Osterreich-Ungarische Eisenbahnen. 441 Gewinn u. Verlust 1905: Betriebseinnahmen 493 784, Betriebsausgaben 317 552, Überschuss 176 231 hierzu Vortrag 9571. Sa. K 185 803. Dieser Betrag wird verwendet: für Einlösung von 48 zu verlos Prior.-Aktien 9600, Zuweisung z. R.-F. 500, 6 %, Div. a. Vorz.-Aktien 83 796, 3 % Div. Nachzahl. 41 898, 5 % auf die Prior.-Aktien II. Em. 40 000, Vortrag a. 1906 K 10 009. Dividenden: Prior.-Aktien 1884–1905: 6, 6, 6, 5, 5½, 6, 6, 6, 5, 6, 4, 4, 3½, 4, 4, 4, 4, 5, 5, 6, 6, 6 %, ausserdem wurden im Jahre 1904 aus dem Reingewinn pro 1903: 2 % Div. Rück- stände. und zwar für 1887: 1 %, 1888: ½ % u. vom 1 % igen Rückstande pro 1892: ½ %, im Jahre 1905 aus dem Reingewinn pro 1904: 3 % Div.-Rückstände nachgezahlt, u. zwar für 1892: ½ %, 1894: 2 % u. 1895: ½ %, im Jahre 1906 aus dem Reingewinn pro 1905: 3 % Div.-Rück- stände nachgezahlt u. zwar für 1895: 1½ %. 1896: 1½ %, sodass an Rückständen noch 11 % ver- bleiben. Prior.-Aktien II. Em. 1905: 5 %. St.-Aktien 1884: 0 %; 1885: 1½ %; 1886–1905: 0 %. Verj. der Div. in 6 J., der verl. Akt. in 30 J. n. F. Zahlst. für die Div. u. verl. Prior.-Aktien: Budapest: Ungar. Allg. Creditbank; Berlin: Nationalbank für Deutschland. Zahl. der Div. u. verl. Aktien ohne Abzug zum Kurse von kurz Wien. Aufgelegt die Prior.-Akt. in Berlin 2./3. 1886 zu 88 %, wobei fl. 100 = M. 200 gerechnet. Seit 1./7. 1893 werden beim Handel an der Berliner Börse fl. 100 = M. 170 gerechnet. Kurs in Berlin Ende 1890–1905: 83, 78.75, 84.50, 82.10, 94, –, 77, 75, 73.75, 77, 74, –, 95,50, 109, 123.50, 124.50 %. Usance: Der Div.-Schein per 1./7. wird auch nach dem 1./1. mitgeliefert. Dircktion: Präs. Dr. Rosenberg, L. Haräcsek, G. Lovrich, Dr. J. Puky, Dr. V. Smialovszky, Dr. G. Däniel, A. Schober, Joh. Marx. Geschäftsführender Direktor: J. Holles. Aufsichtsrat: Wilh. Maurer, Dr. E. Gräner, Dr. Stefan Lovrich, Béla Stoll. Ungarische Localeisenbahnen, Act.-Ges. in Budapest. Gegründet: 18./7. 1892. Dauer 50 Jahre. Zweck: Erwerbung, Wiederverkauf oder Belehnung von Obligationen, Prioritätsaktien oder Prioritätsobligationen, welche durch in Ungarn und dessen Nebenländern befindliche, im Betriebe stehende oder im Bau begriffene Vicinal- und Lokalbahnen (Aktiengesellschaften) ausgegeben werden; ferner Ausgabe eigener verzinslicher Obligationen auf Grund dieser erworbenen oder belehnten Titres, und zwar bis zur Höhe des Ankaufspreises oder Belehnungsbetrages derselben, jedoch keinesfalls über den fünffachen Betrag des jeweiligen vollen Aktienkapitals hinaus. (§ 34 der Statuten.) Die Gesellschaft errichtet zur speciellen Sicherstellung der durch sie emittierten und zu emittierenden Obligationen einen beson- deren Garantiefond, dessen geringster Betrag mit K 3 000 000 festgesetzt wird. Dieser Garantiefond kann nur in den im G.-A. XXXII vom Jahre 1897 § 9 alinea 1–4 bezeichneten Werten angelegt werden und ist von dem sonstigen Vermögen der Gesellschaft abgesondert aufzubewahren und zu verwalten. Dieser Fond dient der Gesamtheit der Obligationäre als Sicherheit und kann gegen diesen Fond resp. gegen dessen Bestandteile eine Exekution nicht geführt werden. Der Gesamtbetrag der in Umlauf befindlichen Obligationen kann das Zwanzigfache des jeweiligen Bestandes dieses Garantiefonds niemals übersteigen. Über den fünffachen Betrag des jeweiligen Aktien- kapitals hinaus kann jedoch die Gesellschaft Obligationen keineswegs ausgeben. Die Gesellschaft ist jederzeit berechtigt und im Falle einer Verminderung des Bestandes des Eisenbahntitres auch verpflichtet, ausserhalb des Tilgungsplanes Obligationen im Wege des Rückkaufs oder der ausserordentlichen Verlosung einzuziehen. Die Errichtung von Vicinalbahnen erfolgt auf Grund von a. h. Koncessionen, die den betreffenden Gesellschaften für den Bau und Betrieb (durch 90 Jahre) erteilt werden. Nach Prüfung aller Verhältnisse wird durch die königl. ungarischen Handels- und Finanz- ministerien der Vorschlag auf Erteilung der Koncession erstattet und wird das Bau- kapital der Gesellschaft fixiert. Von diesem Baukapitale dürfen höchstens 65 % durch Emission von Prioritätsaktien beschafft werden, es müssen daher durch Subskription seitens der Staats-, Komitats-, Kommunalbehörden, sowie von Privaten mindestens 35 % durch volleingezahlte Stammaktien gedeckt sein, bevor zur Emission von Prioritätsaktien geschritten werden darf. Die Prioritätsaktien sind mit unbedingtem Vorrecht auf plan- mässige Rückzahlung und 5 % Verzinsung des Nominalbetrages gegenüber den Stamm- aktien ausgestattet und wird der Anspruch auf volle 5 % Dividende – falls derselbe in dem einen oder anderen Jahre nicht befriedigt würde – auf die nächsten Jahre über- tragen, sodass die Stammaktien erst dann und insoweit zur Verzinsung gelangen, als die Prioritätsaktien nebst der planmässigen Amortisation volle 5 % bis inkl. des jeweiligen letzten Betriebsjahres bezogen haben. Wenn und solange das Erträgnis des Lokalbahn- Unternehmens eine solche Höhe erreicht hat, dass nicht nur die Verlosung und Ver- zinsung der Prioritätsaktien und die statutenmässige Tantieme und Reservedotierung gedeckt ist, sondern auch die Stammaktien die 5 % Verzinsung bis inkl. des letzten Betriebsjahres bezogen haben, so wird der etwaige Überschuss gleichmässig zwischen sämtliche Prioritäts- und Stammaktien verteilt. Die Gestehungskosten dieser Prioritäts- aktien hängen für dem ersten Besitzer, d. h. für den Bauunternehmer, der die Ausführung des Baues gegen die Überlassung der auf die Stammaktien erfolgten Einzahlungen und der Prioritätsaktien in natura übernimmt, davon ab, ob der Bau mit einer grösseren oder geringeren Ersparnis an der Bausumme durchgeführt werden kann und variiert der