Sultanat Türkei. 295 eingezogen werden müssen „ verpflichtet sich die Kaiserl. Ottomanische Reg., die gesamten Erträge derselben in Magazinen mit doppeltem Verschluss, zu welchem ein Schlüssel den Beamten der Dette Publique Ottomane anvertraut wird, niederzulegen. Die Naturalerträge müssen im Einverständnis zwischen den Ortsbehörden u. den Beamten der Dette Publique Ottomane gemeinschaftlich in Gemässheit der bestehenden Gesetze verkauft u. die von den Käufern zu entrichtenden Summen in voller Höhe u. unmittelbar an die Kassen der Dette Publique Ottomane gezahlt werden. – Wenn die ersten sechs der oben genannten Einkünfte nicht £ T. 108 000 (frs. 2 450 000) jährl. einbringen sollten, werden die auf die Getreidezehnten des Sandjaks Smyrna verpfändeten £$ T. 30 000 um den Minderbetrag nach dem oben an- gegebenen Modus vermehrt. Auf diese Weise wird der Betrag der für den Dienst der Annuität dieser Anleihe verpfändeten Einkünfte unter allen Umständen auf einer Mindestsumme von £ T. 138 000 (frs. 3 130 000) erhalten werden. Die Annuität für den Zs.-u. Tilg.-Dienst der Schuldverschreib. dieser Anleihe beträgt £ T. 118 800. Zahlst.: Berlin: Deutsche Bank, Berl. Handels-Ges., Bank f. Handel u. Ind.; Frankf. a. M.: Fil. der Deutschen Bank „Gebr. Bethmann, Deutsche Vereinsbank; Hamburg: Deutsche Bank, M. M. Warburg & Co. Zahlung der Zs. u. der verl. Stücke ohne jeden Abzug in Mark. Die Anleihe diente zum Umtausch gegen die zur Rückzahlung per 1./5. 1903 gekündigte 5 % fundierte Türkische Staats-Anleihe von 1888 (Administrations-Anleihe). Die Anmeldung zum Umtausch hatte stattzufinden innerh. der Zeit v. 9.–20./4. 1903 einschl.; beim Umtausch wurden die neuen 4 % Oblig. von 1903, welche über nominal M. 408 lauten, zum Kurse von 88 % = M. 359.04 Ppro Stück in Anrechnung gebracht. Der nicht zum Umtausch verwendete Restbetrag der Anleihe wurde 20./4. 1903 zu 90 % aufgelegt; die Anleihe wurde in Berlin eingef. 1./5. 1903 zu 91.50 %, in Frankf. a. M. 5./5. 1903 zu 91.70 %, in Hamburg am 22./5. 1903 zu 91.25 %. Kurs Ende 1903–1906: In Berlin: 89.40, 87.75, 87, 88.80 %. – In FErankf. a. M.: 89.20, 87.50, 86.90, 88 %. – In Hamburg: 89, 87.20, 86.50, 88.40 %. Verj. der Zinsscheine in 5 J., der verl. Stücke in 15 J. (F.) 4 % Ottomanische Anleihe der Bagdadbahn, Serie 1, auf Grund des Vertr. v. 20. Febr. u. 5. März 1903 u. der Zusatzverträge v. 20. Sept./ 3. Okt. 1903 u. 4./17. Febr. 1904 kraft Iradés v. 3. Zilhidjé 1320 (2./3. 1903 n. St.) geschaffen und der Kais. Ottomanischen Ges. der Bagdad- bahn in Zahlung gegeben für den von der Kais. Ottomanischen Regierung nach dem Sonder- abkommen v. 20. Febr. 1318 /5. März 1903 bewilligten kilometrischen Zuschuss für die erste, 200 km lange, von Konia ausgehende Strecke der Eisenbahn Konia-Bagdad-Persischer Golf, deren Konc. der Anatol. Eisenbahn-Ges. durch Abkommen v. 20. Febr. 1318 /5. März 1903 erteilt ist. frs. 54 000 000 = M. 44 064 000 = £ 2 160 000 = hfl. 25 920 000 = £ T. 2 376 000 in Stücken à frs. 500 = M. 408 = £ 20 = hfl. 240 = £ T. 22 und zwar 80 000 Einerstücke u. 5600 Fünferstücke, eingeteilt in 5400 Serien zu je frs. 10 000 mit Nrn. 1–5400, wobei jede Serie soviel Abschnitte umfasst, wie für einen Nennbetrag von frs. 10 000 erforderlich ist. Zs.: 1./3., 1./9. n. St. Tilg.: Durch Rückkäufe unter pari durch Vermittelung der Administration de la Dette Publique Ottomane u. im Wege jährl. Auslosungen zu pari, falls Rückkäufe unter dem Nennwerte nicht vorgenommen werden können (event. Verl. am 1./7. per 1./9.) mit jährl. 