Republik Frankreich. — Königreich Griechenland. 3 welche durch die Daira-Baladieh erhoben werden, von dieser Verwaltungsbehörde an die Staatsschuldenkasse, auf deren einfache Aufforderung, solange eingezahlt werden, bis die Zahlung der Monatsraten für das laufende Hbjahr vollständig gesichert ist, und zwar unter derselben Verantwortlichkeit, wie solche durch das Dekret vom 2. Mai 1876 den Beamten der für die Staatsschuld verpfändeten Provinzen und Verwaltungszweige auferlegt ist. Die Regierung darf in den erwähnten Abgaben keine Anderung vornehmen, welche geeignet sein möchte, deren Ertrag auf eine geringere Summe als Livres Egypt. 300 000 jährl. herab- zumindern. Bedarf der Dienst der Anleihe nicht der überwiesenen Summen, so bleibt wegen Verwendung der Ersparnisse ein neues Übereinkommen mit den Garantiemächten vorbehalten. Der nicht zu Konversionszwecken verwendete Teil aufgelegt am 13. Juli 1890 zu 91 % (1 £ = M. 20.40) in Berlin, Frankf. a. M., London und Paris. Zahlst.: Berlin: S. Bleichröder; Fränkf. a. M.: Disconto-Ges.: London: N. M. Rothschild & Sons; Paris: de Rothschild freres. Kurs Ende 1891–1906: In Berlin: 88.80, 92.50, 96.30, 100.80, 98.30, 98.60, –, –, – 100.50, 103.50, 104, 101.50, 100.80, –, — %. –— In Frankf. a. M.: 91, 94.30, 98, 101.85, 100.20, 101.60, 102.70, 104, 98.80, 100.50, 103.20, 104.80, 102, 101.20, 103.25, 101.50 %. – Usance: Seit 1./1. 1899 wird beim Handel an allen deutschen Börsen £ 1 = M. 20.40 gerechnet, während vorher in Frankf. a. M. £ 1 = M. 20; in Berlin auch früher schon £ 1 = M. 20.40. 4 %(früher 7 %) unific. Egypt. Schuld. Ges.-Emiss. £ 60958 240 =–= frs. 1 523 956 000, hiervon lt. Dekrete v. 7./5. u. 18./11. 1876 £ 59 000 000 = frs. 1 475 000 000 zur Konvert. der Anleihen von 1862, 1868, 1873. Durch das Liquidationsgesetz v. 17./7. 1880 wurde die festgestellte, innerh. 65 Jahren vermittelst halbjährl. Auslos. stattfind. Tilg. beseitigt, der Zinsfuss auf 4 %% herab- gesetzt u. die Oblig.-Schuld behufs Konvert. der Anleihen von 1864, 1865 u. 1867 um £ 1 958 240 = frs. 48 956 000 erhöht. In Umlauf 31./10. 1906: £ 55 971 960 in Stücken in engl. u. französ. Sprache à £ 20, 100, 500 u. 1000 = frs. 500, 2500, 12 500 u. 25 000. Zinsen in Gold 1./5. u. 1/11. ohne jeden Steuerabzug, doch wurde von den Coup. pro 1885 u. 1886 mit Genehmig. der europ. Staaten 5 % Steuer erhoben; für diese gekürzten Beträge erh. die Besitzer Certifikate, welche ab 15./4. 1887 wieder eingelöst wurden. Die Coup. lauten auf 7 % Zins = £ 0.14, 3.10, 17.10, 35, sind aber nur mit 4 % = £ 0.8, 2, 10, 20 einzulösen u. zwar unter denselben Be- dingungen wie 3½ % privil. Anleihe von 1890. Tilg.: Vom15./7. 1912 ab durch Rückkauf, malls der Kurs unter pari, sonst durch Verlos.; v. 15./7. 1912 ab Totalkünd. zulässig. Eingef. in Frankfurt a. M. 11./5. 1882, erster Kurs 681 '16 %, eingef. in Berlin 7./8. 