Königreich Serbien. 287 zulässig. Zahlst.: Berlin: Disconto-Ges., Deutsche Bank, Berliner Handels-Ges., Bank f. Handel u. Ind.; Darmstadt: Bank f. Handel u. Ind.; Frankf. a. M.: Disconto-Ges., Fil. der Bank f. Handel u. Ind. Zahl. der Coup. u. verl. Stücke zum jeweiligen Tageskurse auf die Schweiz. Kurs Ende 1891–1906: In Berlin: 93.25, 98.25, 98.75, 101.25, 102, 100.75, 101, 98, –, –, 97.25, 100, –, – 7 —— =0% — In Frankf. M.: 93.50, 98.25, 99, 101, 102.40, 100.70, 100.70, 97.70, 93.60, 93.80, 98, 99.70, 99.10, 98.50, 99, 98 %. Königreich Serbien. Stand der öffentl. Schuld am 1. Jan. 1907: 5 % Russische Anleihe von 1876 frs. 3 750 000 2 % Lotterieanleihe von 1881 frs. 25 960 000, 5 % Gold-Pfandbr. von 1886 frs. 7 947 000, Tabak- lose frs. 9 265 000, 4 % konv. Anleihe von 1895 frs. 342 730 000, 6 % Innere Anleihe zum Bau einer Zweiglinie in Belgrad von 1897 frs. 129 000, 5 % Eisenbahn-Anleihe von 1899 frs. 6 420 000, 5% Monopol-Gold-Anleihe von 1902 frs. 58 283 000, 4½ % Eisenbahn-Anleihe von 1906 frs. 95 000 000. Sa. frs. 549 484 000. Abrechnung per 1905: Einnahmen Dinar 87 676 427.–, Ausgaben Dinar 86 717 222.– Budget 1905: „ 88 046 000.–, 3 „ 87632 278.72. „ ( „ 89 207 972.52, 3 „ 89 165 095.75. „ . . „ 90 517 000.—, „ 90 467 000.—. Durch Gesetz vom 8./20. Juli 1895 wurden sämtliche 5 % Serbische Anleihen zwangs- weise in eine neue 4 % Anleihe konvertiert. Zur Sicherstellung dieser Anleihe sind sämt- liche Garantien, welche für die bisherigen 5 % Anleihen verpfändet waren, bestellt, und zwar a) die Reineinnnahme der Staatseisenbahnlinien Belgrad-Vranje, Nisch-Pirot, Semendria- Velika-Plana und Lapovo-Kragujewatz; b) die Einnahmen aus den Stempel- und Getränk- gebühren; e) das Erträgnis des Tabaksmonopols: d) die Zolleinnahmen; e) das Erträgnis der Obrtsteuer; f) das Erträgnis des Salzmonopols, nach Rückzahlung der hierauf haftenden Salzbonds, ausserdem das Erträgnis des Petroleummonopols. Mit der Verwaltung dieser Sicherheiten ist eine autonome Monopolverwaltung betraut, welche auf Grund des Gesetzes vom 8./20. Juli 1895 eingesetzt worden ist; der Verwaltungsrat dieser Monopolverwaltung besteht aus sechs Mitgliedern, von diesen sind vier serbische Unterthanen, hiervon werden zwei dem Finanzminister von den Obligationsbesitzern vorgeschlagen. Die autonome Monopolverwaltung verwaltet selbständig die Monopole und die Einnahmen, welche für die 4 % Anleihe von 1895 als Pfand gegeben sind; zu diesem Behufe sind die Direktion der Serbischen Staats-Eisenbahnen, sowie sämtliche Zollämter Serbiens unwiderruflich angewiesen, ihre ganzen Reineinnahmen jeden Monat, resp. jede 10 Tage, unmittelbar an die Monopolverwaltung abzuführen. Diese Einnahmen dürfen zu keinem anderen Zwecke als für den bestimmten Dienst verwendet werden; die Verwaltung ist jedoch ver- pflichtet, jeden Monat der Staatshauptkasse alle jene Summen zu