198 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Nationalbank für Deutschl., von der Heydt & Co.; Frankf. a. M.: Dresdner Bank; Hamburg: L. Behrens & Söhne. Als Sicherheit der Anleihe dienen die Zolleinkünfte der Vertragshäfen als fernere Sicherheit werden beim Deutschen Generalkonsulat in Shanghai Sterling zoll- Oblig. (Sterling Customs Bonds) in der Höhe des gesamten Anleihebetrages Rinterlegt. Kapital und Zinsen zahlbar in Berlin u. Hamburg zum kurzen Londoner Wechselkurse. Eingefführt in Berlin, Frankf. a. M. u. Hamburg 11./7. 1895 zu 104.50 %. Kurs Ende 1895–1906: In Berlin: 106.25, 108.80, 106,70, 105.60, 103.75, 101, 103.20, 104.50, — (kl. 104.30), – (kl. 104.50), — (kl. 104.90), 103.60 %. — In Frankf. a. M.: 108.70, 109.90, 109.30, 107.50, 103.50, 101.20, 103.40 104.50, 103.50, 105, 104.40, 104 %. – In Hamburg: 102.75, 104.40, 103.30, 102.25, 102, 100.25 103.60, 104.75, 103, 104, 104, 103 %. Usance: Seit 1./1. 1899 wird beim Handel an den deutschen Börsen £ 1 = M. 20.40 gerechnet, vorher in Frankf. a. M. £ 1 = M. 20, in Hambure %% . 5 % Chinesische Gold-Anleihe von 1896. £ 16 000 000, davon noch in Umlauf am 1./4. 1907 £ 13 628 150 in Stücken à £ 25, 50, 100, 500. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Von 1897 ab nach einem Tilg.-Plan innerh. 36 Jahren; Verstärk. u. Totalkündig. nicht zulässig. Zahlst:: Berlin: Deutsch-Asiat. Bank, Seehandlung, Berliner Handels-Ges., Nationalb. f. Deutschl. A. Schaaffh. Bankverein, S. Bleichröder, Mendelssohn & Co.; Berlin; Bremen u. Frankf. a. M. Disc.-Ges., Berlin u. Frankf. a. M.: Bank f. Handel u. Ind.; Berlin, Dresden, Bremen, Frankf. a. M. Hamburg, Leipzig, München: Deutsche Bank; Berlin, Dresden, Bremen, Hamburg, Nürnberg: Dresdner Bank; Frankf. a. M.: Jacob S. H. Stern; Hamburg: Nordd. Bank, L. Behrens & Söhne, Hongkong and Shanghai Banking Corporation; Cöln: Sal. Oppenheim jr. & Co.; München: Bayer. Hypoth.- u. Wechsel-Bank. Als Sicherheit der Anleihe dienen die Zoll- einkünfte aus den Vertragshäfen; als fernere Sicherheit werden bei der Hongkong and Shanghai Banking Corporation und bei der Deutsch-Asiat. Bank in China Zoll-Oblig. in der Höhe des gesamten Anleihebetrags hinterlegt. Kapital u. Zs. zahlbar in Deutschland zum jeweiligen Tageskurse von kurz London. Aufgelegt 31./3. u. 1./4. 1896 der Teilbetrag von £ 10 000 000 zu 98.75 %, wobei £ 1 = M. 20.45 gerechnet wurde; der Rest von £ 6 000 000 am 15./9. 1896 zu 99 %, wobei £ 1 = M. 20.40 gerechnet wurde. Kurs Ende 1896–1906: In Berlin: 98.50, 96.20, 98.70, 96.25, 93.50, 97.60, 99.70, 98.30, 100, 101.70, 101.25 %. – In Frankf. a. M.: 100.45, 98.10, 100.50, 96.50, 93.70, 97.50, 99.50, 98.70, 100.20, 101.20, 101.40 %. – In Hamburg: 95.60, 93.50, 95.75, 96.25, 93, 97.45, 99.75, 98, 100.25, 100.50, 101.10 %. – In München: 98.65, 96.50, 98.65, 96, 93.40, 97.30, 99.30, 98.60, 99.90, 100.90, 101.25 %. – Ferner in Bremen u. Cöln. Usance: Seit 1./1. 1899 wird an allen deutschen Börsen £ 1 = M. 20.40 gerechnet, vorher in Frank- furt a. M. £ 1 = M. 20, in Hamburg £ 1 = M. 21. 