468 Ausländische Eisenbahnen. Kurs Ende 1890–1905: In Berlin: 160.40, 137.50, 153.25, 151.70, 184.30, 166.25, 167.90, 15 1.75, 150.50, 143.70, 154.25, 164.25, 178.60, 193.75, –, 196 %. – In Frankf. a. M.: 160.10, 137.90, 152.70, 152.10, 182.80, 164.50, 168.40, 151.50, 151.50, 143.60, 153.70, 164.10, 179, 194, 194.50, 196 %. In Hamburg: 159.75, 136.75, 153.25, 152, 186, 164.75, 168.75, 150, 151.25, 143.25, 154.50, 164, 178.25. 193, 194.50, 195 %. – In Leipzig: 160.50, 137, 152.50, 152, 182.50, 166, 168, 151.25, 151, 142.50, 154, 164, 179, –, 195, 195 %. Usance: Der Div.-Schein ist auch nach Schluss des Jahres bis zur Zahl. mitzuliefern. Die mit dem Aufdrucke: „Im Aktienbuch der Gotthardbahn eingetragen auf den Namen .. .' verseh. Aktien sind auch ohne weitere Unterschrift oder Stempel der Dir. bei diesem Aufdruck lIieferbar, wenn sie mit Blankogiro des eingetragenen Besitzers versehen sind. Dividenden: Bis Ende Juni 1882: 6 % Bau-Zs.; 1882 zweites Halbjahr: 2½ %; 1883–1905: 2½, 2½, 3½, 3½, 5, 6, 7¼, 6½, 6, 6½, 7, 7, 7, 6, 5%, 6, 6, 6, 6, 6, 6¾, 6, 7 %. Div.-Zahlung: Ende Juni, in Deutschland zum Tageskurs der Schweizerfranken. Coup.- Verj. 5J n. F. Zahlstellen: Wie 3½ % Prior.-Oblig. Direktion: Präs. Dr. S. Stoffel. Vicepräs. H. Dietler. Mitglied Dir. A. Schrafl. Verwaltungsrat: Von der Gen.-Vers. gewählt: Präs. Ing. Roman Abt, Luzern; Vicepräs. Emil Isler, Aarau; Mitglieder: Abegg-Arter, Zürich; H. von Bleichröder, Berlin; Alt-Bundesrat Oberst Hammer, Solothurn; G. Bassi, Florenz: D. Cahn-Speyer u. K. Figdor in Wien; Dr. Jul. Frey, Zürich: Nat.-Rat Geigy-Merian, Basel; Adv. Cl. Maraini, Mitgl. d. ital. Parl., Rom; Reg.-Rat Moser-Ott, Schaffhausen; Ing. A. v. Muralt, Bern; Freih. Ed. v. Oppenheim, Köln; Adv. T. Pagna- menta, Bellinzona; Rechtsanw. A. Salomonsohn, Berlin; Bankier E. Sidler, Ed. Schmid, Luzern; Rechtsanw. Dr. Temme, Basel; Senator P. Tortarolo, Genua; Fr. Zahn-Geigy, Basel. Vom Bundes- rate gewählt: Kommandeur Borgnini, Florenz; Wirkl. Geh. Ober-Reg.-Rat Kinel, Berlin; Ober-Ger.-Präs. Leuenberger, Bern; Reg.-Rat Locher, Zürich; Kommandeur Massa, Turin; Geh. Ober-Reg.-Rat Neumann, Berlin; Ständerat Simen, Locarno. Von den Kantonen gewählt: Reg.-Rat J. Schobinger u. Nationalrat Dr. H. Heller in Luzern; Bankpräsident G. Stoffel, Bellinzona; Advokat Plinio Perucchi, Stabio; Landammann Meyer, Steinhausen; Landammann Reichlin in Schwyz; Landammann Florian Lusser in Altdorf. Jura-Simplon Eisenbahn in Liquidation in Bern. Compagnie fusionnée des chemins de fer du Jura-Berne-Lucerne et de la Suisse Occidentale et du Simplon. Verstaatlichung: Die G.-V. v. 18./4. 1903 beschloss die Auflösung und Liquid. der Ges. und nahm das Anerbieten des Bundes betr. die Übernahme der konsolid. Anleihen der Jura- Simplon-Bahn mit dem 1./5. 