454 Ausländische Eisenbahnen. reichen, so wird durch eine Entnahme aus der Specialreserve bis zur Vervollständigung des Betrages der Zinsen ausgeholfen werden, und muss diese Entnahme aus den dis- poniblen Mitteln der folgenden Geschäftsjahre, nach vollständiger Zahlung der Coupons des laufenden Geschäftsjahres, zurückerstattet werden; die rückständige Tilgung ist demnächst zu vervollständigen und versteht es sich, dass der Dienst der Zinsen stets der Tilgung vorgeht; c) den Überschüssen werden 10 % höchstens zu gunsten der Special- reserve bis zur Höhe von 200 contos de reis entnommen; d) die von 1898 einschliesslich an zur Tilgung der privilegierten Schuldverschreibungen zweiten Ranges durch Aus- losung oder Rückkauf notwendige Summe. In diesem letzteren Falle kann der dritte Teil des durch die Ersparnisse beim Rückkauf geschaffenen disponiblen Fonds zu einem ergänzenden Rückkauf von Schuldverschreibungen gleichen Ranges verwendet werden, um die Tilgung zu beschleunigen. Falls die disponiblen Fonds eines Geschäftsjahres nicht hinreichen sollten, um die regelmässige Tilgung der privilegierten Schuld- verschreibungen zweiten Ranges vollständig vorzunehmen, wird der Fehlbetrag aus den für diesen Zweck disponiblen Mitteln der folgenden Geschäftsjahre geliefert werden; e) die zur Zahlung der Zinsen bis zu 1½ % resp. 2 % u. 2¼ % der privilegierten Schuld- verschreibungen zweiten Ranges notwendige Summe; f) die zur verhältnismässigen Er. gänzung der Zinsen der privilegierten Schuldverschreibungen zweiten Ranges bis auf 3 % resp. 4 % u. 4½ %, und zur Ergänzung bis auf 4½ % der Zinsen der 94 510 Stück der privilegierten 3 % Schuldverschreibungen ersten Ranges, der Emission 1886 Beira- Baixa (ursprünglich 4½ %) notwendige Summe. Zu diesem Zwecke werden die Beira- Baixa-Schuldverschreibungen mit besonderen Couponbogen ohne Verfalltag von höchstens 1½ % (frs. 7.50 oder M. 6) versehen. Die eventuell an die privilegierten Schuld- verschreibungen zweiten Ranges und an die 94 510 Stück privilegierten 3 % Schuld- verschreibungen erstea Ranges (Emission 1886, Beira-Baixa) ergänzungsweise zu ver- teilenden Zinsen werden im Laufe des auf den Abschluss des Geschäftsjahres folgenden Semesters bezahlt und zwar gegen Auslieferung des zur Zahlung gerufenen Coupons ohne irgend einen Anspruch auf eine teilweise oder vollständige Wiederholung in den künftigen Semestern. Die alten Schuldverschreibungen der Ges. wurden nach den folgenden Bestimmungen umgetauscht bzw. abgestempelt: 1) Die in Umlauf be- findlichen 3 %, 4 % und die 2. u. 3. Serien der 4½ % Schuldverschreibungen wurden ohne irgend eine Anderung des Nennwertes oder des Zinsfusses umgetauscht oder abgestempelt. Jeder Gruppe von drei dieser Schuldverschreibungen standen eine privilegierte Schuldverschreibung ersten Ranges und zwei privilegierte Schuldverschrei- bungen zweiten Ranges desselben Nennwertes und desselben Zinsfusses zu. 2) Jede der 94 510 Stück 4½ % Schuldverschreibungen der ersten Serie der Beira-Baixa wurde als brivilegierte 3 % Schuldverschreibung ersten Ranges umgetauscht oder abgestempelt. Kapital: Milr. 6 300 000 = frs. 35 000 000 in Aktien à reis 90 000 oder frs. 500, davon noch in Umlauf am 31./12. 