1883 zu 73.25 0% Zahlst.: Berlin: S. Bleichröder; London: Bank von England; Paris: Crédit Lyonnais. Kurs Ende 1890–1906: In Berlin: 97.10, 96.30, 99.60, 101.80, 104.30, 103.50, 104.50, –, 107.10, 103, 105.20, 108.20, 108.40, — (kl. 104.70), – (kl. 105.10), –, 103.75 %. – In Frankf. a. M.: 97.15, 96.35, 99.60, 101.70, 103.80. 103.30, 105.70, 107.30, 107.90, 103.10, 105.30, 108.20, 108.50, 104.60, 105.40, 105.50, 104ͥ % — In Hamburg: 92.75, 92, 94.50, 96.50, 98.50, 97.50, 99.90, 102, 102, 102, 105, 107.50, 108.25, 104. 104.75, 105, 103 % = In Münchenn.. 6565695.25, —, 108.25, 104.50, –, –, – %. Usance: Seit 1./1. 1899 wird beim Handel an allen deutschen Börsen fr. 1 = M. 0.80 gerechnet; in Berlin, Frankf. a. M. u. München auch schon vorher So, vährend in Hamburg früher £ 1 = M. 21. Republik Frankreich. 3 % konvertierte Französische Rente von 1894. In Umlauf frs. 205 726 290 Rente = frs. 6 857 542 990 Kapital lt. Gesetz v. 17./1. 1894 zur Pari-Rückzahlung bezw. Konvertierung der 4½ % Rente von 1883. Stücke eingeteilt in Stücke à frs. 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 20, 30, 50, 100, 200, 300, 500, 1000, 1500 u. 3000 jährl. Rente Rückzahlung bezw. Konvertierung vor 16./2. 1902 nicht zulässig. Zs.: 16. Febr., 16. Mai, 16. Aug. u. 16. Nov. Zahlst.: Alle Staatskassen in Paris und den Departements. Im Juli 1902 wurde die 3½ % Rente auf 3 % konvertiert, die Besitzer der konvert. Rententitel erhielten bis 16./11. 1902 3½ % Zs., von dieser Zeit aber nur noch 3 %, vor dem 1./1. 1911 kann die 3 % nicht gekündigt werden. Die Notierung in Paris exkl. Coup. beginnt jeweils 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin der Coup. Kurs in Frank- furt a. M. für die 3½ % Rente Ende 1894–1902: 107.20. 106, 105.90, 107.30, 104.80, 102.50, 103, 102, = % füär die 3 % Rente Ende 1903–1906: 98.50, 97.70, 99.50, 96.50 %%. „ 7 Königreich Griechenland. Oer Staat stellte im Mai 1893 seine Barzahlungen ein und verfügte durch Dekret vom 10./22. Dez. 1893, dass bis zur endgültigen Regelung die Zahlung der Zinsen mit 30 % in Gold zu erfolgen habe, während die Tilgung aufzuheben sei. Die Schutzkomitees, welche sich im Januar 1894 in Berlin, London und Paris bildeten, verhandelten zu wiederholten Malen mit er griechischen Regierung, ohne zu einem Resultate zu gelangen. Durch das Gesetz vom 10. März 1898 betreffend die Einrichtung einer internationalen Kontrollekommission, wurde endlich ein Arrangement der griechischen Auslands-Anleihen getroffen. Über die wesent- liehsten Bestimmungen des Gesetzes siehe Jahrg. 1905/06 S. 155. Abrechnung der internationalen Finanzkontrolle pro 1906. Für das Jahr 1906 waren die Brutto-Einnahmen aus den verpfändeten Staatseinkünften opole, Stempelsteuer, Tabak, Schmirgel, Cigarettenpapier; subsidiär die Piräuszölle) auf r. 28900000 veranschlagt. Die thatsächlichen Einnahmen während dieses Zeitraumes waren agegen folgende: M on