übergeben, welche ein zwölftel des für die Zahlung der Annuität des konvertierten Anlehens erforderlichen Gesamtbetrages übersteigen. Aus diesen monatlichen Überschüssen wird der Verwaltungs- rat je ein Fünftel solange zurückbehalten, bis nicht die Verwaltungskasse über einen Fonds von mindestens Dinars 750 000 verfügt, der dazu bestimmt sein wird, die etwaigen Fehl- beträge der für ein Zwölftel des Bedarfes für den Jahresdienst der Anleihe erforderlichen summe per Monat zu ergänzen. Falls die Einnahmen der Monopolverwaltung für den jähr- lichen Dienst der 4 % Anleihe von 1895 nicht ausreichen sollten, so ist die serbische Re- gierung verpflichtet, den Ausfall jeden Semesters aus anderen Einkünften zu ergänzen. Der Verwaltungsrat der autonomen Monopolverwaltung hat eine Übersicht der Jahres- abrechnungen, sowie auch der monatlichen Ausweise im Amtsblatt zu veröffentlichen, und zwar die Monatsausweise spätestens nach 15 Tagen und die Jahresrechnungen innerhalb 3 Monaten. Diese Ausweise werden auch in deufschen Zeitungen bekannt gegeben. 4 % amort. Serbische Staats-Anleihe von 1895. frs. 355 292 000 in Stücken à frs. 500, 2500, 5000 = M. 405, 2025, 4050. Zs.: 1./14. Jan., 1./14. Juli. Tilg.: Durch Verl. am 1./14. April u. I./14. Okt. per 1./14. Juli resp. 1./14. Jan. innerh. 72 Jahren. Zahlst.: Belgrad: Banque Nationale Privilégiee du Royaume de Serbie; Berlin: Berl. Handels-Ges.; Frankf. a. M.: Gebr. Beth- mann, von Erlanger & Söhne; Hamburg: Nordd. Bank in Hamburg; Paris: Banque Imperiale Ottomane. Zahl. der Coup. u. verl. Stücke steuerfrei ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark zum festen Umrechnungskurse von frs. 100 = M. 81. Beim Handel das Stück = M. 405. Kurs Ende 1896–1906: In Berlin: 66.50, 65, 61.50, 60.75, 62.40, 66.50, 76.60, 75.40, 78, 80.80, 82.70 0% –In Frankf. a. M.: 66.20, 65, 60.80, 61, 61.70, 67, 76.30, 75, 78.10, 80.30, 82.80 %. – In Hamburg: 65.60, 64.50, 60.75, 60, 61.50, 66.60, 77, 74.50, 77.50, 80, 82 %. – In Leipzig: –, 65, 61.50 60.75, 62.50, 67, 76.25, 75.10, 78, 80, 82.70 %. – In München Ende 1902–1906: 76.40, 75, 77.80, 80.25, 82.50 %. Notiert auch in Breslau. Verj. der Coup. in 5 J., der verl. Stücke in 30 J. n. F. 5 % amort. Serb. Monopol-Gold-Anleihe von 1902. frs. 60 000 000 in Stücken à frs. 500. Zs.: 2./15. Febr., 2./15. Mai, 2./15. Aug., 2./15. Nov. Tilg.: Durch Rückkauf unter pari oder Verl. 2./15. März u. 2./15. Sept. per 2./15. Mai resp. 2./15. Nov. mit jährl. ½ % innerh. spät. 50 J.; von 1908 ab Verstärk. u. Totalkünd. zulässig. Sicherheit: Als Spec.-Garantie sind die Überschüsse der Netto- innahmen der autonomen Monopolverwalt. nach Zahl. der Annuität für die 4 % Anleihe von 1895 sowie die anderen durch das Gesetz v. 8./20. Juli 1895 bezeichneten Anleihen verpfändet. ls weitere Sicherheit dienen auf die Dauer von 10 J. die bisher noch nicht verpfändeten