Ausländische Industrie-Gesellschaften. 353 Kapital: fl. holl. 1 000 000 Kommanditanteile in 1000 Aktien auf Inhaber à fl. holl. 1000, f. holl. 500 000 Einlage der pers. haft. Ges. Aufgelegt in Frankf. a. M. fl. 600 000 10./4. 1889 zu 110 %. Stimmrecht: Je 5 Aktien = 1 St. Gewinn-Verteilung: Vom Reingewinn erhalten zunächst die Anteilscheine der pers. haft. Ges., sowie die Aktien des Kommanditkapitals bis zu 5 % gleichrechtlich. Von dem verbleib. kÜberschuss 10 % an R.-F., bis derselbe des Kommandit-A.-K., 5 % an Kommissarien. Die fant. der Kommiss. kann für jeden derselben auf einen Minimalbetrag garantiert werden, welehe Beträge, wenn der Reingewinn hierzu nicht ausreicht oder wenn kein Reingewinn erzielt ist, zu Lasten des Handl.-Unk.-Kto zu komplettieren resp. zu bezahlen sind. Von dem alsdann noch verbleib. Rest erhalten die pers. haft. Ges. und die Aktionäre des Kommandit- Kapitals je 50 %. Der R.-F. dient zur Deckung des sich aus der Bilanz ergebenden Verlustes, es werden demselben 5 % jährl. zu Lasten des Interessenkontos gutgeschrieben und ist das Eigentum zur Hälfte der pers. haft. Ges., zur anderen Hälfte der Aktionäre. An dem aus der Bilanz sich ergebenden Verluste partizipieren die Einlage der pers. haft. Ges. u. das Kommandit- A.-K. je zur Hälfte. In solange die Einlagen der pers. haft. Ges. und der Kommanditisten nicht wieder ihre urspr. Höhe erreicht haben, dürfen weder Zs. noch Div. verteilt werden. Bilanz am 31. Dez. 1906: Aktiva: Kasse u. Portefeuille 689 989, Warenvorrat 622 607, Effekten 20 614, Beteilig. an Kaffeeplantagen 12 020, do. in div. Unternehmungen 122 644, Debit. 2132 442. – Passiva: Komm.-A.-K. 1 000 000, Kapital der pers haft. Gesellsch. 500 000, R.-F. 240 747, Tratten 372 665, Kredit. 1 445 173, alte Div. 490, Fonds zum Besten der An- gestellten 41 241. Sa. hfl. 3 600 316. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 142 483, Abschreib. auf Debit. 11 052, Ge- winn 77 675. – Kredit: Vortrag a. 1905 14 145, Gewinn auf Waren 31 534, Kommiss. 158 404, Zs. u. Diverse 27 127. Sa. hfl. 231 210. Deckung des Verlustes: Es waren Extra-Abschreib. auf auswärtige Kommandite 118 000, auf amerikan. Debit. 31 244 zus. 149 244 zu machen, hierzu wurde verwandt der Gewinn pro 1906 fl. 77 675, ferner wurden fl. 71 569 dem R.-F. entnommen. Kurs Ende 1889– 1906: 105, 98.20, 84, 79.80, 85.70, 65, 74, 72.50, 69, 66, 74.80, 88.80, 76.20 75.80, 89.30, 82.80, 98.20, 82 %. Notiert in Frankf. a. M. Dividenden 1886–1906: 10, 8, 8, 8, 6, 7, 6, 0, 4, 5, 4, 4, 5, 8, 5, 5, 0, 5, 6, 6, 9 %. Direktion: Pers. haft. Ges.: A. Ruoff, Conrad A. Schöffer, Abram Boden. Aufsichtsrat (Kommissarien): E. P. de Monchy u. W. Ruys jr., Rotterdam; G. Maier. Zahlstelle: Frankf. a. M.: Bank f. Hand. u. Ind. Zahl. d. Div. z. Tageskurse von kurz Holland. 7 =– 0 0 Compania Barcelonesa de Electricidad Sociedad anönima espanola (Barceloneser Elektrizitäts-Gesellschaft, spanische Aktiengesellschaft) in Barcelona. Gegründet: 7./12. 1894, Dauer der Ges. 99 Jahre, vom 26./1. 1895 (Datum der Eintragung in das Handelsregister zu Barcelona) an gerechnet. Zweck: a) Die Erzeugung u. der gewerbsmässige Vertrieb von Elektrizität; b) jede Art von Unternehmungen, welche in direkter oder indirekter Weise mit besagtem Zwecke in Verbindung stehen, insbesondere die Nutzbarmachung des elektrischen Stroms für Beleuch- tung u. Kraftübertragung. Der Geschäftsbetrieb der Ges. umfasst die Erzeugung u. den Vertrieb elektrischer Kraft in der ca. 600 000 Einwohner zänhlenden Stadt Barcelona. Die Erzeugung und der Vertrieb der elektrischen Kraft erfolgt auf Grund einer von der Stadt- verwaltung von Barcelona der Ges., in Gemässheit der von ihr eingereichten Pläne, am 22. 8. 1896 erteilten, nicht ausschliesslichen, aber auch zeitlich nicht beschränkten Be- rechtigung zur Legung und Ausbeutung elektrischer Kabel, zum Bau u. Betrieb ihrer Werke u. der sonstigen für die Erzeugung der Elektrizität, ihrer Übertragung u. Verwendung notwendigen Anlagen u. zwar für eine Zone, die sämtliche Hauptstrassen der Alt- u. Neu- stadt einschliesst u. durch schriftliches Gesuch um jede weitere Strasse erweitert werden kann. Für die Benutzung der Strassen zur Verlegung der Kabel etc. ist an die Gemeinde eine einmalige Abgabe von Pes. 1.50 pro lauf. Meter Graben zu entrichten, zuzüglich eines je nach der Art der Pflasterung der Strassen bemessenen Zuschlages von Pes. 1.50–2.50, sowie ferner eine Jahressteuer von 5 centimos pro lauf. Meter Graben, in welchen indessen eine beliebige Anzahl Kabel verlegt werden kann. Für Hausanschlüsse ist eine einmalige, je nach dem Querschnitt der Kabel höhere oder niedrigere Abgabe zu entrichten, die durch- schnittlich Pes. 65 für jeden Hausanschluss beträgt. An jährlichen Staatsabgaben zahlt die Ges. eine Industriesteuer pro Kilowattstunde einer Tagesproduktion, nach dem Durchschnitt der Gesamtjahresproduktion gerechnet, von Pes. 6.75 für Beleuchtung u. Pes. 0.50 für Kraft, u. zwar mit einem kommunalen Zuschlag von 16 %, einer Einziehungsgebühr von 6 % auf den um den Kommunalzuschlag erhöhten Betrag u. einer Zuschlagssteuer von 20 % auf die uvsprüngliche Summe, wodurch sich die beiden Steuersätze- auf Pes. 9.65 bezw. Pes. 0.72 bro Kilowattstunde stellen. Die Steuern werden jedes Jahr von der Stadtverwaltung von neuem veranlagt, doch sind seit Bestehen der Ges. die Sätze für die jährliche städtische Abgabe niemals geändert worden; die Sätze für die einmalige Abgabe für Benutzung der Strassen wurde 1903 auf ihre gegenwärtige Höhe normiert. Der Staat erhebt ausserdem eine Lichtkonsumsteuer in Höhe von 10 % des Betrages der Monatsrechnungen, die durch Staat-papiere etc. 1907 1908. I. XXIII