Schweizerische Eisenbahnen. 465 2 750 000, Luossavaara-Kiirunavaara Aktiebolag 1 284 959, Aktiebolag Gellivare-Malmfält 1 345 913, Eisenbahn-Akt.-Ges. Köping-Hult in Liquid. 331 308, Frövi-Ludvika-Eisenb.-Akt.-Ges. 185 415, gepachtete Inventarien u. Vorschusszahlungen bei der Frövi-Ludvika-Eisenb. 249 321, depon. Eisenb.-Uberschüsse 735 899, Grängesbergs Konst- och J ernvägsaktiebolag 504 000, als Vorschuss erhobene Mittel 33 829, div. Schulden 104 429, alte Div. 200, nicht eingel. Coup. 34 660, Vortrag a. 1904 34 155, Gewinn 3 924 662. Sa. Kr. 70 175 227. Gewinn u. Verlust: Einnahme: Eisenbahn Frövi-Ludvika 504 641, do. Oerebro-Köping 239 720, do. Oxelösund-Flen-Vestmanland 238 840, Luossavaara-Kiirunavaara Aktiebolag 1 906 880, Gellivare Malmfält 358 080, Gewinn auf während 1905 verkaufte u. gelieferte 601 598 593 kg Eisenerz 650 162, Zs. etc. 338 694. – Ausgabe: Div. Unk. u. Löhne 146 965, Royalty an G. E. Broms Erben 165 389, Gewinn 3 924 662. Sa. Kr. 4 237 016. Gewinn-Verwendung: Reingewinn 3 924 662, hierzu Vortrag 34 156, zus. 3 958 818; hiervon 11 % Div. 3 630 000, z. Unterst.-F. 100 000, bleibt Vortrag Kr. 228 818. Übereinkommen mit der schwed. Regierung. Am 8./5. 1906 hat die Trafikaktiebolaget Grängesberg-Oxelösund als Hauptaktionärin der Gellivare Malmfält und der Luossavaara- Kiirunavaara Aktiebolag mit der schwed. Reg. ein Übereinkommen abgeschlossen, welches von der letzteren am 9./5. 1906 dem schwed. Reichstage zur Genehm. vorgelegt worden ist. Die Hauptpunkte desselben sind folg.: Die Luossavaara-Kiirunavaara Aktiebolag verpflichtet sich im Laufe von 50 Jahren, vom 1./1. 1907 bis 1./1. 1957, nicht mehr als von ihre Erzlager zu fördern u. nutzbar zu machen, in jedem Falle nicht über 150 000 000 t, während dem Staate zufällt. Das Totalquantum der Erzvorräte soll 1922 durch eine Abschätz.- Kommission bestimmt werden, die aus 7 Sachverständigen bestehen soll, von denen die Ges. drei, die Krone drei u. die Techn. Hochschule den siebenten erwählt. Falls die Schätz. wenigstens 750 000 000 t ergibt, so kann die Ges. im Laufe von 50 Jahren 150 000 000 t Erz fördern. Von diesen festgesetzten Erzmengen darf die Ges. zum durchschn. Frachtsatze von Kr. 2.64 Per t für die Eisenbahnstrecke Kiruna-Reichsgrenze 1907: 1 800 000 t und bis 1914 jährlich 200 000 t mehr, von 1914 ab also jährl. 3 200 000 t verfrachten u., falls sie die nötigen Wagen selber beschaffen will, noch weitere 100 000 t. Nach dem Auslande darf die Ges. ausser den bereits kontraktl. vecrkauften 750 000 t, die von 1907 ab zu liefern sind, keine sog. A-Erze verkaufen, diese bleiben der schwed. Industrie vorbehalten. Die Ges. garantiert dem Staate 4½ % für das Anlagekapital der Eisenbahn u. trägt die Betriebskosten, ferner zahlt sie von 1911 an dem Staate % ihres Nettogewinnes in jedem Jahre. Im Jahre 1925 ist der Staat berechtigt, die Erz- lager einzulösen, geschieht dies nicht, so geht alles feste Eigentum der Ges. 1957 ohne Ent- schäd. an den Staat über. Die Gellivare Malmfält Ges. darf 37 500 000 t fördeen u. nutzbar machen, u. zwar in der Zeit v. 1./1. 