Landschaftliche Pfandbriefe etc. 77 Beiträge 143 423, Gehälter 39 200, Remun. des A.-R. 5507, Steuern 3306, Bureau- u. sonst. Geschäfts-Unk. 11 657, Bankgebäude-Unterhalt. 3817, Abschreib. auf Grundbesitz 13 382, do. auf Effekten 48 302, Ausfall bei einer Zwangsversteigerung 14 802. Sa. M. 1 146 195. Direktion: Justizrat F. Weiss, J. C. Bernicke, Otto Apfelbaum, Danzig. Aufsichtsrat: Vors. Stadtrat Oskar Bischoff, stellv. Vors. Baugewerksmeister Herm. Prochnow, Kaufm. u. Konsul Ernst Claaszen, Kaufm. Carl Doerks, Komm.-Rat F. B. Stoddart, Danzig. Staatskommissar: Polizeipräsident Ober-Reg.-Rat Wessel, Danzig. National-Hypotheken-Credit-Gesellschaft in Liquid., eingetr. Genossenschaft mit unbeschr. Haftpflicht, Berlin, S W. Belle-Alliancestr. 106 I. Gegründet bezw. bestätigt durch die Allerh. Kabinets-Ordre v. 30./10. 1871, Nachträge zu dem Statut genehmigt durch Allerh. Kabinets-Ordre v. 20./10. 1876, 19./7. 1882, 14./10. 1885, 14./12. 1887, 16./11. 1891, 31./8. 1896, 8./8. 1898, 9./6. 1902 u. 27./7. 1904. Zweck: Der Betrieb von Bankgeschäften zur Förderung des Real-Kredits der Mitglieder und zu diesem Behufe die Ausgabe auf den Inhaber lautender Hypoth.-Pfandbriefe. Die Genoss. ist den Bestimm. des Reichs-Hypoth.-Bankgesetzes nicht unterworfen. Die Mitglied- schaft wird durch schriftl. Beitrittserklärung u. Bezahlung eines Geschäftsanteils von M. 3000 erworben. Aufkündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig. Dieselbe muss 3 Monate vor Jahresschluss schriftlich erfolgt sein. Grundstücksbeleihungen dürfen nur innerh. des Deutschen Reiches stattfinden. Die Beleihung ist in der Regel nur zur ersten Stelle zulässig. Sie darf a) bei ländl. Grundstücken , b) bei städt. Grundstücken die Hälfte, bei besonders gut gelegenen Grundstücken /10 des ermittelten Wertes nicht über- steigen. Die bei der Beleihung angenommene Sicherheit muss sowohl durch den Ertrags- als durch den Verkaufswert des beliehenen Grundstücks vollkommen gerechtfertigt sein. Bergwerke, Moorbrüche, Torfstiche und ähnl., einen dauernden Ertrag nicht gewährende Grundstücke, sowie Bauplätze dürfen überhaupt nicht beliehen werden. Die Darlehnsvaluta ist stets in barem Gelde zu zahlen. Liquidationsvertrag: Die G.-V. vom 18./2. 1908 beschloss die Auflös. der Ges. u. ge- nehmigte den Liquid.-Vertrag mit der Boden-Akt.-Ges. Berlin-Nord in Berlin. Nach diesem Vertrage übernimmt die Berlin-Nord die Verpflichtung, die Verbindlichkeiten der Ge- nossenschaft zu erfüllen, insbesondere sämtliche in Umlauf befindliche Pfandbriefe bis zum 1./4. 1914 einzulösen und bis dahin für pünktliche Zinszahlung zu sorgen. Falls die Ein- lösung der Pfandbriefe bezw. die Deponierung des zur Einlösung noch erforderlichen Betrages nicht bis 1./4. 