304 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Passiva: Pfandbr. 340 214 200, Regulier.- u. Boden-Amelior.-Pfandbr. 72 408 400, Tilg.-P 447 664, Kontokorrent-Forder. an d. Institut u. von Hypoth.-Darlehen zurückbehaltene Betri 10 764 071, Pens.-F. 1 718 107, zugunsten von mit landw. Interessen verbundenen kulturellen u. humanit. Zwecken gebildeter Fonds 36 874, fällige Coup.-Zs. 171 002, Transitiv-Zs. 6927 548 R.-F. der Regulier.- u. Boden-Amelior.-Darlehen 7 986 500, solidar. Haftungs-F. 5 093 750 Gründungskapital 335 400, vom Landes-F. einbezahlt 1 000 000, Erträgnis bis 31./12. 1906 29 045 066. Sa. K 476 148 583. Gewinn 1906: Zs. 912 991, Wertp. 880 595, Institutsgebäude 34 976, von den Pfandbr. Schuldnern zur Stärkung des R.-F. 223 537, total 2 052 099 abzügl. Zs. auf die Einzahlungen der Gründer 16 770, Gehälter, Steuern etc. 944 240, Überschuss 1 091 089, hiervon z. Pens.-F 94 814, zugunsten von mit landw. Interessen verbundenen kulturellen u. humanit. Zwecken gebildeten Fonds 9481, Reingewinn K 986 793 zugunsten des R.-F. Budapest. 4 % Stadt-Anleihe von 1896. K 100 000 000 in Stücken à K 200, 1000, 2000, 5000, 10 000. Zs.: 1./3., 1./9. Tilg.: Durch halbj. Verl. am 1./3. u. 1./9. per 1./9. resp. 1./3. vom 1./3. 1897 an binnen 50 Jahren, vom 1./3. 1907 ab Verstärkung u. Totalkünd. mit 6 monat. Frist zulässig. Zahlst.: Berlin: Disconto-Ges., S. Bleichröder. Zahlung der Zs. u. verl. Stücke nach Ablauf eines Jahres seit der Fälligkeit, geschieht jedoch nur bei der Central-Casse von Budapest. Eingef,. in Berlin zunächst K 30 000 000 am 3./9. 1897 zu 99.10, wobei K 1 = M. 0.85. Bis 31./12. 1905 sind begeben K 100 000 000, hiervon verlost K 6 409 200, verbleibt mit Ende 1905 in Umlauf K 93 590 800. Kurs in Berlin Ende 1897–1906: 97.90, 97.25, –, 90, 90.20, 98, 98.75, 97.75, 94.90, 95.60 %. Verj. der Zs. in 6 J., der verl. Stücke in 20 J. n. F. 4 % Stadt-Anleihe von 1903. K 46 510 400 (Konvertierungsanleihe) in Stücken à K 200, 1000, 5000, 10 000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Durch halbjährl. Verl. am 1./1. u. 1./7. per 1./. resp. 1./1. vom 1./7. 1903 an binnen 50 Jahren. (Kurs nur in OÖsterreich-Ungarn.) Ofen. Stadt Ofen 40 fl.-Lose von 1859 (unverzinslich). fl. 2 000 000. 50 000 Lose. (1971 in Deutschland abgestempelt 446 Stück.) In Umlauf Ende 1906: unverlost 10 000 Stück. Ver- losung: 15. Juni per 15. Dez., unter 10 % Steuerabzug für den den Nominalbetrag über- steigenden Gewinn. Tilgung: Letzte Ziehung 15. Juni 1909. Hauptgewinn stets fl. 20 000; kleinster Betrag steigt von fl. 65 bis 80. Zahlst.: Budapest: Centralkassa. Plan: 1905–1909: 1 à fl. 20 000, 1 à 1000, 5 à 200, 18 à 100, 2975 à 65, zusammen jährl. 3000 Lose mit fl. 217 175. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1891–1906: 108, 95, 110, 95, 130, 140, 150, 120, 180, 125, 140, 150, 180, 135, 170, 140 M. pro Stück. Verj. der gezogenen Lose in 30 J. n. F. Venezuela. 