Königreich Dänemark. 219 los für sämtl. ausgegebenen Pfandbr.; 2. der Verwaltungs- u. R.-F.; 3. ihr sonst. Vermögen; 4. die von den Darlehnsschuldnern in Höhe von 2 % der ihnen gewährten Darlehne für die Dauer ihres Schuldverhältnisses bei der Kreditkasse zu hinterlegenden Beträge, die, falls auf sie zurückgegriffen werden muss, von den Schuldnern wieder auf die alte Höhe zu er- gänzen sind; 5. die Darlehnsschuldner solidarisch, über den Betrag ihrer Darlehne hinaus, in Höhe von zwei Dritteln ihrer urspr. oder durch Abzahl. –— abgesehen von der regel- mäss. Tilg. in Abt. II — geminderten Darlehnsbeträge, unter hypoth. Haftung der ver- pfändeten Grundstücke für diese Verbindlichkeit im Range unmittelbar hinter den Darlehen selbst. Erreicht der Gesamtbetrag der umlauf. Pfandbr. das 20 fache des Verwaltungs- u. R.-F. zuzüglich der zur Sicherheit hinterlegten 2 %, so können neue Darlehne nur gewährt werden, wenn die Darlehnsschuldner zu jenem Fonds einen so grossen Beitrag leisten, dass obiges Verhältnis nicht mehr überschritten wird. In Dänemark können Mündelgelder und die Mittel öffentl. Stiftungen in Pfandbr. der Kreditkasse angelegt werden. Geschäftsjahr: 11./3.–10./3. des folg. Jahres. 4 % Pfandbr. Abt. II Serie II. Kr. 20 000 000 = M. 22 500 000 in Stücken à Kr. 100, 200, 400, 1000, 2000 = M. 112.50, 225, 450, 1125, 2250, Zs-:I./I., 1./7. Tilg. durch Verlos. innerh. spät. 70 Jahren, von 1907 ab gerechnet; Totalkündig. jederzeit zulässig. Zahlst.: Berlin: Disconto-Ges.; Hamburg: Nordd. Bank. Zahl. der Zs. u. verlosten Stücke ohne Abzug in Deutschland in Reichsmark zum festen Kurs von Kr. 100 = M. 112.50. Eingeführt in Ham- burg 18./4. 1907 zu 94.75 %; Berlin 4./5. 1907 zu 95.10 %. Kurs Ende 1907: In Berlin: 91.75 %. – In Hamburg: 91.85 %. Verj. der Zinsscheine u. verlosten Stücke in 20 J. n. F. Vorstand: Administrator: Fr. Lund, Beigeordnete: Oberpräsident von Kopenhagen V. Oldenburg, Gen.-Direktor der Staatsbahnen G. C. C. Ambt. Maurermeister C. Köhler, Kopenhagen. Bilanz am 10. März 1908: Aktiva: 4 % Hypoth. Abt. I Serie I 31 154 200, 3½ % Hypoth. Abt. I Serie I 30 944 012, 4 % Hypoth. Abt. I Serie II 1 068 000, 3½ % Hypoth. Abt. II Serie I 1 294 417, 4% Hypoth. Abt. II Serie I 9 732 965, 4 % Hypoth. Abt. II Serie II 6 789 505, 4½ % Hypoth. Abt. II Serie I 2 941 400, Wertpap. 892 817, Guth. bei d. Privatbank 57 614, Kassa 7366, Grundstück d. Kasse Ny Vetergade 1 290 000, Rückstände an fälligen Leistungen 264 863. – Passiva: 4 % Pfandbriefe Abt. I Serie I 31 112 050, 3½ % do. 28 998 250, 4 % do. Serie II 1 050 000, 3½ % do. Abt. II Serie I 517 000, 4 % do. Abt. II Serie I 9 228 400, 4 % do. Abt. II Serie II 5 099 600, 4½ % do. Abt. II Serie I 2 931 400, gekünd. nicht z. Einlös. präsent. Pfandbr. 3800, Coup. die bei Einlös. d. betr. Pfandbr. gefehlt haben u. deren Nennbetrag des- halb zurückgehalten ist 136, nicht erhob. fällige Coup. 26 614, die von den Pfandschuldnern depon. 2 % ihrer Darlehen 1 513 582, nicht erhob. fälliges Depositum 7137, Verwalt.- u. R.-F. 4 749 190. Sa. Kr. 85 237 161. Kreditverein von Eigentümern kleinerer Realitäten auf dem Laude in Jütland (Kreditforeningen af Ejere af mindre Ejendomme paa Landet i Jylland) in Aalborg. Errichtet: 29./6. 1880 auf Grund d. Ges. v. 28./5. 1880, später abgeänd. durch Ges. v. 12./5. 1882 Zweck: Der Kreditverein bezweckt, seinen Interessenten gegen hypothekarische Ver- pfändung von Realitäten Darlehen zu verschaffen bezw. zu gewähren, welche durch Rück- zahlungen in Raten zu tilgen sind. In den Verein können nur Besitzer von kleineren Realitäten auf dem Lande oder in den Provinzstädten, deren Schätzungswert Kr. 8000 nicht übersteigt und welche auf Jütland oder auf den dazu gehörenden Inseln belegen sind, auf- genommen werden. Darlehen auf Häuser können bis zur Hälfte des Schätzungswertes gegeben werden. Die Interessenten haften solidarisch für die von dem Vereine ausgestellten Oblig. bis zum vollen Schätzungswert der von ihnen dem Verein verpfändeten Realitäten, insofern sie den ihnen im Verhältnis zur Schätzungssumme zustehenden vollen Betrag von dem Vereine als Darlehen erhalten haben, welche Haftbarkeit sich entsprechend vermindert, wenn sie ein geringeres Darlehen, als ihnen im Verhältnis zur Schätzungssumme zusteht, empfangen haben. Darlehen werden in der Regel nur gegen erste Hypothek gewährt, doch können auf Häuser mit dazu gehörenden Ländereien auch Darlehen gegeben werden, wenn als erste Hypothek Gelder aus öffentlichen Mitteln eingetragen sind, oder wenn die erste Hypothek wenigstens 10 Jahre unkündbar ist, von dem Zeitpunkte an gerechnet, an welchem der Verein das Darlehen gewährt hat. Das von dem Vereine gewährte Darlehen darf keinesfalls zusammen mit dem Betrage der im Range vorangehenden Hypothek bezw. die Hälfte der Schätzungssumme der betreffenden Realität übersteigen. Jeder in den Verein eintretende Interessent hat 2½ % des Darlehensbetrages einzuzahlen, wovon ¾ dem Ad ministrations-F. und ⅝ dem R.-F. zufallen; ausserdem entrichten die Interessenten halbj. s % des urspr. Darlehensbetrages an den Administrations-F. und ¼0 % an den R.-F. Jeder Interessent kann sich von seinen Verbindlichkeiten gegen den Verein frei machen, wenn er am 11. Juni oder 11. Dez. eines Jahres den ganzen Betrag seiner Schuld nebst den sonstigen ihm nach den Statuten obliegenden Zahlungen begleicht. Einer Kündigung bedarf es dazu nicht, wenn die Rückzahlung in Oblig. des Vereins erfolgt, dagegen kann der Verein eine 9monat. Vorankündigung verlangen, wenn die Rückzahlung in barem Gelde geschieht. Die Interessenten können auch beliebige Abschlagszahlungen auf ihre Schuld über die gewöhnlichen balbj. Amortisationsquoten hinaus machen, doch nicht weniger als jeweilig Kr. 50. Solche Abschlagszahlungen können ebenfalls entweder ohne Kündigung