Landschaftliche Pfandbriefe etc. 61 3½ % Schuldverschreib., Serie XIX. M. 60 000 000, davon in Umlauf Ende 1906: M. 57 527 800 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 2000. Zs.: 1./3., 1./9. Tilg.: Künd. u. Verl. bis 1./9. 190 0 aus- seschlossen; von dieser Zeit an völlige oder teilweise Künd. mit 3 monat. Künd.-Frist zulässig. Solange keine Gesamtkünd. stattfindet, gelangt jährl. derjenige Betrag der ausgegeb. Schuld- verschreib. zur Einlös., welcher im vorausgegang. Jahre auf die mittels derselben gewährten Dar- fehen bar zurückgez. ist, mind. ½ %. Bis 1./9. 1907 werden die einzulösenden Schuldverschreib. nur durch Ankauf erworben, von da ab, soweit nicht angekaufte Stücke zur Einlös. verwendet werden, durch Verl. bestimmt. Zahlst.: Landeshauptkasse zu Cassel u. Landes-Rentereien in den Kreisstädten, ferner Berlin: Preuss. Central-Genossenschaftskasse, A. Schaaffh. Bankv., Dresdner Bank; Berlin u. Frankf. a. M.: Deutsche Bank; Frankf. a. M.: Deutsche Vereinsbank, pfälz. Bank; Cassel: Sämtl. Bankfirmen; Gotha: Privatbank zu Gotha; Hannover: Ephraim Meyer & Sohn, Herm. Bartels; ausserdem, jedoch nur Zinsscheineinlösungsstelle: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges. Eingeführt in Berlin 7./3. 1903 zu 100.50 %. Kurs in Berlin Ende 1903–1906: 99.80, 99.60, 99, 97.10 %. Verj. der Zinsscheine 4 J. (K.), der verl. Stücke in 30 J. (F.) 43 Schuldverschreib., Serie XXI. M. 30 000 000 in Stücken à M. 100, 200, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./3., 1./9. Tilg.: Kündig. u. Verlos. bis 1./3. 1917 ausgeschlossen, von dieser Zeit an völlige oder teilweise Kündig. mit 3 monat. Kündigungsfrist zulässig. So- lange nicht die ganze Serie gekündigt wird, kommt von 1917 ab jährlich mindestens 1 % des Betrages der ausgegebenen Schuldverschreib. zur Einlösung unter Einrechnung der auf die aus der Serie gewährten Darlehen in Zahlung gegebenen Schuldverschreib. Die Tilg. erfolgt entweder durch Rückkauf oder Verlos. Zahlst. für fällige Zinsscheine u. rückzahl- bare Schuldverschreib. sowie Ausreichungsstellen der neuen Zinsscheine: Landeshauptkasse zu Cassel und die Landes-Rentereien in den Kreisstädten, sowie sämtliche Bankfirmen in Cassel: ferner Berlin: Preuss. Central-Genossensch.-Kasse, Delbrück Leo & Co.; Disconto- Ges., Dresdner Bank, A. Schaaffhausenscher Bankverein, Frankfurt a. M.: Disconto-Ges., Dresdner Bank, Hannover: Ephraim Meyer & Co. – nur für fällige Zinsscheine u. rückzahlb. Schuldverschreib.: Berlin: Bank f. Handel u. Indust., Deutsche Bank, Frankf. a. M.: Deutsche Vereinsbank, Deutsche Bank, Pfälz. Bank; Gotha: Privatbank zu Gotha; Hannover: Hermann Bartels, Dresdner Bank, Hannov. Bank. Die Ausgabe der Serie XXI begann am 20./2. 1907 zu 96.60 %. Eingef. in Frankf. a. M. 27./4. 1907 zu 95.50 %, in Berlin 28./5. 1907 zu 94.50 %. 4 % Schuldverschreib., Serie XXII. M. 20 000 000 in Stücken à M. 100, 200, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./3., 1./9. Tilg.: Kündig. u. Verlos. bis 1./3. 