Nachtrag. 83 ihr Grundkapital auf M. 20 000 000. Bei dieser Erweiterung der Ges. traten ihr unter anderen die folgenden Firmen und Personen hinzu: Deutsche Bank, S. Bleichröder, von der Heydt & Co. in Berlin; Norddeutsche Bank in Hamburg, Dr. Scharlach und C. Woermann in Hamburg; Sal. Oppenheim jr. & Co. in Cöln; Banque d' Outremer in Brüssel; Wernher, Beit & Co., A. Goerz & Co., Ltd., sowie Edmund Davis in London. Nach den Verträgen vom 12./5. 1903 zwischen der Disconto-Ges. und der South West Africa Comp. und vom 6./5. 1904 zwischen der Deutschen Kolonial-Ges. fär Südwest-Afrika und der Otavi Minen- und Eisenbahn-Ges. wurde der letzteren a) von der South West Africa Comp. die der South West Africa Comp. in dem Otavi-Gebiete zustehenden Minen- rechte, mit alleinigem Ausschluss der Gewinnung von Edelsteinen jeder Art, innerhalb' eines Bezirkes von 1000 engl. Quadratmeilen, welcher nach Bestimmung der Otawi-Ges. zu begrenzen ist, aber jedenfalls die Kupferminen von Otavi, Klein-Otavi, Auwap u. Tsumeb einschliessen soll; das der South West Africa Comp. zustehende Recht auf Inbesitznahme von Land in dem vorstehend bezeichneten Bezirk von 1000 engl. Quadratmeilen, sei es zum Zwecke des Betriebes der Minen und des Baues der Eisenbahn, sei es zu Ansiedlungs- zwecken, nach Auswahl der Otavi-Ges. jedoch von keiner grösseren Gesamtfläche als 500 engl. Quadratmeilen; verschiedene der South West Africa Comp. zustehenden Land- Wasserrechte auf den von der Otavi-Ges. in Anspruch genommenen Ländereien; das Recht auf den Bau einer Eisenbahn, welche das Otavi-Gebiet mit der Deutschen Küste von Südwest-Afrika verbindet; b) von der Deutschen Kolonial-Ges. für Südwest-Afrika: ein 3 ha grosses Gelände für den Bahnhof Swakopmund und,. das Gelände für den Bahnbau nebst Land- und Wasserrechten in schachbrettförmigen Blöcken von 10 qkm und Bergwerks- gerechtsamen in Blöcken von 10 km Breite und 30 km Tiefe bezw. 20 km Breite u. 30 km Tiefe zu beiden Seiten der Bahn übertragen. Die South West Africa Comp. hat der Re- gierung von der Gesamtförderung von Erzen aus den von ihr betriebenen Gruben die folgenden Abgaben, nach dem Verkaufswerte am Orte der Förderung berechnet, zu zahlen: a) 2 % auf Gold, Silber und deren Erze, b) 1 % auf silberhaltige und sonstige Kupfererze. Alle sonstigen Mineralien sind frei von Abgaben. Die Ges. geniesst für die Einführung aller für den Bau, die Ausrüstung, die Unter- haltung und den Betrieb der Gruben und der dazu gehörigen Werke erforderlichen Masch., Werkzeuge, Gerätschaften, Ausrüstungsstücke und Materialien Zollfreiheit bis zum 12./9. 1912; fär die Eisenbahn und die Hafenwerke ist im gleichen Sinne Zollfreiheit für 25 Jahre vom Tage der Eröffnung der Bahn ab gewährt. Für die gleichen Zeiträume wird dieGes. von allen anderen Abgaben und Steuern auf die Bergbauberechtigungen, Eisenbahnen und Hafenwerke und sonstigen Anlagen befreit. Diese Steuerfreiheit besteht auch für alle Ländereien der Ges., solange sie nicht für die Zwecke der Ges. nutzbar gemacht sind, und nachdem dies der Fall, für einen weiteren Zeitraum von 5 Jahren. Nach Ablauf obiger Fristen soll die Ges. in bezug auf die Besteuerung alle diejenigen Vergünstigungen geniessen, welche die Regierung irgend einem Dritten in Damaraland gewähren wird. Die bisherigen Aufschlüsse erwiesen sich als ausserordentlich befriedigend. Die Analysen haben durchweg einen hohen Gehalt der Erze an Kupfer, Blei u. Silber ergeben. Im Bergbaubetrieb ist u. a. bereits 1900 und 1901 eine von Osten nach Westen streichende Lagerstätte aufgeschlossen worden, die in ihrer Mächtigkeit zwischen 10 und 23 m schwankt und deren streichende Erstreckung noch nicht feststeht. Der Erzinhalt der Lagerstätte wird bis auf die aufgeschlossene Tiefe von 50 m auf 293 000 t hochgradigen Erzes mit einem durchschnittlichen Gehalt von 12 % Kupfer und 25,3 % Blei. sowie von 191 000t geringerer Erze mit einem Durchschnittsgehalt von 2,9 % und 4,4 % Blei geschätzt. Es wird angenommen, dass unter der 50m-Sohle noch die gleiche Erzmenge ansteht. Es ist beabsichtigt, am Gewinnungsort die Erze zu verschmelzen u. das Werkblei, sowie einen 40- bis 50prozentigen Kupferstein zur Verschiffung nach Europa zu bringen, um hier weiter verhüttet zu werden. Die für die erste Verschmelzung nötigen eisenhaltigen Zu- schläge finden sich in der näheren Umgebung von Tsumeb. Der zur Verschmelzung erforderliche Koks ist in Verschiffung begriffen; für das Jahr 1907 sind 5000 t Koks bei dem Rheinisch-Westfil. Kohlen-Syndikat bestellt. An Arbeitskräften wird voraussichtlich kein Mangel sein; ausser einem Stamm von Hereros stehen Ovambos in grösserer Zahl zur Verfügung, die sich als tüchtige Bergarbeiter erwiesen haben. Die Vorrichtungsarbeiten zum Xbbau sind neben weiteren Aufschlussarbeiten seit Ende 1905 im Gange. Die alten vier Schächte sowie die unterirdischen Strecken sind neu verzimmert und zum Teil wieder befahrbar gemacht. Ein neuer Hauptförderschacht ist im Abteufen begriffen, und die Arbeiten für einen umfangreichen Tagebau ins Werk gesetzt. Die maschinellen Anlagen für Schacht und Tagebau sind bestellt und sollen im Frühjahr 1907 aufgestellt werden. Die 20 km lange Hochdruckwasserleitung, welche vom Otjikoto-sSee aus nach Tsumeb führt, ist nebst der Pumpstation in Otjikoto und dem Hochreservoir und der Verteilungsleitung in Tsumeb fertiggestellt. Die in Tsumeb geplante Hüttenanlage erhält vorläufig Zwei grössere Schmelzschachtöfen für eine Durchsatzmenge von je 50 bis 60 t Erz täglich, nebst den zugehörigen Dampf- und Gebläsemaschinen. Die Verschiffung der Masch. und Öfen ist erfolgt. Die Betriebseröffnung der Hütte wird für das zweite Viertel- jahr 1907 in Aussicht genommen. Eisenbahn. Die mit der Spurweite von 6,6 m von Arthur Koppel A.-G. in Berlin aus- geführte Bahn Swakopmund-Tsumeb hat die Stationen Swakopmund, Usakos, Onguati, Omaruru, Okavakuatjivi, Okaputa, Omarasa, Otavi, Khorab u. Tsumeb und ausserdem VI.