216 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Nach dem egyptischen Liquidations-Gesetz vom 17. Juli 1880 werden die Einnahmen von vier Provinzen aus den Zöllen, Eisenbahnen, Telegraphen, sowie aus den Hafenabgaben von Alexandrien einer „Caisse de la Dette Publique“ überwiesen, welche dieselben für fie Verzinsung und Amortisation der unten näher behandelten drei Anleihen (der garantierten der privilegierten und der unificierten Schuld) verwenden soll. Die betr. Bestimmungen sind ausdrücklich bestätigt worden, als 1890 aus zweien der älteren Anleihen die 31%0 Anleihe von 1890 entstand. Die genannte Behörde steht unter Aufsicht der „Commission de la Dette Publique“, welche aus Delegierten der Garantiemächte für die erste (Ssogen garantierte) Anleihe zusammengesetzt ist. Einnahmen Ausgaben Überschuss Abrechnung für 1895: £, E. 10 567 872 £ E. 9 479 795 £ E. 1 088 077 8 „1896-. 0693 % %% „ 316297 73 „1891. 11 092 564 „ 10659. 257 „1433 307 3 1898? . I1I 347 980 „0 863 955 „ 84 025 „ 1899: „1415 487 „11 013 032 „ 402 455 19090. 1692 687 „ 11 103 944 393 7143 1901. 2 159 516 „ß . 1902 2 148656 „ 11 432 522 „ . „ 1903: „22 463 700 11720 109 2443 600 „ 1904: . 13 906.152 „ 12700332 1205 820 1905: „ 14 813 346 12 124822 2688 524 3 1906: . 15337 294 „ 13 161863 „ . 3 % garantierte Egyptische Anleihe von 1885. Emiss. Z 9 424 000 (übertragen an N. M. von Rothschild & Sons in London) lt. der am 18, März 1885 in London unterzeichneten Konvention zwischen Grossbritannien, Deutschland, Österreich-Ungarn, Frankreich, Italien. Russland u. der Türkei u. lt. Dekrete des Khedive vom 27. u. 28./7. 1885 zur Beschaff. von effektiv £ 9 000 000 = Liv. Egypt. 8 775 000. In Umlauf am 31./10. 1906 £ 7 765 300 in Stücken à £ 100, 200, 500 u. 1000. Zs.: 1./3., 1./9. Zs. u. Kap. zahlbar in Gold ohne jeden Abzug u. zwar in Kairo, London, Berlin u. Paris. Die Umrechnung geschieht in Berlin u. Paris zu einem von der Kommission der Staatsschuld zus. mit dem Finanzminister festzusetzenden Kurse, mit der Einschränkung, dass der Umrechnungskurs niemals die Parität des £ überschreiten darf und niemals niedriger sein darf als M. 20.25 oder frs. 25. Tilg.: Durch Ankauf oder Ausl., vom 15./7. 1910 ab Totalkünd. zulässig. Sicherheit: Für Verzinsung und Tilgung ist eine feste Annuität von £ 315 000 = Liv. Egypt. 307 125 festgesetzt, welche als erste Last von den Einkünften erhoben werden soll, die für den Dienst der privilegierten und der unificierten Schuld bestimmt sind, und deren regelmässige Zahlung gemeinschaftlich und einzeln von den obengenannten Staaten garantiert ist. Die Garantie Russlands ist auf % der Annuität begrenzt. Jeder nach Zahlung der Zinsen verbleibende Betrag der Annuität wird dem für die Rückzahlung dieser Anleihe bestimmten Tilgungsfonds zugeführt, Ein ergänzender Tilgungsfonds, welcher einen jährlichen Maximalbetrag von £ 90 000 nicht übersteigen soll, ist in dem Dekret vom 27. Juli 1885 vorgesehen als erstes Anrecht auf die Überschüsse, welche dem allgemeinen Tilgungsfonds zu überweisen sind. Aufgelegt $ 9 000 000 am 30. Juli 1885 zu 95½ (1 Lstr. = M. 20.38) in Berlin, Frankfurt a. M., London und Paris. Zahlstellen: Berlin: S. Bleichröder; London: N. M. Rothschild & Sons; Paris: de Rothschild frères; Egypten: Caisse de la Dette Publique. Kurs Ende 1890–1906: In Frankf. a. M.: 100, 100, 100, 103. – . 009 100, 102, 97.50, 9750,98, 98 % In Beflin: Stets gestrichen. Usance: Seit 1.1.1899 wird beim Handel an der Börse £ 1 = M. 20.40 gerechnet, vorher £ 1 = M. 20. 3½ % privil. Egybt. Staats-Anleihe von 1890. Emiss. £ 29 400 000 lt. Dekrete vom 6. u. 7./6. 1890 zur Rückzahlung bezw. Konvert. der 5 % privil. Anleihe (£ 22 296 800), zur Rückzahlung der 4½ % Anleihe von 1888 (£ 2 239 320). für Bewässerungsanlagen, Regelung von Pensionsansprüchen und Kosten dieser Emiss. (Liv. Egypt. 1300 000), hierzu Emiss 1 734 200 lt. Dekret vom 12./7. 1900 für Eisenbahnzwecke. In Umlauf am 31./10. 1906 £E 31 127 780 in Stücken à £ 20, 100, 500. u. 1000 = frs. 500, 2500, 12 500 u. 25 000. Z2s.: 15.4. 15./10. Zs. u. Kapital zahlbar in Gold ohne jeden Abzug unter denselben Bedingungen wWie 3 % priv. Anleihe von 1890. Tilg.: Vom 15./7. 1910 ab durch Rückkauf, falls der Kurs unter par, sonst durch Verl.; v. 15./7. 1910 ab Totalkünd. zulässig. Die Besitzer der 5 % priv. Oblig, waren be- rechtigt, v. 13.–23./6. 1890 Pari-Rückzahl. zu verlangen; diejenigen, die sich innerh. dieser Frist nicht gemeldet, waren den Bestimmungen der oben erwähnten Dekrete unterworfen. Alle nicht zurückbezahlten, also konv. 5 % privil. Oblig. bleiben, ohne irgend eine Veränderung m den Stücken oder Coup. zu erfahren, als 3½ % privil. Oblig. in Umlauf. Sie mussten zur Bescheinig. bei einer der Zeichnungsstellen eingereicht werden, infolge dessen alsdann den Besitzern auf je £ 100 nom. £ 9 und weiter £ 2.2.6 für den im voraus einzulösenden. am 15./10. 1890 verfall. Coup. (zus. M. 226.95) bar herausgezahlt wurde; dagegen findet die Einlös der v. 15./4. 1891 ab fällig werdenden Coup., deren Beträge auf 5 % Zins a= £ 0.10, 2.10, 12b. 25 = frs. 12.50, 62.50, 312.50, 625 lauten, nur im Verhältnis von 3½½ 0% jährl., also jeder Coul. zu $£ 0.7, 1.15, 8.15, 17.10 = frs. 8.75, 46.25, 218.75, 437.50 statt. Die Jahresannuität von Livre- Egypt. 130 000 (£ 133 000) wird vom Finanz-Ministerium an die Staatsschuldenkasse in Ma raten von Livres Egypt. 10 833 entrichtet. Dieser Betrag ist durch Dekret v. 6./. 1890 au Livres Egypt. 15 093 erhöht worden. Im Fall des Verzuges in der Entrichtung einer einzigen dieser Monatsraten soll der Ertrag der direkten und indirekten Auflagen der Stadt Kairo,