Republik San Domingo. — Vice-Königreich Egypten. 215 antwerpener Komitee wird zwei Agenten und das französische einen ernennen, die all- monatlich bęei der Zollbehörde in San Domingo die Monatsrate von $ 25 000 erheben. Ein eventueller Überschuss ist drei Monate nach Ablauf des Etatsjahres zahlbar. Für den Fall, dass die Einnahmen des Hafens von San Domingo nicht genügen sollten, muss die Regierung nach Vereinbarung mit dem Schutzkomitee eine andere Garantie gewähren und den Fehl- betrag bis zum Zustandekommen dieser Übereinkunft aus den Einnahmen des Hafens Macori zaahlen. Die Agenten der Bondholders sollen ausreichendes Aufsichtsrecht in San Domingo haben, bis die Republik die vollständige Zs.-Zahlung wieder aufnehmen kann. Die Aus- füährung dieses Abkommens geschieht auf der Basis eines gleichen Zinsfusses für alle An- leihen und zwar auf einen Nominalbetrag von £ 2 736 750 für die 4 % (2 %) Anleihe und auf $ 1 000 000 Maximalbetrag der 4 % unifizierten Schuld. Aber auch dieses Abkommen wurde nicht innegehalten. Da die Regierung von San Domingo ein Einschreiten der in- teressierten Mächte befürchtete, so schloss sie am 20./1. 1905 mit der Regierung der Verein. Staaten von Nordamerika einen Vertrag ab, welchem zufolge die Verein. Staaten die völlige Unabhängigkeit des dominikanischen Gebietes garantiert und die Regelung sämtl. Schulden bomingos übernimmt. Die Verein. Staaten verpflichten sich, sämtliche San Domingo gegen- über erhobenen Forderungen nachzuprüfen, übernimmt die Verwaltung sämtlicher domini- fanischen Zollämter und ernennt die Beamten derselben. Von den gesamten Zolleinnahmen werden 45 % der Reg. von San Domingo überwiesen und die übrigen 55 % zu Zahlungen auf die Staatsschulden verwendet. Von den Zolleinnahmen werden z. Z. 45 % der dominikan. Reg. überwiesen, während die übrigen 55 % bei den Verein. Staaten deponiert werden, um später bei der Ratifizierung des Vertrages an die Gläubiger verteilt zu werden. Bis 31./12. 1906 waren auf diese Weise $ 2 317 604 deponiert worden. Die Regierung von San Domingo macht jetzt ihren Gläubigern folgende Vorschläge eines finanziellen Arrangements: Die Inhaber der 2 ¼ % Goldoblig. von 1897 im Maximalbetrage von £ 2723 406 u. der 4 % French American Reclamation Consols von 1897 im Maximal- betrage von £ 327 120 erhalten 50 % des Nominalwertes sowie alle seit Oktober 1901 fälligen Coupons bar in Gold; für die früher fällig gewesenen Coupons sind $ Gold 50 000 ausgesetzt. Die Regulierung ist garantiert durch einen bedingungsweisen Abschluss einer Anleihe von $ Gold 20 000 000 mit Kuhn, Loeb & Co. und einen Vertrag mit der Morton Trust Co. in New York, die diesen Betrag zur Durchführung des Arrangements erhalten wird. Während der ganzen Dauer der neuen Anleihe bleiben die Zölle unter der Kontrolle der Vereinigt. Staaten. 2 % Dominican. Gold-Anleihe von 1897. Diese Anleihe diente zur Konversion der 4% Gold-Anleihe von 1893 mit rückständ. Zs. v. 1./10. 1897 £ 2 736 750 in Stücken à £ 20, 100. Ls.: 1./4., 1./10. Die Coup. per 1./4. 1899 bis 1./4. 1901 inkl. sind nicht bezahlt worden; für die Coup. wurden nach dem Abkommen 18/ % bezahlt, Coup. per 1./10. 1901 wurde am 6/11. 1901 mit frs. 4, Coup. per. 1./4. 1902 am 15./2. 1903 mit frs. 3.85 pro Stück à £ 20 bezahlt. Die folg. Coup. aber blieben wieder notleidend. Tilg.: Durch Verl. oder Rückkauf unter pari v. 1./10. 1901 bis spät. 1./10. 1999, Verstärkung u. Totalkünd. mit 6 monat. Frist zulässig. Zahlst.: Hamburg: Wechslerbank. Kurs in Hamburg Ende 1894–1906: 42, 36, 24, 28.50, 16.50, 10, 6, 15, 11.20, 8.50, 18.75, 45, 47.75 %. Usance: Seit 1./1. 1899 wird beim Handel £ 1 = M. 20.40 gerechnet, vorher £ 1 = M. 21; ferner werden seit 1./1. 1899 2¼ % Zs. berechnet, wührend vorher die Anleihe seit 1./1. 1897 franko Zs. Die Notiz versteht sich für Stücke inkl. Coup. Nr. 10–14, 17–24, exkl. Coup. Nr. 15 u. 16 mit Zs. vom 1./4. 1906. * 0 0 – * Vice-Königreich Egypten. Stand der Staatsschuld am 31. Okt. 1906: 3 % garant. Anleihe £ 7 765 300, 3½ % Drivil. Anleihe $£ 31 127 780, 4 % unifizierte Anleihe £ 55 971 960, 4¼ % Domanial-Anleihe * 1326 840. Sa. £ 96 191 880, hiervon waren £ 8 769 120 als Rücklage der Regierung und der öffentlichen Staatsschuldenkasse vorhanden, daher im Umlauf £ 87 422 760. Hierzu tritt noch die Mukabalahschuld, eine innere Zwangsanleihe, die in 50 Jahres- raten von £ E. 150 000 zu tilgen ist. Das egyptische Pfund von 100 Piastern = M. 20.74 = frs. 25.92; bei Einlösungen in Berlin wird dasselbe zu M. 20.34 gerechnet. Budget für 1895: Einnahme £ E. 10 260 000, Ausgabe £ E. 9 600 000, Überschuss £ E. 660 000 „ „ 1896: 10 260 000, 9 630 000, „ 630 000 „ „ 1897: 3 10 235 000, 10 230 000, 5000 1898: 10 440 000, 10 440 000, 1899: 3 10 600 000, 10 560 000, 40 000 1900: 10 380 000, 10 380 000, 1901: 10 700 000, 10 636 000, 64 000 1902: 11 060 000, 10 850 000, 210 000 1903: 11 000 000, 10 975 000, 25000 1904: 11 500 000, 11 410 000, 90000 1905: 12 255 000, 11 755 000, 500 000 „1906: 13 500 000, 13 000 000, 500 000 „ 1907: 14 740 000, 14 240 000, 500000