252 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. ―― II. Innere konsolidierte Staatsschuld (in Landeswahrung),. 3 % Anleihe (hiervon im Besitze der Staates Milr. 219 747 000)0). . . Milr. 514 364 157 4 % u. 4½ % amortisable Anleihe. „ 27 007 672 III. Schwebende Schuld. kunere (in Fandeswährunghgg9. .ilf. 8283 581 Ausseére (in Gold- 4¾dd4 [[k Bo ... 7 472 689 Abrechnungen. I. Ordentliche Etats: 1900/1901 1901/1902 1902/1903 19031904 Einnahmen. . . Milr. 54 229 182 52 276 454 55 305 040 57 114 464 Ausgaben . . . 33 503 829 55 577 980 55 700 524 57 872 113 Überschuss .. . . Nilr. 725 353 — Deflzit. 8 — 3 301 526 395 484 757 649 II. Ausserordent1. Etats: Einnahmen . . . Milr. 1709 850 863 615 3 464 020 5 043 502 Ausgaben „. 4 380 000 2 998 986 4 459 112 4 248 766 Üüberschuss Vilr. 85 794 736 Deffziit 3 2 670 150 2 135 371 995 092 = Gesamt-Ergebnis: Überschuss . . . Milr. = 8= *= 37 087 Defiziitt 1 944 797 5 436 897 1 390 576 Budgets: 1903/1904 1904/1905 1905/1906 Ordentliche Einnahmen, .. . Muilr. 54 170 765 58 113 994 59375 622 3 Aüsgaben. 5 0982 283 57 794 214 58 569 307 Überschuss. ... — 319 780 – 806 315 Defzit : e¾C4 Ü( êäé¹Tkdsd ..o 8 = Ausserordentl. Einnahmmen. .... 2 385 000 765 500 1 965 500 3 38 Ausgaben 2 276 494 1 226 611 2 420 680 Uberschus.. 695 306 = = Deflzit 4A(GGH .......=.=== — 461 110 — 455 180 Gesamt-Übersehuse3. — — — 351 134 Gesömt-Deflzillt „ – 803 012 — 141 330 Unter d. Ausgab. befinden sich f. d. Staatsschuld „ 21 272 398 22 171 614 22 093 323 Durch das Dekret vom 13./6. 1892 wurde die Zahlung der Zinsen auf die auswärtige Schuld auf ein Drittel herabgesetzt und durch das Gesetz v. 20./5. 1893 wurden ausserdem die auswärtigen Gläubiger an dem Überschuss der Importzölle (mit Ausnahme derjenigen auf Tabak und Getreide) und Exportzölle über den Betrag von 11 400 Kontos de Reis hinaus mit der Hälfte in der Weise beteiligt, dass die Hälfte für die Erhöhung des Couponbetrages verwendet wurde. Als Sicherheit für die pünktliche und regelrechte Zahlung der Zinsen und Amortisation waren die Zolleinnahmen (mit Ausnahme der Importzölle auf Tabak und Getreide) überwiesen. Im Jahre 1898 beabsichtigte Portugal, seine auswärtige Schuld zu konvertieren; der Entwurf zur Konversion der äusseren Schuld, welcher die Zustimmung der portug. Kammer erhielt, wurde jedoch von den Schutzkomitees für die Interessen portugies. Staatsgläubiger für unannehmbar gehalten. Von dieser Zeit an schwebten zwischen der portugies. Reg. u. den Schutzkomitees Verhandlungen über eine Konversion der portugies. Staatsschuld, bis endlich im April 1902 ein Arrangement zustande kam. Der Gesetzentwurf über das Finanz- arrangement wurde im April 1902 von der Deputiertenkammer und im Mai 1902 vom Senate angenommen. Das Dekret über die Ausführung des Ges. v. 14./5. 1902 erschien im Diario am 11./8. 1902; über die Sicherheit für die pünktliche und regelrechte Zahlung der Zinsen und Amortisation bestimmt Art. 15 des Gesetzes. Behufs unverkürzter Zahlung der ausgegebenen Titel nach Massgabe dieses Dekrets wird die Regierung in den jährlichen Staatshaushalt die Beträge einstellen, die für Zs. u. Tilg. dieser Titel nötig sind, wobei für diese Lasten speciell und vorzugsweise (especialmente e de preferencias) nach Massgabe des Ges. v. 14./5. 1902 die Eingänge aus den Zöllen des Reiches auf dem europ. Kontinent zu- zuweisen sind, ausgenommen die von Tabak und Getreide. ... Die Einnehmer der Zoll. häuser haben der Junta do Credito Publico jeden Tag denjenigen Betrag abzuliefern, der ausreicht, um den 300. Teil in Gold aufzufüllen (perfazer), für den zu den Jahreslasten der auswärt. konvert. Auslandsschuld (Zs. u. Tilg.) erforderl. Gesamtbetrag nach den Bestimm. dieses Ges., sowie für die Spesen des Dienstes dieser Schuld ... Erreichen die Einkünfte diesen Betrag an einem Tag nicht, so ist er aus denen eines der folg. Tage zu entnehmen. Sind in einem Semester die Einkünfte nicht genügend für die Hälfte der Jahresannwitit, so haben die Zollhäuser im folg. Semester sie nachzuliefern. Verbleibt durch einen unvorher. gesehenen Umstand ein Fehlbetrag, so hat ihn die Reg. aus den anderen Einkünften des portug. Staatsschatzes zu decken. Die Junta do Credito Publico hat nach je 15 Tagen oder früher die erbaltenen Beträge an die Auslandsstellen zu übermitteln, damit die Zahlung der Zs. 15 Tage vor Verfall angekündigt und die Amort. pünktlich erfolgen kann. 3 % Uniflz. äussere Portug. Anleihe von 1902, Serie I. Milr. 93 886 110 = M. 427 703 1 043 179 Stücken à Milr. 90 = M. 410, hiervon 100 000 Fünferstücke (Nr. 543 176–1 u. 543 179 Einerstücke (Nr. 1–543 175 u. Nr. 1 043 176–1 043 179). Zs.: 1./1., 1./7. Tilg. 33 2./1. 1903 ab durch Rückkauf oder halbj. Verl. im Juni u. Dez. per 1./7. resp. 2./1. Jahres nach einem Tilg.-Plane innerh. 198 Semestern. Zahlst. wie für Serie III. Zahl. der oup.