1906: Milr. 5 936 850. Obligationen: 3 % garant. Prior.-Oblig. von 1886: früher 4½ % nach dem Abkommen v. 4./5. 1894 in 3 % privil. Oblig. I. Ranges (Beira-Baixa) abgest. ab Dez. 1895; Oblig., welche bis 1./1. 1901 inkl. zur Abstemp. nicht eingereicht sein sollten, verfallen zu gunsten der Ges. Milr. 8 505 900 = M. 37 804 000, davon noch in Umlauf Ende 1906 Milr. 8 188 200 in Stücken à Milr. 90, 450 = M. 400, 2000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg. durch Ank. oder Ausl. vom 1. Semester 1898 ab innerh. spätestens 150 Semestern. Zahlst.: Berlin, Darmstadt u. Frankf. a. M.: Bank für Handel u. Ind. Zahlung der Coup. u. verl. Stücke frei von jeder portugies. Steuer in Mark. Ausser den Couponbogen für die festen Zs. sind noch solche für Suppl.-Zahl. den Stücken bei- gegeben. Die Suppl.-Zahl. kann bis auf 1½ % erfolgen. Die erste Suppl.-Zahlung von ½ % wurde am 1./7. 1906, die zweite Suppl.-Zahl. von 1 % am 1./7. 1907 gezahlt. Aufgelegt 7. u. 8./12. 1886 M. 20 000 000 zu 93.50 % u. 25./10. 1887 M. 4 500 000 zu 94.70 %. Kurs Ende 1890–1906: In 95.50, 44, 42.75, 35, 63.40, 65.25, 66.25, 60.30, 65.50, 63.30, 63.50, 66.75, 70.90, 74.10, 81.10, Berlin: 87.60, 90.80 %. – In Frankf. a. M.: 94.20, 42.20, 43, 34.50, 63.40, 65.20, 66, 60.10, 65.65, 63, 63.70, 67, 70.80, 74.20, 81.20, 87.50, 91.20 %. – In Hamburg: 95.50, 44, 41.50, 34, 62.50, 64.50, –, 59.80, 65, 62.50, 63.10, 66.40, 70.50, 73.75, 80.50, 87, 90.75 %. – In München Ende 1902–1906: 70.50, 74, 81, 87.50, – %. Ausserdem notiert in Cöln. Usance: Notierung ab 1./1. 1892 bis 1./1. 1896 franko Zs., seitdem3 %. 4½ % Prior.-Oblig. von 1889: Nach dem Abkommen v. 4./5. 1894 erhielten die Inhaber der 4½ % Oblig. von 1889 für je 3 Oblig. à M. 400 eine neue privil. 4½ % Oblig. I. Ranges à M. 400 und 2 Oblig. II. Ranges à M. 400 mit veränderl. Zinsfuss bis zu 4½ % und zwar von 1898 ab. Die Abstemp. der alten Oblig. wurde vom 1./10. 1896 ab vorgenommen, und mussten die alten Oblig. bis z. 1./10. 1901 zur Abstemp. eingereicht werden, widrigenfalls sie zu gunsten der Ges. verfallen. Seit 19./10. 1896 werden in Berlin u. Frankf. a. M. amtlich notiert: 4½ % privil. 1889 abgest. Oblig. I. Kanges: Nach dem Abkommen wurden emittiert Milr. 1 447 560, davon noch in Umlauf Ende 1906 Milr. 1 361 250. Stücke à M. 400 (mit neuen Nrn. 1–8504, rot abgest.). Zs.: 1./1., 1./7. Tilg. s. unter Ubereinkommen. In der G.-V. v. 7./6. 1906 wurde eine Kommission gewählt, welche die Konversion dieser Anleihe auf 4 % vorbereiten s0ll. Zahlst.: Berlin, Darmstadt u. Frankf. a. M.: Bank f. Handel u. Ind. Ende 1896–1906: In Berlin: 82.75, 72.75, 82, 79, 83.80, 87.60, 96, 97, –, 100.75, 101.10 %. – In Frankf. a. M.: 82.90, 71.50, 82.30, 79.50, 83, 87.90, 96.10, 97, 99, 101.40, 101.30 %. 4½ % abgest. 1889 Oblig. II. RKanges mit veränderl. Zinsfuss: Nach dem Abkommen wurden emittiert Milr. 2 895 120, davon noch in Umlauf Ende 1906 Milr. 2711 610 Stücke a M. 400 (mit neuen Nrn. 1–17 014, grün abgest. mit Coup. ohne Fälligkeitsdatum). Coup. Nr. 1 wurde