Ausländische Industrie-Gesellschaften. 23 kündig. mit 3 monat. Frist zulässig. Sicherheit u. Zahlstellen wie 5 % Schuldverschreib. von 1904 Serie I. Aufgelegt 3./4. 1906 zu 104 %. Kurs in Berlin u. Frankf. a. M. mit Serie I zus- notiert. Verj. der Zinsscheine in 5 J., der verl. Stücke in 30 J. (F.) Geschäftsjahr: 1./5.–30./4. a. St. Gen.-Vers.: Spät. 31./10. a. St. Stimmrecht: Je 25 Aktien = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. ordentl. R.-F. (bis 20 % des Grundkapitals), sodann bis zu 6 % Div., vom verbleib. Betrage 10 % Tant. an V.-R., Rest Super-Div., falls die G.-V. nicht anderweitig darüber verfügt. Bilanz am 30. April 1907 a. St.: Aktiva: Kassa u. Bankguth. 1 103 613, Kaut. 95 558, Effekten u. Beteiligungen 7 159 359, Hyp.-Darlehen 446 431, Wechsel-Portefeuille, Coupons etc. 32 292, Debit. 3 328 078, Grubeninventar, Fabriken, Reservoire, Cisternen, Tankschiffe u. In- stallationen 29 827 419, Petroleumterrains 10 703 956, Vorräte an Waren 3 638 745, do. an Material. 5 517 418. – Passiva: A.-K. 30000000, Oblig. 15 558 270, R.-F. 368 877, Delkr.-R.-F. 250 000, Assek.-R.-F. 350 000, Spec.-R.-F. I 400 000, Spec.-Res.-F. II 1 927 494, Pens.-F. 362 520, Accepte 193 177, Kredit. 9 143 967, noch unbehobene Oblig.-Zs. u. andere transitor. Posten 720 027, alte Div. 4285, Vortrag a. 1905/06 29 170, Gewinn 1906/07 2 545 082. Sa. Lei 61 852 869. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Gen.-Unk. 1 002 322, Zs. auf Hypoth.-Oblig. 807 146, Ys. im Kontokorrentverkehr 435 257, Abschreib. auf Petroleumterrains 383 042, do. auf Gruben- investitionen, Fabriken, Reservoire, Leitungen, Cisternen u. Investitionen 3 686 006, Gewinn 2 574 251 (ordentl. R.-F. 127 254, Pens.-F. 30 000, Remunerat. der Verwalt.-Räte 85 783, Grat. f. Beamte 80 000, 8 % Div. 1 920 000, 8 % Div. (für 4 Monate) auf Lei 6 000 000 junge Aktien 160 000, Rücklage z. Assekuranz-Res. 100 000, Vortrag 71 215). – Kredit: Vortrag a. 1905/06 29 170, Bruttogewinn 1906/07 8 858 855. Sa. Lei 8 888 025. Dividenden 1899/1900–1906/1907: 9, 0, 0, 0, 8,8, 6, 8 % Zahlst.: Für die Div. wie für die Oblig. Von dem A.-K. wurde ein Teilbetrag von Lei 5 000 000 (3000 Abschnitte à Lei 1500 u. 1000 Abschnitte à Lei 500) aufgelegt in Berlin u. Frankf. a. M. 6./6. 1905 zu 130 %, wobei Lei 100 = M. 80 umgerechnet wurden. Die neuen Aktien wurden eingeführt in Berlin 11./4. 1906 zu 126 %, in Frankf. a. M. 9./5. 1906 zu 126.70 %. Kurs Ende 1905–1907: In Berlin: 135.75, 130.50, 118 %. – In Frankfurt a. M.: 135.50, 129.50, 117 %. Usance: Beim Handel an der Berl. u. Frankf. Börse werden Lei 100 = M. 80 umgerechnet. Direktion: Gen.-Dir. Georg Spies, Direktoren: A. Günther, R. Kirschen, O. Schaarschmidt, A. Müller. verwaltungsrat: Vors. Bank-Dir. Arthur Gwinner (Deutsche Bank) Berlin; Stellv. Rechts- anw. Joan Boamba, Bukarest u. Bank-Dir. Felix Kuranda (Wiener Bank-Verein) Wien; George I. Boamba, Rentier, Bukarest; Raoul Duval, Paris; E. Heinemann, Dir. der Deutschen Bank, Berlin; Dr. Arthur Herz, London; Paul Hottinguer, Paris; Gen.-Dir. J. Seculici, Bukarest; Fürst Demetre Stirbey, Bukarest; Fabrikant Erhard Wolff, Gen.-Dir. Dr. Georg Spies, Bukarest. ――― = Tabak-Regie-Gesellschaft des Türkischen Reiches, Akt.-Ges. in Constantinopel. (Société de la Regie co-intéeressée des Tabacs de Empire Ottoman.) Koncessioniert: Im Jahre 1883. Die Gesellschaft hat das ausschliessliche Recht auf Ankauf, Verarbeitung und Verkauf des im Türkischen Reiche produzierten, für den Konsum im Innern des Eandes bestimmten Tabaks und zwar für die ganze Ausdehnung des Reiches, soweit das Banderolensystem in Kraft bestand, mit Ausnahme von Ost-Rumelien. Das Monopol der Gesellschaft, wofür dieselbe eine jährliche Pacht von 750 000 türk. Pfund an die Verwaltung der Türkischen Staatsschuld zu entrichten hat, erstreckt sich in gleicher Weise wie für den Rauchtabak auf die Fabrikation u. den Vertrieb von Cigaretten, Einfuhr von Cigarren, Kau- und Schnupftabak frei gegen Erlag des betr. Einfuhrzolls. Die Tabakpflanzer dürfen ihre für den Konsum im Innern des Landes bestimmten Tabake nur an die Regie-Gesellschaft verkaufen. Sie sind verpflichtet, ihre gesamte Tabakernte in den Entrepots der Regie-Gesellschaft zu deponieren, gleichviel, ob die Tabake für den Konsum im Innern des Landes oder zum Export bestimmt sind. In den Ländern des Türkischen Reiches ohne Banderolensystem — mit Ausnahme des Libanon und der Insel Kreta ist die Regie-Gesellschaft ermächtigt, die jetzt der Kaiserlich-Türkischen Regierung zustehenden Zölle, sowie ferner die von der Regierung auf Cigarren, Kau- und Schnupftabake gelegten Abgaben und Ligenzsteuern zu erheben. Endlich fallen der Gesellschaft die Ausfuhrzölle für die nach Agypten, Samos, Tunis, Ost-Rumelien und Kreta versendeten Tabake zu. Die Gesellschaft ist befreit von der Grundsteuer auf die zum Zwecke der Fabri- kation und der Aufbewahrung von Tabaksvorräten von ihr zu erbauenden Gebäude, von der Abgabe der Einkommensteuer auf ihre eigenen Revenuen und von der Patent- steuer. Für die von ihr auszugebenden Aktien, sowie auf ihre mit der Regierung und mit Privaten zu schliessenden Verträge ist die Gesellschaft von jeder Stempelsteuer befreit. Die Ausübung des Tabaksmonopols seitens der Gesellschaft innerhalb des gesamten Türkischen Reiches nahm am 2./14. April 1884 ihren Anfang. Die Dauer der Koncession ist auf 30 Jahre festgesetzt.