―‚――――‚―‚―⅝¼¼m. Russische Eisenbahnen. 459 Stimmrecht: 50 Aktien = 1 St., 125 Aktien = 2 St. etc., Maximum 10 St. Gewinn-Verteilung: Zunächst die Summen für den Dienst der bisherigen und der neu zu begebenden Obligationen; sodann der Pachtschilling für die Liwnybahn von Rbl. 100 000 jährlich und die garantierten Zinsen (5 %) und die Tilgungsquote für die Aktien. Aus dem Rest, welcher den eigentlichen Reingewinn bildet, erhalten die Aktionäre eine Super-Div. von Rbl. 17 pro Aktie, und was dann noch übrig bleibt, wird zu % an den Staat, zu den Aktionären überwiesen. Sollte die Gesellschaft jedoch Schulden an die Regierung aus deren Zinsgarantie haben, so wird bis zur völligen Tilgung derselben der Reingewinn in zwei Teile geteilt, von denen der eine zur Tilgung der Schulden verwandt wird, sodass nur die Hälfte des Reingewinns in obiger Weise zu repartieren ist. Aus der Super-Div. von Rbl. 17 sind event. Dotationen an den R.-F. sowie die Remunerationen für Dir. u. V.-V. zu bestreiten, falls die G.-V. solche beschliessen sollte. Dividenden 1881–1905: 4, 6, 10, 12, 11, 7, 1, 9, 9.30, 13, 14½, 11, 8, 8, 11, 2, 0, 4½, 8, 6½, 11, 14, 15, 14.50, 13.75 Rbl. Pap. Super-Div. pro Aktie von £ 20 ausser der garant. Div. von 5 % in Gold. Moskau-Windau-Rybinsk Eisenbahn-Gesellschaft (früher Rybinsk-Bologoye-Eisenbahn) in St. Petersburg. Gegründet: Die Eisenb.-Ges. wurde durch Allerhöchst am 29./1. 1869 u. später am 2.6. 1872 bestätigte Statuten als Rybinsk-Bologoye-Eisenbahn konc., nahm 1895 den Namen der Rybinsk-Bahn an, erwarb die schmalspurige Nowgorod-Bahn 157 Werst. Zahlte der Krone für Überlassung derselben Rbl. 1 500 000 in Aktien und ausserdem bis zum Ablauf der Konc. (4./6. 1955) jährl. Rbl. 187 097.86 für die im Besitz der Regierung befindl. Oblig. der Nowgorod- Bahn. (Die Russische Regierung hat statutarisch das Recht, zu jeder Zeit den Umbau der schmalspur. Nowgorod-Bahn in eine normale zu verlangen, dagegen verpflichtet sich aber die Regierung im Laufe der ersten fünf Jahre nach Umbau der Bahn der Ges. jährl. soviel zuzuzahlen, als an einer Netto-Div. von Rbl. 8 fehlen sollte, jedoch keinesfalls mehr, als der Dienst des für den Umbau aufgewendeten Kapitals erfordert. Diese Zuschüsse werden à fonds perdu geleistet und unterliegen weder einer Verzinsung noch der Rückerstattung. In den nächstfolgenden fünf Jahren wird dann dieser Zuschuss auch noch geleistet, aber mit der Massgabe, dass die während des 2. Jahrfünfts zugeschossenen Summen zuzügl. 4 % Zs. nach Ablauf der Periode restituiert werden, zu welchem Zwecke die Ges. für eigene Rechnung eine Obligationsanleihe aufzunehmen hat.) Erhielt die Konc. zum Bau der Bologoye-Pskow- Linie nebst Zweigbahnen. Im Jahre 1897 nahm die Ges. den Namen Moskau-Windau-Rybinsk- Bahn an, erhielt die Konc. zum Bau einer neuen Linie von Moskau nach Windau nebst Zweig- und Zufuhrbahnen, den Ausbau des Windauer Hafens und den Erbau von Elevatoren und Speichern längs der ganzen Linie nach Bedarf. Im Jahre 1900 erhielt die Ges. die Genehm. zum Bau der Linie Petersburg-Witebsk, erwarb infolgedessen die Zarskoje-Sselo- Bahn, löste deren Aktien ab 2./1. 1900 von Rbl. 60 Nennwert für Rbl. 180.85 bar ein. In Ansehung der Grösse dieser Ausgabe gewährte die Regierung der Ges. für 10 Jahre vom Tage der Verkehrseröffnung auf der Strecke Petersburg-Witebsk (die im Aug. 1904 erfolgen wird) folgende Unterstützung: In den Jahren, in welchen die Dividende den Betrag von Rbl. 6.50 für die Aktie (einschl. Zinsscheinsteuer) nicht erreichen sollte, eine jährlich ab- nehmende Zuzahlung und zwar für das erste Jahr in Höhe des vollen Fehlbetrages der Zins- und Amortisationszahlung des Anlagekapitals der Petersburg-Witebsk-Linie, aber nicht über Rbl. 550 000, für das zweite Jahr in Höhe von 1 %1 des Fehlbetrages, aber nicht über Rbl. 500 000 und so fort bis zum fünften Jahre, und von da ab für die letzten sechs Jahre je des Fehlbetrages, aber nicht über Rbl. 350 000. Dieser Zuschuss wird für die ersten fünf Jahre bedingungslos gewährt, für die letzten fünf Jahre aber leibweise und sind die so gewährten Beträge zuzügl. 4 % Zs. aus einer im elften Jahre aufzunehmenden Anleihe der Regierung zu ersetzen. Bahngebiet: Im Betrieb waren Ende 1904: 2288 Werst normalspurig u. 157 Werst schmal- spurig. St. Petersburger Bahnnetz: Rybinsk-Pskow (nebst Zweigbahnen Ssonkowo-Krasny- Cholm) 704 Werst. Nowgoroder Bahn 157 Werst schmalspurig. St. Petersburg-Witebsk (nebst Zweigbahn Zarskoje-Sselo-Pawlowsk) 536 Werst. Moskauer Bahnnetz: Moskau-Windau (nebst Verbindungsstrecken in Moskau) 1048 Werst. Rückkaufsrecht des Staates: Die russ. Regier. hat das Recht, die Bahn v. 1./1. 1915 ab unter folg. Bedingungen anzukaufen; als Basis wird die mittlere Reineinnahme der fünf besten unter den letzten sieben Jahren genommen, die aber nicht geringer sein darf, als der Ertrag des letzten Jahres. Hiervon werden in Abzug gebracht die Beträge, welche für die Annuität der Oblig., für die Oblig. der gepachteten Nowgorod-Eisenbahn und als Anteil der Regier. am Reingewinn erforderlich sind. Die alsdann verbleib. Summe wird mit jährl. 5 % für die noch verbleib. Zeit der Konc.-Dauer kapitalisiert, aus dem hierdurch erhaltenen Betrage werden die möglichen Garantieschulden abgezogen und der Rest in 5 % Staatspapieren gezahlt. Kapital: Rbl. 13 509 300 in Aktien à Rbl. 100, 1000 u. 2500. Urspr. A.-K. Rbl. Metall 12 500 000, im J. 1895 in Aktien zu Rbl. Kredit (1. 15. Imperial) umgewandelt auf die Firma Rybinsk-Eisenbahn lautend. Eine Tilg. der Aktien hat seit 1874 durch Rückkauf und Verl. stattgefunden; für die in der Zeit von 1874–95 verl. Aktien erhielt man ausser dem Nennwert noch Genuss-