496 Nachtrag. Erzeugung und der Vertrieb der elektrischen Kraft erfolgt auf Grund einer von der Stadt- verwaltung von Barcelona der Ges., in Gemässheit der von ihr eingereichten Pläne, am 22./8. 1896 erteilten, nicht ausschliesslichen, aber auch zeitlich nicht beschränkten Be.- rechtigung zur Legung und Ausbeutung elektrischer Kabel, zum Bau u. Betrieb ihrer Werke u. der sonstigen für die Erzeugung der Elektrizität, ihrer Übertragung u. Verwendung notwendigen Anlagen u. zwar für eine Zone, die sämtliche Hauptstrassen der Alt- u. Neu- stadt einschliesst u. durch schriftliches Gesuch um jede weitere Strasse erweitert werden kann. Für die Benutzung der Strassen zur Verlegung der Kabel etc. ist an die Gemeinde eine einmalige Abgabe von Pes. 1.50 pro lauf. Meter Graben zu entrichten, zuzüglich eines je nach der Art der Pflasterung der Strassen bemessenen Zuschlages von Pes. 1.50–2.50, sowie ferner eine Jahressteuer von 5 centimos pro lauf. Meter Graben, in welchen indessen eine beliebige Anzahl Kabel verlegt werden kann. Für Hausanschlüsse ist eine einmalige, je nach dem Querschnitt der Kabel höhere oder niedrigere Abgabe zu entrichten, die durch- schnittlich Pes. 65 für jeden Hausanschluss beträgt. An jährlichen Staatsabgaben zahlt die Ges. eine Industriesteuer pro Kilowattstunde einer Tagesproduktion, nach dem Durchschnitt der Gesamtjahresproduktion gerechnet, von Pes. 6.75 für Beleuchtung u. Pes. 0.50 für Kraft, u. zwar mit einem kommunalen Zuschlag von 16 %, einer Einziehungsgebühr von 6 % auf den um den Kommunalzuschlag erhöhten Betrag u. einer Zuschlagssteuer von 20 % auf die ursprüngliche Summe, wodurch sich die beiden Steuersätze auf Pes. 9.65 bezw. Pes. 0.72 pro Kilowattstunde stellen. Die Steuern werden jedes Jahr von der Stadtverwaltung von neuem veranlagt, doch sind seit Bestehen der Ges. die Sätze für die jährliche städtische Abgabe niemals geändert worden; die Sätze für die einmalige Abgabe für Benutzung der Strassen wurde 1903 auf ihre gegenwärtige Höhe normiert. Der Staat erhebt ausserdem eine Lichtkonsumsteuer in Höhe von 10 % des Betrages der Monatsrechnungen, die durch Vermittlung der Ges. von den Konsumenten eingezogen wird. Die Ausdehnung des Ge- schäftsbetriebes auf die seit einigen Jahren einy erleibten Vorstädte San Martin de Provensals, San Andrés de Palomar, Gracia, San Gervasio de Casolas, Sans, einschliesslich der ungefähr 10 km von Barcelona entfernt liegenden Industriestadt Badalona, ist in Aussicht genommen; für Badalona ist das diesbezügliche Gesuch bereits endgültig genehmigt, während für die übrigen Vorstädte das Gesuch noch einige Instanzen zu durchlaufen hat. Im Jahre 1902 hat die Ges. mit der Compajia General de Tranvias einen Stromlieferungsvertrag geschlossen, dessen Dauer zunächst bis zum 31./12. 1915 festgesetzt worden ist u. mangels Kündigung stillschweigend weiter läuft. Die Compania General de Tranvias hat sich verpflichtet, während der Dauer dieses Vertrages ihren ganzen Bedarf an elektrischem Strom für ihr Netz ausschliesslich von der Compafia Barcelonesa de Electricidad zu beziehen; ausgenommen sind nur diejenigen Linien, welche die Tramway-Ges. etwa späterhin erwirbt u. die bereits eigenen elektrischen Betrieb haben oder nach dem Wortlaut ihrer Konzession erhalten müssen. Nach dem 31./12. 1915 kann der Vertrag von jedem der beiden Teile unter Ein- haltung einer Kündigungsfrist von mindestens 2 Jahren gelöst werden. Ferner liefert die Elektrizitäts-Ges. den Strom für den Betrieb einer Linie der Tranvias de Barcelona à San Andrés y Extensiones, welche den Vorort Casa-Antunez mit der Hauptstadt verbindet. Der Stromlieferungsvertrag mit dieser Ges. läuft bis April 1913 u. verlängert sich von dann ab immer um 2 Jahre, wenn er nicht 6 Monate vorher gekündigt worden ist. Ausserdem liefert die Ges. einen Teil des Strombedarfs an die Tramways de Barcelone, Société anonyme. Seit Bestehen der Elektrizitäts-Ges. ist ihr von der Municipalität der Stadt Barcelona der elektrische Teil der öffentlichen städtischen Beleuchtung übertragen, die gegenwärtig aus 282 Bogenlampen besteht. Betriebsanlagen: Dem Betriebe dienen a) die für Gleichstrom erbaute Zentralstation von insgesamt 7600 HP., welche auf einem 6895 qm grossen Grundstück in der Calle Marqués del Duero errichtet ist und 5 Zweicylinder-Dampfmaschinen von je 1000 HP. mit je einer direkt gekuppelten Dynamo-, 1 dreifachen Expansions-Dampfmaschine von 2000 HP. mit 2 direkt gekuppelten Dynamos u. ein Umformeraggregat von 600 HP. enthält. Ferner ist in dieser Zentrale untergebracht: eine Akkumulatoren-Pufferbatterie zu 560 Volt u. 370 Ampere- Stunden Kapazität, 4 Zusatzmaschinen u. 1 Saugmaschine. Auf demselben Grundstück ist ein Lagerplatz mit Geleisanlage etc., für einen Vorrat von ca. 10 000 t Kohle eingerichtet, u. ein massives Lagerhaus mit mechanischen Werkstätten, Aufbewahrungsräumen, Ankleide- u. Speisesälen für die Arbeiter erbaut. Für die zwecks Ausdehnung des Betriebes auf die Vororte bereits in Angriff genommene Erweiterung der Zentrale ist die weitere Installation von 3 Turbodynamos nach dem System der Allg. Elektricitäts-Ges. über je 1000 Kilowatt mit dazugehörigen Wasserrohrkesseln etc. vorgesehen. Zum gleichen Zwecke ist die Er- werbung eines Grundstückes in „Gracia“ von ca. 220 qm beschlossen. b) Eine Akkumulatoren- batterie für 220 Volt u. 7776 Ampere-Stunden, die im Mittelpunkte der Stadt auf dem in der Calle Tallers Nr. 4 gelegenen, der Ges. gehörigen Grundstücke von ca. 291 am Grösse errichtet ist. In demselben Gebäude befinden sich die Verwalt.-Räume, die mit dem Hause in der Rambla Canaletas Nr. 5 verbunden sind, woselbst die Direktion domiziliert. c) Ein über die ganze Stadt verzweigtes, nach dem Dreileitersystem ausgeführtes Kabelnetz, welches vollständig unterirdisch verlegt ist u. dessen Gesamtlänge Ende 1905: 464 443 m bei einer Grabenlänge von 123 074 m betrug. Für die in Angriff genommene Erweiterung, welche die Vororte mit elektrischer Energie versorgen soll, isf ein oberirdisches Kabelnetz mit unter- irdischen Speiseleitungen vorgesehen, welches ca. 100 000 m Hochspannungsleitung und ―――‚―’――――