210 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. gestellten Oblig. sind von seiten des Gläubigers unkündbar, sie lauten auf den Inhaber können aber auf Verlangen auf Namen gestellt werden. Sowohl der Eintritt von Mitgliedem in den Verein als auch die Ausgabe von Oblig. seitens des Vereins findet in selbständigen Serien und innerhalb dieser event. in Abteilungen statt. In bezug auf die Ausstellung 01 Oblig. gelten die Serien als eine Einheit, sodass die sämtl. Mitglieder der Serien den Oblis. Inhabern gegenüber solidarisch verantwortlich sind; soweit innerhalb der Serie Abteilnngen gebildet sind, haftet zunächst jede Abteilung für alle ihr obliegenden Verpflichtungen. Dis Mitglieder jeder Serie haften solidarisch mit der vollen Schätzungssumme der von ihnen an den Verein verpfändeten Grundstücke, wenn sie der Schätzungssumme als Darlehen erhalten haben, oder in demselben Verhältnis zu dem geliehenen Betrage, wenn dieser einen kleineren Teil der Schätzungssumme ausmacht, für alle von dem Verein oder der Serie welcher sie angehören, übernommenen Verpflichtungen und erhalten erst dann volle Eut. lastung, wenn die Rechnung des betr. Jahres abgeschlossen, revidiert und genehmigt ist und der einzelne die ihm etwa obliegenden Verpflichtungen erfüllt oder in einer vom Ministerium des Innern als genügend erachteten Form sichergestellt hat. Wenn eine Serie abgeschlossen ist, besteht die solidarische Verantwortlichkeit zwischen dieser und der folgenden Serie fort bis zum Abschlusse des Rechnungsjahres, in welchem die neue Serie ein Kapital von wenigstens Kr. 3 000 000 erreicht hat. Sämtl., von dem Verein in einer Serie ausgestellte Oblig. sind durch sämtl. an die betreffende Serie verpfändeten Grundstücke gesichert. Von den vom Verein und seinen Serien ausgestellten Oblig. darf nie eine grössere Summe im Umlauf sein als die, welche der Verein und die betr. Serie in den von ihren Mitgliedern ausgestellten Schuldverschreib. besitzt. Jede Serie hat ihren eigenen Zinsfonds, welchem die von den Mitgl. bezahlten Zs. u. die Vergüt. für Zinsscheine des lauf. Halbj. zufliessen, die von Darlehen gezahlt werden, welche zu anderen Zeiten des Jahres als an den Oblig.-Zins. terminen ausbezahlt werden. Sodann hat jede Serie ihren eigenen Res.- u. Administrat. . Jedes Mitglied, das in den Verein eintritt, muss dem Res.- u. Administrat.-F. der betr. Serie einen Beitrag zahlen, der für völlig amortisable Darlehen wenigstens 2 % von dem Betrage des Darlehns ausmacht. Dem Fonds fliessen ausserdem nach den Statuten neben etwaigen Überschüssen des Zs.-F. zu: a) ein halbj. Beitrag von ¼10 % des ursprüngl. Darlehnsbetrages b) Zs.-Einnahme vom Kapital des Fonds, c) Zs. und Geldbussen für nicht rechtzeitig ent- richtete Terminleistungen u. sonst. Gebühren. Wenn der Fonds der Serie 3 einen solchen Betrag erreicht hat, dass er mehr als 6 % der amort. Oblig.-Schuld ausmacht, so wird der Überschuss zur Verringerung der Oblig.-Schuld und zur Abschreib. auf die Darlehen im Verhältnis zu ihren ursprüngl. Beträgen verwendet. Jede Serie hat ausserdem ihren be. sonderen Amort.