Königreich Siam. —– Königreich Spanien. 289 Budget 1906/07: Einnahmen Ticals 54 700 000, Ausgaben Ticals 54 430 438. Die offizielle Tarifierung vom November 1906 gegen Sovereigns setzt den Verkaufspreis der Regier. für den Tical auf I1 sh 6 d = ca. M. 1.53 fest. 4½ 96 steuerfreie Sterling-Anleihe von 1907. £ 3 000 000 in Stücken à £ 20, 100. Zs.: 1/3., 1./9. Tilg. von 1913 ab durch Verlos. im Nov. oder Dez. (zuerst Nov. bezw. Dez. 1912) per 1./3. des folg. Jahres in gleichmässigen Annuitäten bis 1947; von 1917 ab Verstärkung und Totalkündig. mit 3 monat. Frist zulässig. Sicherheit: Die Siamesische Reg. hat die Verpflichtung übernommen, dass, wenn einer künftigen auswärtigen Anleihe eine besondere Sicherheit gegeben werden sollte, solche Sicherheit alsdann sogleich auch den Anleihen von 1905 u. 1907 im gleichen Range gewährt werden wird. Zahlst.: London: Hongkong and Shanghai Banking Corporation; Berlin u. andere deutsche Plätze: Deutsch-Asiatische Bank sowie die von der Deutsch-Asiatischen Bank bekannt zu gebenden Stellen; Paris: Banque de IIndo- Chine. Zahlung der Zs. u. des Kapitals steuerfrei in Deutschland zum Kurse der kurzen Wechsel auf London. Von der Anleihe wurden in Berlin, Frankfurt. Hamburg etc. 23./1. 1907 4 750 000 zu 97.50 % (1 £ = M. 20.50) aufgelegt. Usance: Beim Handel an der Börse 1 £ gleich M 20.40. Königreich Spanien. Stand der Staatsschuld am 1./7. 1904: 4 % Innee Perpetüelle Renltegg %....... Pes. 7 837 570 100 4 % Aussere Rente, 3Dgestenpeek ... .. . 1 013 292 100 4 % 7 „Hiéeht abgestempelt.. 3 7 286 100 5 % Amortisable innere Rente..... 5 „ 1 510 810 000 Diverse Anleihen.... WhKmr ÿ/RR/ . „ 1 046 816 996 Sa. Pes, 11 415 775 200 Abrechnung pro 1906: Einnahmen Pes. 1094 421 868, Ausgaben Pes. 992 867 674, Überschuss Pes. 101 554 194. Budget pro 1900: Einnahmen Pes. 865 998 815, Ausgaben Pes. 905 451 827. „ 9901 „ „ 887 154 155, 5 „ 904 623 253. „ 92 „ 1% 971 176 259. „ „ 9969 337 258, „ 958 231 313. „ 29904. 5 „1 000 066 839, 3 „968 912 112. „ 00 3 „1010 409 756, „ 988 471 441. „% 606 8 „1 010 337 296, „ 968 856 760. „% % „1 043 698 434, 3 „1 003 953 917. „„ 3 „ 1 034 690 477, „1 011 138 066. 4 % Span. auswärt. Rente von 1882. Pes. 1 976 000 000, davon in Umlauf 1./7. 1904: Pes. 1 020 578 200, in Stücken à Pes. 1000, 2000, 4000, 6000, 12 000, 24 000. Zs.: Vierteljährl. 2./1., 1./4.,1./7., 1./10. Nach dem Ges. v. 17./5. 1898 mussten die ausländ. Besitzer der Span. 4 % auswärt. Rente in Gemässheit der Dekrete v. 20. u. 25./6. 1898 ihre Titel vor dem Okt.-Termin 1898 den :pan. Finanz-Kommissionen im Auslande vorlegen, damit sie abgestempelt und in die betr. Register eingetragen wurden. Wechselt der Besitz dieser Papiere, so muss der neue Inhaber der Finanz-Kommission davon Anzeige machen und seine Eigenschaft als Ausländer nach- weisen. Die ausländischen Besitzer der abgestempelten Stücke können den am 1. Okt. 1898 fälligen Zinsschein, sowie auch die folgenden Zinsscheine in frs., $ oder M. einkassieren, falls sie eine eidliche oder ehrenwörtliche Erklärung abgeben, dass kein spanischer Unterthan an dem Besitz der Papiere beteiligt ist. Das gleiche gilt auch von ausländischen Besitzern, die in Spanien ansässig sind. Bei den Schuldtiteln, die bei den amtlichen Bankinstituten Frankreichs, Deutschlands, Englands, Belgiens und Portugals, sowie bei näher bezeichneten Privatbanken hinterlegt sind, genügt eine Erklärung des Bankvorstandes, dass nach den Büchern der Bank und sonstigen Ausweisen kein spanischer Unterthan Anteil daran hat. Das Abschneiden der Zinsscheine geschieht durch die Finanz-Kommissionen, wobei die betreffenden Stücke mit vorgelegt werden müssen. Die oben erwähnten Banken sind von dieser Vorzeigung befreit, müssen aber bescheinigen, dass die Stücke sich in ihrem Depot befinden und die Eigentümer keine Spanier sind. Die Zinsen derjenigen Titel, die diese Fömlichkeiten nicht erfüllt haben werden künftig nicht mehr in Gold, sondern nur noch in Pesetas bezahlt. Nachträglich hatte sich die Regierung bereit erklärt, die den Ausländern zur Einreichung der in ihrem Besitze befindlichen Titres der auswärtigen Schuld bewilligte rist zu verlängern. Man kam dahin überein, dass ausländische Inhaber ihre Titres auch nach dem 10./7. 1898 abstempeln lassen konnten, wenn sie den Nachweis lieferten, dass sie ereits vor dem 10./7. 1898 Besitzer der betr. Titres gewesen sind. Die zu diesem Zwecke bei den genannten Delegationen geführten Register sind am 14./5. 1899 abgeschlossen worden; nach diesem Termin sind jedoch ausnahmsweise auch noch diejenigen Stücke zur Ab- stempelung zugelassen worden, die von den ausländischen Inhabern nachweislich vor dem 14.5. 1899 erworben worden sind. Der äusserste Termin zur Anmeldung derartiger Stücke war der 31./10. 1901. Zugleich wurde den Besitzern der 4 % auswärtigen Rente eine Konvertierung in 4 % innere Rente angeboten, wobei ihnen 10 Pesetas für jede 100 Pesetas Nennwert ver- gütet werden, jedoch nicht in bar sondern in Carpetas. Nach dem Dekret v. 31./5. 1902 können die Coup. der 4 % abgest. auswärt. Rente zu Zollzahlungen verwendet werden. Die Staatspapiere etc. 1907/1908. I. IX