456 Ausländische Eisenbahnen. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im Juni. Stimmrecht: Je 10 Aktien à Rbl. 100 = 1 St., Maximum inkl. Vertretung 10 St. Gewinn-Verteilung: Zunächst 5 % Div. und die für die Tilg. der Aktien notwendige Summe, 3 % an R.-F. und Zurückzahlung der etwaigen Vorschüsse der Regierung; der Rest wird wie folgt verteilt: 1) vom Uberschuss bis zur Höhe von Rbl. 186 180 – als Gewinn- anteil an die Regierung und an die Ges. – wovon 90 % an die Aktien- und Genuss- scheininhaber und 10 % an die Gründer; 2) vom Überschuss von Rbl. 186 180 bis Rbl. 434 420 – % als Gewinnanteil an die Regierung und an die Ges. – woven 90 % an die Aktien- und Genussscheininhaber und 10 % an die Gründer; 3) vom Überschuss über Rbl. 434 420 – als Gewinnanteil an die Regierung und an die Ges. –— wovon 90 % an die Aktien- und Genussscheininhaber und 10 % an die Gründer. Dividenden 1894–1904: Rbl. Pap. 19, 13.40, 25, 32, 29.80, 32.75, 27, 22, 24, 18.90, 7.50 pro Aktie Super-Div. ausser den in Gold zahlbaren 5 %. 1905: 0 %. Die Garantie der russ. Reg. wurde im Jahre 1905 zum ersten Male mit Rbl. 106 662 in Anspruch genommen. Moskau-Kasan Eisenbahn-Gesellschaft (früher Moskau-Rjäsan) in Moskau. Gegründet: Die Ges., welche im Jahre 1863 gegründet wurde, führte den Namen Moskau- Rjäsan und heisst seit 11./6. 1891 Moskau-Kasan Eisenb.-Ges. Statut v. 8./1. 1863 mit Nachträgen v. 7./10. 1869, 24./7. 1870, 12./6. 1885, 11./6. 1891, 27./5. 1894, 13./12. 1894, 12./5. 1896, 31./1. 1898, 8./5. 1898, 16./6. 1898, 15./5. 1899, 11./6. 1900, 30./3. 1901 u. 25./5. 1903. Koncessionsdauer: Bis 31./12. 1945. Bahngebiet: Moskau-Rjäsan 185 Werst, Egoriewsk-Woskresensk 22 Werst, Zaraisk-Loucho- witzi 25 Werst, Rjäsan-Kasan 788 Werst, Oziory-Goloutwin 37 Werst, Perowo-Simonowo 9 Werst, Pensa-Rousaewka 132 Werst, Sysran-Rousaewka 295 Werst, Inza-Simbirsk 155 Werst. Timiyasewo-Nischny 284 Werst, Kustarewka-Sametschino 96 Werst. Durch den Statuten- nachtrag v. 25./5. 1903 ist die Ges. ermächtigt, eine neue Normalspurbahn von Ljuberzy (19 Werst südlich von Moskau) über Murom nach Arsamas u. weiter über Sergatsch bis Schiebrany (Station der Linie Rjäsan-Kasan) sowie eine Brücke über die Wolga oder einen Tunnel bei Swijashsa zu bauen. Von diesen koncessionierten Bauten ist die Linie Ljuberzy- Arsamas innerh. 4 Jahren, die Brücke über die Wolga innerh. 5 Jahren, vom Tage der Be- stätigung des Statutennachtrages (25./5. 1903) an, auszuführen. (Angesichts der Kriegslage wurde der Bau der Linien Ljuberzy-Arsamas und der Wolgabrücke im Jahre 1904 auf. geschoben.) Nach Fertigstellung der Linie Ljuberzy-Arsamas, aber nicht vor 1./1. 1908, kann die Reg. zu jeder Zeit auch die Bauausführung der Strecke Arsamas-Schiebrany verlangen, welche sodann innerh. 3 Jahren zu bewerkstelligen ist. Ausserdem erwirbt die Ges. die Zufuhrbahn Orechowo-Iljinski-Pogost. Diese Bahn geht auf Grund des Besitzstandes v. 1./. 1902 an die Moskau-Kasan-Eisenbahn-Ges. über und bildet einen integrierenden Bestandteil des Gesamtunternehmens, auf den alle Bestimmungen des Statuts Anwendung finden. In Anbetracht der grossen Kosten, welche der Bau der Wolgabrücke oder des Tunnels ver- ursacht, erhält die Ges. hierfür seitens der Reg. eine bedingte Subsidie u. zwar so lange, las das Netz der Ges. bei Kasan aufhört; wird jedoch späterhin das Netz nach Osten bis zum Anschluss an die sibirische Magistralbahn verlängert, so fällt die Subsidie fort. Diese Subsidie entspricht dem vollen Dienst für die auf diesen Bau entfallenden Oblig., doch sind darauf jährl. aus dem Reingewinn gewisse Rückzahl. zu leisten. Reicht der Reingewinn hierzu nicht aus, so wird der Entgang der Ges. aber nicht als Schuld angerechnet. Rückkaufsrecht des Staates. Der Staat ist berechtigt, vom 1. Jan. 1905 ab die Bahn unter folg. Bedingungen zu erwerben, als Basis wird die mittlere Reineinnahme der 5 besten unter den letzten 7 Jahren genommen, die nicht niedriger sein darf einerseits als der Ertrag des letzten Jahres, andererseits als die von der Reg. gar. Summe für den Dienst der Aktien und Oblig. Nach Abzug von event. Verpflicht. der Ges. an den Staat und der Summe für Verzinsung und Tilg. der Oblig. wird die alsdann verbleib. Summe jährl. von der Reg. der Ges. bis zum 31./12. 1945 ausgezahlt. Falls der Rückkauf vor dem 1./1. 1915 erfolgt, wird die Rente aus den Erträgen der Jahre 1884–90 berechnet. Kapital: Rbl. 10 000 000 in Aktien à Rbl. 100, davon noch ungetilgt: Rbl. 9 804 500. Eine Auslos. von Aktien findet nicht mehr statt, dafür werden jährl. ausser 4 % auf die getilgten 1955 Stück Aktien noch Rbl. 200 407 in ein Amort.-Kto gelegt, welches nach Ablauf der Konc. an die Aktionäre verteilt wird. Staatsgarantie: Nach Einstellung der jährl. Amort. der Aktien ist auf das übrige nicht amortisierte A.-K. von Rbl. 9 804 500 eine jährl. Garantie von Rbl. 398 119 von der russ. Regierung festgesetzt worden, was einen Betrag von Rbl. 4.06 pro Aktie ausmacht. „... 4 % Mosco-Rjäsan-Obligationen von 1885. M. 32 300 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000. Zs.: 1./2., 1./8. Tilg.: Durch Verl. am 1./11. per 1./2. des folg. Jahres von 1885 ab innerhalb 60 Jahren, Verstärkung und Totalkündig. zulässig. Sicherheit: Die Anleihe ist sichergestellt durch die Eisenbahnlinie von Moskau über Kolomna nach Rjäsan mit allen dazu gehörigen Zweigbahnen u. dem sonstigen Eigentum der Ges. an Betriebsmaterial unter Wahrung der Vorrechte vor allen späteren Anleihen. Ausserdem geniesst sie für Verzinsung u. Tilg. die absolute Garantie der russischen Regierung. Diese Garantie wird auf die Oblig. durch