1914 erfolgt, hat die Berlin-Nord eine Konventionalstrafe von M. 300 000 an die Genossenschaft zu zahlen. Die Genossen erhalten aus der Liquidation den Betrag von M. 7500 in bar ohne Zinsen. Die Berlin-Nord ist verpflichtet, jedem Genossen diesen Betrag von M. 7500 sofort nach Eintragung der Liquidation in das Genossenschafts- register gegen Abtretung aller Ansprüche an die Liquidationsmasse zu zahlen. Als Gegenwert für die Durchführung der Liquidation erhält die Berlin-Nord den nach Tilgung aller Ver- bindlichkeiten verbleibenden Bestand der Liquidationsmasse. Die Bank für Handel und Industrie hat für eine Anzahl wesentlicher von der Berlin-Nord in dem Liquidationsvertrage übernommener Verbindlichkeiten die selbstschuldnerische Garantie übernommen. Den Inhabern der 3 % u. 3½ % Pfandbriefen der National-Hypotheken-Credit- Gesellschaft wurde im Juni 1908 der Umtausch in 3¾ % u. 4 % Pfandbriefe der Berliner Hypothekenbank A.-G. unter folgenden Bedingungen angeboten: Gegen nom. M. 100 3 % Pfandbriefe der National-Hypotheken-Credit-Ges. mit Zinsschein per 1./1. 1909 werden M. 100 3 % Pfandbr. der Berliner Hypotheken-Bank mit Zinsberechnung vom 1./10. 1908 ab gewährt u. gegen nom. M. 100 3½ % Pfandbriefe der National-Hypoth.-Credit-Ges. mit Zinsschein per 1./1. 1909 werden M. 100 4 % Pfandbr. der Berliner Hypothekenbank mit Zinsberechnung vom 1./10. 1908 ab gewährt. Die umzutauschenden Pfandbriefe sind bis spät. 15./9. 1908 bei der Boden-A.-G. Berlin-Nord einzureichen. Kapital: Das Grundkapital wird durch die Geschäftsanteile der Mitgl. gebildet; der Geschäftsanteil jedes Genossen beträgt jetzt M. 3000. Die Zahl der Genossen war am 31./12.1907 268. Pfandbriefe in Umlauf Ende 1907: M. 18 916 200. Als Sicherheit für die Pfandbr. und deren pünktliche Verzinsung und Ausl. haften a) die im Besitz der Ges. befindlichen Grund- buchforderungen, b) das Grundkapital, der Amort.-F., die R.-F., die Spec.-R.-F. und die soli- darische Haftpflicht der Genossen. R.-F. am 1./1. 1908 M. 793 031.29. Tilgung der Pfandbriefe: Am 15./3. 1903 konnte die erstmalige Ausl. von Pfandbr. statt- nden; von dem Gesamtumlauf der konvert. 3½ % u. 3 % al pari rückzahlbaren Pfandbr. werden, abgesehen von den durch Aufkauf aus dem Verkehr gezogenen Pfandbr. dieser beiden Gattungen, gemäss der mit den Besitzern derselben getroffenen Vereinbarung vom Mai-Juni 1898 alljährl. am 15./3. (zuerst 1903) M. 500 000 ausgelost. Letztere werden auf den Umlauf der 3½ % u. 3 % Pfandbr., wie solcher in der Bilanz am 31./12. vor dem Ausl.- Termin festgestellt wird, prozentual verteilt. Von dem Gesamtumlauf der nicht konvert. 4½ % u. 4 % mit 110 % auslosbaren, ferner der 4 % al pari rückzahlbaren u. der 3½ % bis 1905 unkündbar al pari rückzahlbaren Pfandbr. werden je 1 % jeder Gattung alljährl. ausgelost, jedoch nur, falls und insoweit ein Rückkauf in Höhe von 1 % bei jeder Gattung nicht statt- gefunden haben sollte. Die Ausl. findet alljährl. am 15./3. (zuerst 1903) statt. Das eine Prozent wird vom Umlauf jeder Gattung der 4 gedachten Pfandbr., welcher in der Bilanz v. 31./12. vor