4½ % Chinesische Gold-Anleihe von 1898. £ 16 000 000 in Stücken à £ 25, 50, 100, 500, davon noch in Umlauf am 1. April 1907: £ 14 755 250. Zinsen: 1. März, 1. Sept. Tilgung: Von 1899 ab durch Verlosung im Januar per 1. März nach einem Tilgungs. plane innerhalb 45 Jahren; Verstärkung oder Totalkündigung oder Konversion nicht zulässig. Zahlstellen: Wie bei Anleihe von 1896. Sicherheit: Diese Anleihe ist für Kapital und Zinsen sichergestellt: erstens durch Verpfändung der frei bleibenden Ein. künfte aus den Kaiserlichen Seezöllen der chinesischen Vertragshäfen, dergestalt, dass die noch nicht eingelösten, in dieser Weise sichergestellten älteren Anleihen der gegen- wärtigen im Range vorangehen; sodann durch Verpfändung der Likin-Zölle und -Steuern von bestimmten Häfen und Distrikten in dem Yangtsze-Thal und der anstossenden Provinz Chekiang zur ersten Stelle frei von allen Lasten, nämlich des Allgemeinen Likin des öst- lichen Chekiang-Distrikts, von Sunghu (Shanghai-Sungkiang-Distrikt), der Häfen von Soochow und Kiukiang; des Salz-Likin von Ichang, des Hupeh- und Anhui- Distrikts. Die Ver- waltung dieser Likin-Zölle und -Steuern ist fortan der Oberaufsicht des Generalinspektors der chinesischen Seezollverwaltung unterstellt. Wenn zu irgend einer Zeit die gegebenen Sicherheiten infolge eines Sinkens des Wechselkurses oder aus einer anderen Ursache sich als ungenügend erweisen sollten, so wird die Kaiserlich Chinesische Regierung sofort weitere Einkünfte zur Sicherheit überweisen und deren Verwaltung der Oberaufsicht des General- inspektors der chinesischen Seezollverwaltung unterstellen. Für den Fall, dass die Kaiser- lich Chinesische Regierung während des Bestehens dieser Anleihe über die Revision des Seezolltarifs in Verhandlung treten sollte, so ist einerseits vereinbart, dass eine solche Tarif revision nicht durch die Thatsache der Sicherstellung der Anleihe durch die vorgenannten Likin-Zölle und -Steuern gehindert werde, und andrerseits, dass die auf diese Anleihe ver. pfändeten Likin-Zölle und -Steuern weder herabgesetzt noch abgeschafft werden dürfen. és sei denn durch ein Übereinkommen mit der Hongkong and Shanghai Banking Corporation und der Deutsch-Asiatischen Bank und auch dann nur gegen Verpfändung der infolge eine solchen Tarifrevision erhöhten Einkünfte der Kaiserlich-Chinesischen Seezollverwaltung m gleichem Betrage und zu erster Stelle. Behufs dieser Sicherstellung werden Seezoll-Läkir. Obligationen, welche von dem Tsungli Vamen und der Finanzbehörde ausgestellt und 10 dem Generalinspektor der Kaiserlichen Seezölle unterzeichnet sind, bei der Hongkong Shanghai Banking Corporation und der Deutsch-Asiatischen Bank gegen Einzahlung Anleihebetrages hinterlegt werden. Ausserdem werden bis zum 1. Juni 1898 Seczolktfibi, Obligationen in Sterling im Betrage der ganzen Anleihe nebst Zinsen der Hongkong amt Shanghai Banking Corporation und der Deutsch-Asiatischen Bank in China Abeieb diese letzteren Obligationen werden mit den Siegeln der chinesischen Zoll-Superintenden 3 in Shanghai und des Vicekönigs der Liang-Kiang-Provinzen und mit der Unterschrift des