3 % Diplomatische Schuld von 1905 zwecks Konversion der 3 % konsolid. Anleihe von 1881 und der 5 % Anleihe von 1896. Bolivares Gold 132 049 925 = £ 5 229 700 in Stücken à Bolivares Gold 505, 2525, 12 625 = £ 20, 100, 500. Zs. 1./1., 1./7. Tilg.: Durch halbj. Verl. am 1./1. u. 1./7. oder durch Ankauf am offenen Markte oder im Wege der Submission innerh. spät. 47 Jahren; verstärkte Tilg. jederzeit zulässig. Sicherheit: Die Anleihe ist als eine direkte Verpflichtung des Staates anzusehen, sie ist ausserdem garantiert durch die unwiderrufliche Verpfändung von 25 % der gewöhnlichen Zolleinnahmen, die in erster Linie für den Dienst der Anleihe zu verwenden sind. Bis zur vollständigen Tilg. der Verpflich- tungen, für welche 30 % der Einnahmen der Zollämter von La Guayra u. Puerto Cabello auf Grund der Washington-Protokolle bestimmt sind, soll für den Dienst der Diplomatischen Schuld als zeitweiliger Ersatz der vorerwähnten 25 % der gewöhnlichen Zolleinnahmen 60 % der gewöhnlichen Zolleinnahmen aller anderen Häfen von Venezuela angewiesen werden. Die Zolleinnahmen werden von dem Banco de Venezuela einkassiert, welche alle 14 Tage (am 1. u. 15. jeden Monats) den 24. Teil der für den vollen Dienst der Anleihe notwendigen Summe und zwar je zur Hälfte an den diplomatischen Vertreter von Deutschland u. England in Caracas zu überweisen hat. Für den Fall, dass die Zolleinnahmen hierzu nicht ausreichen, hat die Reg. den Fehlbetrag zu zahlen, anderenfalls ist ein Überschuss von der Bank zu- gunsten der Reg. zu reservieren. Zahlst.: Berlin: Disconto-Ges.; London: Robarts, Lubbock & Co.; Caracas: H. L. Boulton & Co. Zahlung der Zs. u. des Kapitals in Deutschland zum Sichtkurse auf London. Die Stücke u. Coup. der Diplom. Anleihe sollen für immer von allen venezolanischen Abgaben, Steuern u. Stempelverpflichtungen befreit sein. Die Res. darf keine neue auswärtige Anleihe aufnehmen, ohne dass der Erlös der Anleihe zur Rück- zahlung der Diplom. Schuld verwendet werde. Die Reg. übernimmt ausserdem die Ver- pflichtung, den Feingehalt ihrer Goldmünzen nicht zu ändern, sie verpflichtet sich ferner, ihren Banknoten keinen Zwangskurs zu geben u. macht sich verbindlich, überhaupt während der Dauer des Abkommens in direkter oder indirekter Weise kein Papiergeld zu emittieren. Die Stücke der 3 % konsolid. Anleihe von 1881 u. der 5 % Anleihe von 1896 waren zum Zwecke der Konversion v. 27./7. 1905 ab einzureichen; die Stücke der 3 % konsol. Anleihe von 1881 mussten mit dem halb bezahlten Coup. per 30./6. 1898 u. allen folg. bis zum 30,6. 1903 inkl., die Stücke der 5 % Anleihe von 1896 mit dem Coup. per 30./6. 1899 u. allen folg. bis zum 31./12. 1932 versehen sein. Die Konversionsraten stellten sich für die 3 % konsol. Anleihe von 1881 auf 92.75 %, für die 5 % Anleihe von 1896 auf 130 % in neuen Oblig, 3 Kurs in London 1905: höchster 54 ¾, niedrigster 50, 1906: höchster 54 %, niedrigster 46 %.