208 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Republik Chile. Stand der Staatsschuld am 31. Dez. 1905. A. Aussere Anleihen. In Umlauf 1) 4½ % Anleihe von 1885 im Nominalbetrage von . . . £ 808 900 £ 648 100 2) 4½ % 3 3886 „% 110 000 3) 4½ % 189% %%%%...... 4) 4½ % 75 „ 1889 „ 5 7 „% 546 400 „ 1 370 340 575 % 0 „ 92 „ 3 „%% % 6) 6 % 90 ./ ... 7) 4½ % „ „1893 „ 3.. 00 8) 4½ % 3 „ „, . 000 6841100 9) 5 % 3 1896 0 „%„% . 4 000 000 3 752 000 7 77 10) 4½ % „1896 3 „% %. 1105½ % 18 „ 1894 (v. der Stadt Valparaiso aufgen. u. durch Ges. v. 15. Sept. 1897 seitens des Staates übern.) „ 200 000 „ 144 200 12) 5 % Anleihe von 1905 (Wasserleitung) .......... . „ 1 350 000 Sa. £ 17 599 300 = 234 657 333 B. Innere Schuld. a) in Gold Urspr. In Umlauf 5 % Anleihe (aus Anlass des Friedens zwischen Chile u. Bolivien) $ 6 500 000 $ 6 467 100 b) in Papier 1) Stadtanleihen, vom Staate übern. mit versch. Zinsfuss . . „ 8 429 432 „ 243 232 2) Kapital der Ablösung der Reallasten. *„ 24 201 568 „ 24 201 568 3) 3 % konsolid. Anleihe im Nominalbetrage von . . . „ 4 266 245 „ 1 831 652 4) Staatspapiergeld lt. Gesetz vom 31. Juli 1898 I. Em.. . . „ 50 000 000 „ 50 000 000 5 do „ „ 30. Dez. 1904 II. Em. . „ 30 000 000 „ 30 000 000 6) Staatspapiergeld alterer Emissionen .. . 29 4659 364 „ 889 409 7) Schatzscheine vom 13. Mai 1893. 8901 729 „ 2 900 Sa. $ 107 168 762 Budget für 1905: Einnahmen $ 131 700 000, Ausgaben $ 130 900 000. 3 „ 1906: „ „128 700 000 „ „128 930 000. Chile hat durch die Gesetze vom 26. Nov. 1892 und 10. Febr. 1895 die Umwand- lung seines Papiergeldes beschlossen und ist nach 17 jähriger Papierwirtschaft vom 1. Funi 1895 ab zur Goldwährung übergegangen. Es werden dreierlei Goldmünzen ge- schlagen, und zwar mit demselben Feingehalte wie die englischen Goldmünzen: der Gold- Escudo (5 Pesos) im Gewichte von 3 g, 1 (früherer Silber-) Peso = 1 $ = 4 M., 5 „ 1 Peso Papier = ca. 1 M., der Doblon (10 Pesos) im Gewichte von 6 9 und der Condor (20 Pesos) im Gewichte von 12 g. Daneben sollen Silberpesos im Gehalte von 83/1000 und im Gewichte von 20 g geprägt werden, wovon Niemand mehr als 50 Pesos in Zahlung zu nehmen verpflichtet ist, und die jederzeit bei den Staatskassen in Gold umgewechselt werden können. Chile hat ein festes Verhältnis für Gold und Silber angesetzt, nämlich 3 3 Gold gleich 100 g Silber im Feingehalt von 835, also etwa 1: 30. Es waren für Pesos 29 459 364 Staatsnoten umzuwandeln, wozu ein Umwandlungsfonds von Pesos 39 419 000 gebildet wurde. Der Staat wollte auch sämtliche im vollen Betrage gewährleisteten Banknoten im Gesamt- betrage von ca. Pesos 17 000 000 einziehen: die Banken sollten die vom Staate eingelösten Noten monatlich abnehmen und mit dem Betrag, der auf diese Weise vereinigt wurde, sollte die auswärtige Schuld in sechsmonatigen Zahlungen eingelöst werden. Die Ausführung dieser Gesetze begegnete indes grossen Schwierigkeiten, sodass 1897 eine Botschaft des Präsidenten an den Kongress eine Reform des Checkgesetzes für unerlässlich erklärte. Duren das neue Gesetz wurde den Banken die Notenausgabe gegen Hinterlegung von 20 % in nationaler Goldmünze und 80 % in Hypothekarwechseln der Nationalbanken, Schatzscheinen und municipalen vom Staat garantierten Bonds, welche zu 90 % ihres Marktwertes eingeschätzt werden, bei dem Emissions- und Konyersionsbureau gestattet. Das Konversionsbureau bezahlt jede bei ihm eingereichte Note in Gold und teilt täglich den Banken die so ein- gelösten Beträge mit. Falls eine Bank nicht innerhalb 24 Stunden diese Noten aus Konversionsbureau zurückzieht, realisiert das letztere einen entsprechenden Teil der Garantie hinterlegten Werte. In derselben Weise wird vorgegangen, wenn eine Zahlungen einstellt oder in Liquidation tritt. Die Banknoten werden bei allen öffentlichen Kassen für Steuern und andere fiskalischen Leistungen in Zahlung genommen. Im Sommer 1898 sah sich die Regierung wegen der allgemeinen Handels- und Bankenkrisis, Chile hauptsächlich durch die Grenzstreitigkeiten mit Argentinien zum Düfehbf en 1808 zu einer Neuausgabe von $ 50 000 000 Zwangsnoten genötigt. Das Gesetz vom 31. Juli 3 durch welches die Papierwährung wieder eingeführt wurde, hat zugleich „... Ansammlung von Fonds getroffen, welche die für den 1./1. 1902 festgelegte Rückke 15 a Goldwährung ermöglichen sollen; durch Gesetz Nr. 1510 vom 31./12. 1901 wurde 1 0 52f; Konversionstermin zunächst auf den 1./1. 1905 und sodann auf den 1./1. 1907 versc am 31./12. 1902 waren auf Grund des Gesetzes v. 31./7. 1898 $ 50 000 000 Papiergeld ausgege 91 Das Gesetz Nr. 1721 v. 29./12. 1904 bestimmte eine nochmalige Hinausschiebung des K0