1914 ausgeschlossen, von dieser Zeit an völlige oder teilweise Kündig. mit 3 monat. Kündigungsfrist zulässig. Solange nicht die ganze Serie gekündigt wird, kommt von 1914 ab jährlich mindestens 1 % des Be- trages der ausgegebenen Schuldverschreib. unter Einrechnung der auf die aus der Serie gewährten Darlehen in Zahlung gegebenen Schuldverschreib. Die Tilgung erfolgt entweder durch Rückkauf oder Verlos. Zahlst.: wie Serie XXI. Die Ausgabe der Serie XXII begann am 15./2. 1907 zu 102.40 %. Eingeführt in Frankf. a. M. 27./4. 1907 zu 101.25 %, in Berlin 28./5. 1907 zu 100.75 %, aufgelegt 10./6. 1907 M. 7 000 C00 zu 100 %. Mecklenburgischer ritterschartl. Kreditverein in Rostock. Zweck: Der Mecklenburg. ritterschaftl. Kreditverein, dessen letzte revidierte Satzung von 1899 datiert, ist ein Verein von Grundbesitzern des Mecklenburgischen, Wendischen und Stargardischen Kreises, welcher bezweckt, den Realkredit seiner Mitglieder durch Aus- gabe von Pfandbr. zu fördern. Die Pfandbriefbewilligung geschieht nur auf zwei Dritteile des Taxwertes der Güter, und muss der Betrag der ausgefertigten Pfandbr. als erste und bevorzugte Schuld in das Grundbuch eingetragen werden. Pfandbr. werden nur auf die zum ritterschaftl. Kataster steuernden ritterschaftl. Landgüter ausgegeben. Die Gebäude der Güter müssen gegen Feuersgefahr versichert sein. Der Verein untersteht der landesh. Ober- aufsicht; für die vom Verein ausgegebenen Pfandbr. haften die zum Kreditverein verbundenen Gutsbesitzer aller drei Kreise mit ihren Gütern als Gesamtschuldner. Die Pfandbr. sind seitens der Inhaber unkündbar, der Kreditverein kann einzelne Pfandbr. den Inhabern nicht kündigen, doch bleibt eine gleichzeitige Künd. aller in Umlauf befindl. Pfandbr. mit landesh. Genehm. vorbehalten. An jedem Zahlungstermine findet eine Ausl. von Pfandbr. statt, deren Betrag sich nach den zur Verf. stehenden Mitteln des sinkenden Fonds richtet. 3½ % Pfandbriefe. In Umlauf Antoni 1907: M. 42 201 275 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 3000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. (Antoni- u. Johannistermin). Tilg.: Nach den satzungsm. Bestimm. Zahlst.: Rostock: Hauptkasse; Berlin u. Hamburg: Deutsche Bank; Han- nover: Ephraim Meyer & Sohn; Leipzig: Frege & Co.; Schwerin: Mecklenb. Hypoth.- u. Wechsel- bank. Kurs in Hamburg Ende 1891–1906: 93.50, 97.30, 97.25, 101.25, 100.50, 100.75, 100.60, 100.50, 97, 94, 99.20, 99, 100, 99.40, 99.50, 98 %. Usance: Lieferbar sind nur die Pfandbr., welche bis 31./12. 1896 ausgegeben sind. Gegründet: Im Jahre 1840 als Nassauisches Staatsinstitut, seit 1866 Königl. Preuss. Staatsinstitut. Lt. Ges. vom 25. Dez. 1869 wurde die Nassauische Landesbank mit Wirkung ab 1, Jan. 1870 dem kommunalständischen Verbande Wiesbaden mit allen Rechten und Pflichten überwiesen. Von diesem Zeitpunkte ab ist in Gemässheit dieses Gesetzes neben der Nassauischen Landesbank eine für sich bestehende Nassauische Sparkasse begründet.