0.087 538 % in längstens 98 Jahren v. 2./1. 1903 ab gerechnet. Sicherheit: Um die regelmässige Zahlung der Zs. u. Tilg.-Beträge, die sich jährl. auf frs. 2 207 270.52 belaufen, sowie der Provision, der Verluste bei Umrechnungen etc. zu sichern, überweist u. verpfändet die türkische Regierung ausschliesslich und unwiderruflich bis zur vollständigen Tilg. der Anleihe folg. Beträge von den Einkünften, deren Einziehung der Administration de la Dette Publique Ottomane anvertraut ist, nämlich auf die Zehnten des Vilajets Aidin eine feste Summe von mind. £ T. 12 000, auf die Zehnten des Vilajets Bagdad ebenfalls mind. £ T. 12 000, auf die Zehnten des Vilajets Mossul do. mind. £ T. 6000, auf die Zehnten des Vilajets Diarbekir do. mind. $ T. 6000, auf die Zehnten der Sandschaks Urfa u. Aleppo do. mind. £ T. 70 000, zus. £ T. 106 000, welche bei einem Kurse von frs. 22.75 für £ T. 1 er- geben frs. 2 411 500. Falls die Erträge aus den Zehnten dieser Distrikte den Betrag von jährl. $ T. 106 000 nicht erreichen sollten, wird der Fehlbetrag aus den Erträgen der Zehntem anderer Distrikte gedeckt. Abgesehen von den Verpfändungen von zus. £ T. 106 000 über- weist u. verpfändet die Türk. Reg. dieser Anleihe unwiderruflich bis zur vollständigen Tilg. ihren Anteil an den Bruttoeinnahmen der Eisenbahn Konia-Eregli, der jährl. festgestellt wird. Wenn der Betrag dieses Anteils der Reg. an den Einnahmen eines Betriebsjahres festgestellt ist, so zahlt ihn die Kaiserl. Ottoman. Ges. der Bagdadbahn für Rechnung des Dienstes der Anleihe an die Administration de la Dette Publique Ottomane u. diese führt in bar an die Türk. Reg. jeden Überschuss ab, der über die für den jährl. Dienst der An- leihe erforderlichen Beträge verfügbar bleibt. Die Türk. Reg. erklärt, dass sie während der ganzen Dauer des Vertrages keine Anderung einführen wird, welche die für den Dienst der Annuität der Anleihe besonders verpfändeten Einkünfte verringern oder ändern könnte, ohne sich vorher mit der Kais. Ottoman. Ges. der Bagdadbahn, der Administration de la Dette Publique Ottomane und der Deutschen Bank verständigt und andere Einkünfte für die Anleihe verpfändet zu haben, welche von diesen als gleichwertig u. dieselben Sicher- heiten bietend anerkannt worden sind. Als weitere Sicherheit verpfändet die Kais. Ottoman. Ges. der Bagdadbahn ihrerseits unwiderruflich bis zur völligen Tilg. der Anleihe die 200 km lange, von Konia ausgehende Strecke der Eisenbahn Konia-Bagdad-Persischer Golf sowie das dazu gehörige rollende Material. Sie verpfändet ausserdem auf gleiche Weise ihren nach Zahlung der Betriebskosten verbleibenden Anteil an den Einnahmen dieser Bahn, ohne dass indessen den Inhabern der Anleihe ein Recht zustände, sich in die Verwaltung der Ges. einzumischen. Zahlst.: Berlin: Deutsche Bank, S. Bleichröder; Frankf. a. M.: Jacob S. H. Stern,