1907 bis 1./1. 1957 jährl. 750 000 t, während der übrige Erzvorrat in runder Summe zu 90 000 000 t dem Staate zufällt. Der Staat ist auch hier be- rechtigt, 1925 die Erzlager einzulösen, andernfalls geht alles feste Eigentum der Ges. 1957 ohne Entschäd. an den Staat über. Der Staat verpflichtet sich, der Ges. den event. Ausfuhr- zoll zurückfuerstatten, desgl. die event. höhere Besteuer. als diejenige, die jetzt für die Ges. gilt. Schweizerische Eisenbahnen. Gotthardbahn-Gesellschaft in Luzern. Gegründet: Im Jahre 1871. Staatsvertrag vom 15. Okt. 1869 zwischen der Schweizerischen Eid- genossenschaft und Italien, vom 28. Okt. 1871 zwischen Deutschland; Nachträge hierzu vom 12. März 1878 und 16. Juni 1879. Koncession von den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Zug und Tessin auf 99 Jahre ab Eröffnung des grossen Tunnels, wird erneuert. wenn der vorbehaltene Rückkauf nicht stattgefunden. Revidiertes Statut vom 2. Dez. 1895. Steuerfreiheit für allé Kantons-, Bezirks- und Gemeindesteuern, doch ist der Bundesrat berechtigt, je nach dem Ertrage der Bahn und dem finanziellen Einflusse des Unter- nehmens auf den Postertrag, eine jährliche Koncessionsgebühr bis zu frs. 200 per km Betriebsstrecke zu erheben. Durchschlag des grossen Tunnels zwischen Göschenen und Airolo 29. Febr. 1880, Betriebseröffnung 1. Jan. 1882 (Länge 14 997 m, Höhe 6 m. Weite 8 m), durchgehender Betrieb seit 1. Juni 1882, die lt. internationalem Vertrag vom 15. Okt. 1869 herzustellenden zweiten Geleise der Zufahrtslinie zum Gotthardtunnel- Erstfeld-Göschenen, 27,036 km, und Airolo-Biasca, 42, 608 km, wurden April bis Mai 1893 dem Betriebe übergeben; Durchschlag des Monte Ceneri-Tunnels (Strecke Giubiasco- Lugano) 12. April 1881, Betriebseröffnung 10. April 1882 (Länge 1675 m). Seitens Italiens. Deutschlands und der Schweiz waren ursprünglich 85 000 000 frs. Subventionsbeiträge bewilligt, lt. Vertrag vom 12. März 1878, alsdann weitere 28 000 000 frs., ausserdem bewilligte die Schweiz und Italien lt. Vertrag vom 16. Juni 1879 noch speciell für die Monte Cenerie-Linie je 3 000 000 frs. Insgesamt haben beigetragen Deutschland 30000 000 frs., die Schweiz 31 000 000 frs., Italien 58 000 000 frs. = 119 000) 000 frs. Strecken: Luzern-Immensee-Bellinzona-Chiasso; Bellinzona-Pino-Luino mit Zweigbahn nach Locarno (Lago Maggiore). Die Teilstrecken Biasca-Locarno und Lugano-Chiasso wurden 1874, Göschenen-Airolo, Immensee-Göschenen, Airolo-Biasca, Cadenazzo-Pino 1882, Luzern-Küssnacht-Immensee 19,2 km und Zug-Arth (Goldau) 15,8 km 1. Juni 1897 eröffnet, zusammen 275,1 km. Die Gesellschaft besorgt vertragsmässig den Fahrdienst der italienischen Strecke (Pino)-Dirinella-Luino auf Rechnung der ital. Staatsbahnen. Staatspapiere etc. 1906/1907. I. XXX