-F., dessen Mittel ausschliessl. zur Einlös. der von der Serie ausgestellten Oblig. dienen. Dem Amort.-F. fliessen ausser dem Überschuss des Res.- und Admin.-F. die Abzahl. der Mitglieder zu. Ausser den vereinbarten Abzahl. kann jedes Mitglied Abschlags. zahl. auf seine Schuld machen, indem es Oblig. des Vereins von derselben Art, Serie und Zinsfuss wie die, in welcher das Darlehen ausbezahlt ist, zur Annullierung einliefert. Die Oblig. werden zu ihrem Nennbetrage angenommen. Ebenso kann jedes Mitglied zu den in seiner Schuldverschreib. festgesetzten Zahlungsterminen, nach vorhergehender halbj. Kündig, den Teil seiner Restschuld, der unter Kr. 100 ist, bar zurückzahlen. Der ganze vorhandene Amort.-F. jeder Serie wird an jedem halbj. Termin (1./1. u. 1./7.) zur Einlös. der von der Serie ausgestellten Oblig. verwendet. Die Tilg. geschieht durch Verlos. zum Nennwert im März und Sept. per 1./7. resp. 1./1. des folg. Jahres. Der Verein ist auch berechtigt, mit einer Frist von 3 Monaten sämtl. Oblig. oder einen Teil derselben zur Rückzahl. an einem 1./1. oder 1./7. zu kündigen. In Dänemark dürfen Mündelgelder u. die Mittel öffentl. Stiftungen in den von dem Verein ausgestellten Oblig. angelegt werden. Geschäftsjahr: Kalenderj 4 % Obligationen Serie III: Kr. 60 000 000 = M. 67 500 000. In Umlauf 31.3. 190. Kr. 25 274 100 in Stücken à Kr. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs. 1./1. u. 1./7. Tilg. dureh Verl. bis spät. 1974. Zahlst.: Berlin u. Hamburg: Deutsche Bank, sowie die übrigen Filialen derselben. Zahl. der Zs. u. verlosten Stücke in Deutschland in Reichsmark zum festen Kürs von Kr. 100 = M. 112.50. Eingeführt in Berlin u. Hamburg 20./5. 1904 zu 94.75 %. Kurs Ende 1904–1906: In Berlin: 96.70, 97.60, 95.70 %. – In Hamburg: 97, 97.55, 95.70 %. Ven der Zinsscheine u. verlosten Stücke in 20 J. n. F. Direktion: Carl Herforth, adm. Dir., H. J. Christensen, A. Erritzöe, Kopenhagen. Repräsentantenschaft: Präs. C. V. C. Bindslev, Frederiksberg; Vize-Präs. J. C. Ostenfeld, O. Bruhns, J. N. Drejer, Dr. jur. N. Lassen, sämtl. in Kopenhagen; R. Hansen, M. Lazarus, W. Matthissen, sämtl. in Frederiksberg; J. Jensen, Gjentofte bei Kopenhagen. 3 Bilanz am 31. Dez. 1905: Aktiva: Gesamtbetrag der Pfand- Oblig.: Serie I 39 806 40, do. II 38 259 616, do. III 23 902 319, die von den Debit. schuldigen Leistungen 763 723, dr. Debit. 3375, Kassa etc. 2 865 104, Aktiva des Res.- u. Administrat.-F. 2 480 082. – Passiva Oblig. im Umlauf 101 940 700, gezogene, nicht eingelöste Oblig. 299 500, fällige, nicht erhobebe Coup. 1 949 231, div. Kredit. 1876, Res.- u. Administrat.-F.: Serie I 2 234 929, do. II 1 147 60, do. III 506 704. Sa. Kr. 108 080 641. Kreditverein Jütländischer Landeigentümer (Kreditforeningen af jydske Landejendomsbesiddere) in Viborg. 6 „ 1 1850 und Der Kreditverein ist am 27. Nov. 1851 auf Grund der Gesetze vom 20. Juni 3 19 21. Nov. 1851 errichtet und hat am 11. Dez. 1851 seine Thätigkeit begonnen. Der bezweckt, seinen Interessenten gegen hypoth. Verpfändungen von Paalitäten Darlehen zu *