein-Innsbruck 72,903 km, Innsbruck-Bozen 126.259 km, Bozen:ital. Grenze 95,549 km. Sa. 670,910 kKm. Sa. der Österr. Linien 1478,207 km. Gruppe Nr. III: Ung. Linien: Oedenburg-österr. Grenze 27,372 km, Sissek-Agram- österr. Grenze u. Sissek-Galdovo 76,772 km, Ofen-Kanizsa-Csakathurn-österr. Grenze u. Stuhlweissenburg-Uj-Szöny 359,896 kmn, Oedenburg-Kanizsa 165,439 km. Keresztür-Barc- 71,388 km. Fiume-österr. Gr. 3.255 Km. Sa. 704.122 km. Sa. d. Österr.-ung. Linien 2182.329 km. Lokalbahnen: Liesing-Kaltenleutgeben 6,737 km, Spielfeld-Radkersburg 30,731 km. Mödling-Hinterbrühl 4,431 km. Sa. 41,899 km. Hierzu in Betrieb übernommene Linien, welche Eigentum fremder Gesellschaften, sind: Wien (Meidling)-Pottendorf-Wr.-Neustadt-Grammat-Neusiedl 64,797 km, Leoben- Vordernberg 15,456 km, Graz-Köflach u. Lieboch-Wies 90,656 km. Radkersburg-Lutten- berg 25,450 km, Laibach-Oberlaibach 19,298 km, Güns-Steinamanger 17,251 km, Barcs- Pakräcz, Terezovac-Suhopolje-Slatina und Bastaji-KonGanica-Zdenci 123,173 km, Ueber- XXVIII-