Kolonial-Gesellschaften. 75 wird bis auf die aufgeschlossene Tiefe von 50 m auf 293 000 t hochgradigen Erzes mit einem durchschnittlichen Gehalt von 12 % Kupfer und 25,3 % Blei, sowie von 191 000t geringerer Erze mit einem Durchschnittsgehalt von 2,9 % Kupfer und 4,4 % Blei geschätzt. Es wird angenommen, dass unter der 50m-Sohle noch die gleiche Erzmenge ansteht. Es ist beabsichtigt, am Gewinnungsort die Erze zu verschmelzen u. das Werkblei, sowie einen 40- bis 50 prozentigen Kupferstein zur Verschiffung nach Europa zu bringen, um hier weiter verhüttet zu werden. An Arbeitskräften ist kein Mangel; ausser einem Stamm von Hereros stehen Ovambos in grösserer Zahl zur Verfügung; Ende 1907 waren neben ca. 100 Weissen noch ca. 800 Eingeborene tätig. Die Vorrichtungsarbeiten zum Abbau sind neben weiteren Aufschlussarbeiten seit Ende 1905 im Gange. Die alten vier Schächte sowie die unterirdischen Strecken sind neu verzimmert und zum Teil wieder befahrbar gemacht. Ein neuer Hauptförderschacht ist im Abteufen begriffen, und die Arbeiten für einen umfang- reichen Tagebau ins Werk gesetzt. Die maschinellen Anlagen für Schacht und Tagebau wurden im Frühjahr 1907 aufgestellt. Die 20 km lange Hochdruckwasserleitung, welche vom Otjikoto-See aus nach Tsumeb führt, ist nebst der Pumpstation in Otjikoto und dem Hochreservoir und der Verteilungsleitung in Tsumeb fertiggestellt. Die Hüttenanlage in Tsumeb erhält vorläufig zwei grössere Schmelzschachtöfen für eine Durchsatzmenge von je 50 bis 60 t Erz täglich, nebst den zugehörigen Dampf- und Gebläsemaschinen. Der erste Ofen wurde am 10./9. 1907, der zweite Ofen am 9./11. 1907 in Betrieb gesetzt; es wird ein 41 % Kupferstein erblasen. Nachdem im Juli 1907 die ersten 515 t der silberhaltigen Kupfer- und Bleierze mit einem Gehalt von 36 % Kupfer und 12 % Blei bis 14 % Kupfer und 26 % Blei auf ver- schiedenen Hüttenwerken des Kontinents zur Verhüttung gekommen sind, konnten im August 1907 weitere 1228 t mit 14 % Kupfer und 26 % Blei und 486 t mit 23 % Kupfer und 14 % Blei an deutsche und englische Hüttenwerke abgegeben werden. Weitere Verschiffungen von 5438 t Erzen erfolgten dann bis Mitte November 1907. Die Verladungen werden fort- gesetzt. Eisenbahn. Die mit der Spurweite von 0,6 m von Arthur Koppel A.-G. in Berlin aus- geführte Bahn Swakopmund-Tsumeb hat die Stationen Swakopmund, Usakos, Onguati, Omaruru, Okavakuatjivi, Okaputa, Otavi, Khorab u. Tsumeb und ausserdem 18 Halte- und Überholungsstellen. Länge der Bahn 566 km, ausserdem die Zweiglinie Onguati- Karibib (14 km). Die Bahn ist durchgängig eingleisig ausgeführt und mit einem starken, ganz eisernen Oberbau versehen. Im Sept. 1903 wurde mit dem Bau von Swakopmund aus begonnen; die Eröffnung erfolgte am 12./11. 1906 u. wurde der Betrieb am 16./12. 1906 durch die Otavi-Ges. von der Generalunternehmung übernommen. Die Betriebsmittel der Ges. umfassen: 39 Tenderlokomotiven, 3 Benzin-Motordraisinen, 10 Hebel- Draisinen, 20 Tenderwagen, 20 gedeckte Güterwagen, 130 offene Plattformwagen, 55 hoch- bordige offene Güterwagen, 5 offene Viehwagen, 10 Kuppelwagen, 3 Personen- und 1 In- spektionswagen, 5 Personendampfwagen. Die Baukosten der Bahn belaufen sich auf rund M. 17 600 000. Ausserdem ist eine von der South West Africa Comp. Ltd. erbaute Zweig- linie Otavi-Grootfontein (92 km) vorhanden, auf welcher Bahn die bei Guschab im Tagebau gewonnenen Kupfererze verladen werden. Grundkapital: M. 20 000 000 in 200 000 Anteilen auf Inhaber (Nr. 1–200 000) à M. 100 = frs. 125 = £ 5. Urspr. Kap. M. 1 000 000, erhöht 1903 um M. 19 000 000. Die Anteile sind unteilbar. Die Urkunden über die Anteile können auch auf den Namen umgeschrieben werden; sie werden in Stücken über einen, fünf, zehn oder fünfzig Anteile ausgestellt. Genussscheine: Es gelangten nach Bestimmung der Satzungen 200000 Genussscheine zur Ausgabe; diese lauten auf den Inhaber, können aber auch auf den Namen umgeschrieben werden und sind in Stücken über einen, fünf, zehn oder fünfzig Genussscheine ausgefertigt. Nach dem mit der South West Africa Comp. abgeschlossenen Vertrage erhielt diese als Preis für die an die Otavi-Ges. übertragenen Rechte die Hälfte der Genussscheine für sich, während die andere Hälfte den ersten Zeichnern der 200 000 Anteile, und zwar 1 Genuss- schein auf je 2 Anteile, zugefallen ist. Die South West Africa Comp. hat sich in oben er- wähntem Vertrage vom 12./5. 1903 verpflichtet, die im ganzen übernommenen 80 000 Anteile nebst einem Genussschein auf je 2 Anteile während 5 Jahre vom Tage der Ausgabe an gerechnet, nämlich bis 29./5. 1908, weder zu verkaufen, noch in anderer Weise zu ver- äussern. In gleicher Weise wird sie die ihr zugefallenen 100 000 Genussscheine behandeln. Die Genussscheine nehmen mit der Hälfte an dem über 5 Div. hinaus zur Verteilung kommenden Gewinn nach Abzug der Tant. für den Verwaltungsrat teil. Im Falle der Auflös. der Ges. wird nach Tilg. der Schulden das Vermögen nach Verhältnis der auf die Anteile geleisteten Einzahlungen unter die Mitglieder und ein Überschuss auf Höhe von 50 % in demselben Verhältnis unter die Mitglie der, und auf Höhe von 50 % unter die Inhaber der Genussscheine in Mark verteilt. Die Verteilung darf erst nach Ablauf eines Jahres vollzogen werden, von dem Tage an gerechnet, an welchem die Auflös. der Ges. unter Aufforderung der Gläubiger, sich bei ihr zu melden, im Deutschen Reichsanzeiger bekannt gemacht worden ist. Die Einlösung der Genussscheine bedingt eine Abänderung der Satzungen; einem Übereinkommen über die Einlösung sind alle Inhaber von Genuss- scheinen unterworfen, wenn in einer zu diesem Zwecke zu berufenden Versammlung der Inhaber das Übereinkommen mit wenigstens zwei Dritteln der bei der Abstimmung ver- tretenen Stimmen genehmigt wird. In dieser Versammlung gewährt jeder Genussschein eine Stimme.