Anleihen preussischer Provinzen. 3 – rungen u. gewerbliche Unternehmungen, sowie die Erhaltung im Grundbesitz durch Dar- lehen zu erleichtern, den Grundkredit zu heben u. den Geldverkehr überhaupt zu fördern. Die Provinzial-Hilfskasse ist ein selbständiges Provinzial-Institut des Provinzialverbandes der Provinz Schlesien; sie gewährt Darlehen und zwar vom Betrage von M. 100 ab: 1) zur Gründung oder Erweiterung von Provinzial-Instituten an die Provinz Schlesien; 2) an Kreise, kommunale Verbände u Gemeinden der Provinz zur Tilg. oder Herabsetzung des Zinsfusses ihrer Schulden, zur Verbesserung ihres Haushaltes, zu Bauzwecken, zu Wege-Anlagen u. ähnlichen gemeinnützigen Unternehmungen. Auch zur Abhilfe eines augenblicklichen Not- standes, z. B. zum Ankaufe von Getreide bei grosser Teuerung, können die Bestände der Hilfskasse Kreisen, kommunalen Verbänden u. Gemeinden oder mit Korporationsrechten ausgestatteten Hilfs-Vereinen dargeliehen werden; 3) an eingetragene u. öffentliche Genossen- schaften, an Verbände, an mit Korporationsrechten ausgestattete Vereine u. Anstalten zur Tilg. oder Minderung ihrer Schulden, Verbesserung ihres Haushaltes, zu gemeinnützigen Anlagen, Unternehmungen u. ihrer Bestimmung entsprechender Ausgaben; 4) an städtische u. ländliche Grundbesitzer zur Hebung des Grundstückwertes, zu nützlichen landwirtschaft- lichen Unternehmungen, zur Abbürdung von Schulden, Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage u. zur Erhaltung im Grundbesitz; 5) an Unternehmer von nützlichen Gewerbe-Anlagen insbesondere solcher, die auf Einführung neuer Erwerbszweige berechnet sind. Darlehen an die Provinz können nur infolge eines Beschlusses des Provinziallandtages gewährt werden. Bei Darlehen an andere kommunale Verbände, Kirchen- u. Schulgemeinden, Deichverbände u. öffentliche Genossenschaften werden Beschlüsse der gesetzlich zuständigen Organe u. die Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörden, bei Gemeinden auch die Vorlage von Präsentationsnachweisen verlangt. Bei Darlehen an Privatpersonen u. andere als kommunale oder öffentliche Verbände wird eine vollwertige Sicherheit durrh Hypothekenbestellung be- ansprucht. Die Provinzial-Hilfskasse schliesst fast ausnahmslos nur erststellige Hypotheken- beleihungen ab; die Beleihungen ruhen ausnahmslos auf Grundstücken innerhalb der Pro- vinz Schlesien. Nach den statutarischen Vorschriften darf die Beleihungsgrenze bei einer Beleihung nach dem Grundsteuer-Reinertrage und Gebäudesteuer-Nutzungswerte den 24fachen Grundsteuer-Reinertrag u. bezw. den 10- bezw. 12½ fachen Gebäudesteuer-Nutzungswert nicht übersteigen u. muss sich bei einer Beleihung nach der Taxe innerhalb ½ bei Häusern u. innerhalb bei Liegenschaften halten. Zur Beschaffung ihrer Betriebsmittel ist der Pro- vinzial-Hilfskasse die Ermächtigung erteilt, bis zu einem Höchstbetrage von M. 165 000 000 Schuldverschreib. auszugeben. Für die Sicherheit dieser Obligationen ist in folgender Weise Vorsorge getroffen. 1) Der Gesamtbetrag der in Umlauf befindlichen Oblig. in Höhe des Nennwertes ist teils durch die staatlich genehmigten Schuldverschr. von kommunalen, Kirchen-, Schul-, Deichverbänden u. öffentlichen Genossenschaften, teils durch Hypoth. von zus. mindestens gleicher Höhe jederzeit gedeckt. 2) Die Hypothekenschuldner haften für die Forderungen der Hilfskasse ausserdem solidarisch; bei den Verbänden haftet ihr ge- samtes Vermögen für die Schuld bei der Hilfskasse. 3) Als weitere Sicherheit tritt hierzu die Haftbarkeit des Stammvermögens der EHilfskasse, welches im Jahre 1907 M. 2 485 966 beträgt. Die Hilfskassen-Oblig. sind nach § 1807 Nr. 4 des Bürgerl. G.-B. u. Artikel 74 Nr. 2 des Preuss. Ausführungs-Ges. zum Bürgerl. G.-B. mündelsicher. 4 % Obligationen der Provinzial-Hilfskasse für die Provinz Schlesien von 1907 M. 10 000 000 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 2./1, 1./7. Tilg.: Durch Ankauf oder Verlos. im Jan. per 2./7. mit jährl. mind. 1 %, Verstärk. u. Totalkündig. zulässig. Eingeführt in Breslau im Oktober 1907. Kurs in Breslau mit 4 % Oblig. von 1900 zus. notiert. Kurs in Breslau ult. 1907: 98 80 %. Provinz Schleswig-Holstein. (Siehe Bd. I, Seite 36.) 4 % Provinzial-Anleihe von 1907. M. 2 796 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch Verlos. im April (zuerst April 1908) per 1./4. des folgend. Jahres (zuerst 1./4. 1909) oder durch Ankauf mit jährl. mind. 1.7 % u. Zs.-Zuwachs, verstärkte Tilg. u. Gesamtkündig. bis 1/4. 1919 ausgeschlossen. Zahlst.: Kiel: Landeshauptkasse, Kieler Bank; Berlin: Disconto-Ges., Berl. Handels-Ges; Hamburg: Norddeutsche Bank, M. M. Warburg & Co.; Hannover: Ephraim Meyer & Co. Aufgelegt 19./8. 1907 M. 2 796 000 zu 98.90 %. Kurs Ende 1907: In Berlin: 99.25 %. – In Hamburg: 99 %. 93 7 7 Provinz Westfalen. (Siehe Bd. 1, Seite 37.) 4 % Provinzial-Anleihe, V. Ausgabe, 3. u. 4. Reihe. M. 20 000 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Von 1909 (Reihe 3) bezw. 1910 (Reihe 4) ab durch Rückkauf oder Verlos. im Febr. per 1./7. mit jährl. 1 % u. Zs.-Zuwachs; Gesamtkündig. bis 1./10. 1916 ausgeschlossen. Eingeführt in Berlin M. 10 000 000 (Reihe 3) im Nov. 1907; M. 10 000 000 (Reihe 4) im Febr. 1908. . „ ――― I*