1903 an. Da der freihänd. Rückkauf der Jura-Simplon-Bahn durch die Schweizer. Eidgenossenschaft infolge verschiedener Umstände bis zun 1./5. 1903 nicht stattfinden konnte, übernahm zu diesem Zeitpunkte die Bundesbahn Verwaltung auf Grund des konc.-gemässen Rückkaufsverfahrens das Eigentum der Ges. in eigenen Besitz und Betrieb. Die Jura-Simplon-Bahn-Ges. bleibt als solche für die Liquidation bestehen und es wird für die Verteilung ihres Vermögens das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren mit Inbegriff der Fristen massgebend sein. Um nun denjenigen Aktionären, welche den Verlauf des Liquid.-Verfahrens nicht abzuwarten wünschten, die Möglichkeit zu verschaffen, ihr Verhältnis zur Ges. aufzulösen, erklärten sich im April 1903 die Kantonalbank von Bern und die Schweizer. Kreditanstalt unter Zustimmung und Mitwirkung des Bundesrates bereit. solche Aktien käuflich zu übernehmen und zwar auf Grundlage der Bedingungen, welche in dem Übereinkommen vom 5./5. 1902 betr. freihändigen Rückkauf der Jura-Simplon-Bahn zwischen dem Bundesrate und der Verwaltung festgesetzt wurden. Demgemäss wurden gegen je 5 St.-Aktien à frs. 200 und je 2 Prior.-Aktien à frs. 500 je frs. 1000 Schweizer. 3½ % Bundesbahn-Oblig. mit Zinsgenuss v. 1./1. 1903 zum Pari-Kurse ausgefolgt, gleichzeitig wurde der Coup. Nr. 13 auf den St.-Aktien mit frs. 8 und der Coup. Nr. 13 auf den Prior.- Aktien mit frs. 22.50 in Bar ausbezahlt. Diejenigen Aktionäre, welche von diesem An- erbieten Gebrauch machen wollten, hatten ihre Aktien in der Zeit vom 9.–25./4. 1903 zu deponieren. Mehr als 90 % der Aktien wurden zum Umtausch eingereicht. Am 21./7. 1903 wurde zwischen dem Bund u. den Vertretern der Liquidatoren ein Abkommen getroffen, nach welchem der Bund freih. für den Preis von frs. 104 000 000, zahlbar in 3½ %% Bundesbahn- Oblig. zum Eigentümer des Unternehmens gemacht werden soll. Der Verkauf geschieht mit Zinsvergütung ab 1./1. 1903 gegen Überlassung des Gesamtvermögens in dem Bestande, der am 1./1. 1903 vorhanden war, somit einschl. der Betriebsüberschüsse des Jahres 1902. Für die Durchführung des Abkommens war die Genehmigung desselben durch das Plenum der Liquidatoren sowie durch die G.-V. der Aktionäre erforderlich. Um die Ansprüche der 170 000 Genussscheine gegenüber der Jura-Simplonbahn-Ges. in Liquid. vor dem Berner Gericht geltend zu machen, hatte sich in Genf eine Genossenschaft, „Association des Porteurs de bons de jouissance Jura-Simplon, Genf 10 Rue Petitot“, gebildet und ins schweizer. Handelsregister eintragen lassen. Dieselbe forderte im Mai 1903 die Besitzer der Jura-Simplon-Genusssch. zum Beitritt u. zur Einreichung ihrer Genussscheine gegen Anteilscheine der Vereinig. auf, um für