Vice-Königreich Egypten. 231 3 % garantierte Egyptische Anleihe von 1885. Emiss. £ 9 424 000 (übertragen an N. M. von Rothschild & Sons in London) lt. der am 18, März 1885 in London unterzeichneten Konvention zwischen Grossbritannien, Deutschland, Osterreich-Ungarn, Frankreich, Italien, Russland u. der Türkei u. lt. Dekrete des Khedive vom 27. u. 28./7. 1885 zur Beschaff. von effektiv £ 9 000 000 = Liv. Egypt. 8 775 000. In Umlauf am 30./6. 1907: £ 7 724 300 in Stücken à £ 100, 200, 500 u. 1000. Zs.: 1./3., 1./9. Zs. u. Kap. zahlbar in Gold ohne jeden Abzug u. zwar in Kairo, London, Berlin u. Paris. Die Umrechnung geschieht in Berlin u. Paris zu einem von der Kommission der Staatsschuld zus. mit dem Finanzminister festzusetzenden Kurse, mit der Einschränkung, dass der Umrechnungskurs niemals die Parität des £ überschreiten darf und niemals niedriger sein darf als M. 20.25 oder frs. 25. Tilg.: Durch Ankauf oder Ausl., vom 15./7. 1910 ab Totalkünd. zulässig. Sicherheit: Für Verzinsung und Tilgung ist eine feste Annuität von £ 315 000 = Liv. Egypt. 307 125 festgesetzt, welche als erste Last von den Einkünften erhoben werden soll, die für den Dienst der privilegierten und der unificierten Schuld bestimmt sind, und deren regelmässige Zahlung gemeinschaftlich und einzeln von den obengenannten Staaten garantiert ist. Die Garantie Russlands ist auf % der Annuität begrenzt. Jeder nach Zahlung der Zinsen verbleibende Betrag der Annuität wird dem für die Rückzahlung dieser Anleihe bestimmten Tilgungsfonds zugeführt. Ein ergänzender Tilgungsfonds, welcher einen jährlichen Maximalbetrag von £ 90 000 nicht übersteigen soll, ist in dem Dekret vom 27. Juli 1885 vorgesehen als erstes Anrecht auf die Überschüsse, welche dem allgemeinen Tilgungsfonds zu überweisen sind. Aufgelegt £ 9 000 000 am 30. Juli 1885 zu 95½ (1 Lstr. = M. 20.38) in Berlin, Frankfurt a. M., London und Paris. Zahlstellen: Berlin: S. Bleichröder; London: N. M. Rothschild & Sons; Paris: de Rothschild freres; Egypten: Caisse de la Dette Publique. Kurs Ende 1890–1907: In Frankf. a. M.: 100, 100, 100, 103, –—, –, –, –, –, –, 100, 100, 102, 97.50, 97.50, 98, 98, 90 %. – In Berlin: Stets gestrichen. Usance: Seit 1. 1. 1899 wird beim Handel an der Börse £ 1 = M. 20.40 gerechnet, vorher £ 1 = M. 20. 3½ % privil. Egypt. Staats-Anleihe von 1890. Emiss. £ 29 400 000 lIt. Dekrete vom 6. u. 7./6. 1890 zur Rückzahlung bezw. Konvert. der 5 % privil. Anleihe (£ 22 296 800), zur Rückzahlung der 4½ % Anleihe von 1888 (£ 2 239 320), für Bewässerungsanlagen, Regelung von Pensionsansprüchen und Kosten dieser Emiss. (Liv. Egypt. 1 300 000), hierzu Emiss. £ 1 734 200 lt. Dekret vom 12./7. 1900 für Eisenbahnzwecke. In Umlauf am 30./6. 1907: $2 31 127 780 in Stücken à £ 20, 100, 500 u. 1000 = frs. 500, 2500, 12 500 u. 25 000. Zs.: 15./4., 15./10. Zs. u. Kapital zahlbar in Gold ohne jeden Abzug unter denselben Bedingungen wie 3½ % priv. Anleihe von 1890. Tilg.: Vom 15./7. 1910 ab durch Rückkauf, falls der Kurs unter pari, sonst durch Verl.; v. 15./7. 1910 ab Totalkünd. zulässig. Die Besitzer der 5 % priv. Oblig. waren be- rechtigt, v. 13.–23./6. 1890 Pari-Rückzahl. zu verlangen; diejenigen, die sich innerh. dieser Frist nicht gemeldet, waren den Bestimmungen der oben erwähnten Dekrete unterworfen. Alle nicht zurückbezahlten, also konv. 5 % privil. Oblig. bleiben, ohne irgend eine Veränderung in den Stücken oder Coup. zu erfahren, als 3½ % privil. Oblig. in Umlauf. Sie mussten zur Bescheinig. bei einer der Zeichnungsstellen eingereicht werden, infolge dessen alsdann den Besitzern auf je £ 100 nom. £ 9 und weiter £ 2.2.6 für den im voraus einzulösenden, am 15./10. 1890 verfall. Coup. (zus. M. 226.95) bar herausgezahlt wurde; dagegen findet die Einlös. der v. 15./4. 1891 ab fällig werdenden Coup., deren Beträge auf 5 % Zins = £ 0.10, 2.10, 12.10, 25 = frs. 12.50, 62.50, 312.50, 625 lauten, nur im Verhältnis von 3½ % jährl., also jeder Coup. zu £ 0.7, 1.15, 8.15, 17.10 = frs. 8.75, 46.25, 218.75, 437.50 statt. Die Jahresannuität von Livres Egypt. 130 000 (£ 133 000) wird vom Finanz-Ministerium an die Staatsschuldenkasse in Monats- raten von Livres Egypt. 10 833 entrichtet. Dieser Betrag ist durch Dekret v. 6./6. 1890 auf Livres Egypt. 15 093 erhöht worden. Im Fall des Verzuges in der Entrichtung einer einzigen dieser Monatsraten soll der Ertrag der direkten und indirekten Auflagen der Stadt Kairo, welche durch die Daira-Baladieh erhoben werden, von dieser Verwaltungsbehörde an die Staatsschuldenkasse, auf deren einfache Aufforderung, solange eingezahlt werden, bis die Zahlung der Monatsraten für das laufende Hbjahr vollständig gesichert ist, und zwar unter derselben Verantwortlichkeit, wie solche durch das Dekret vom 2. Mai 1876 den Beamten der für die Staatsschuld verpfändeten Provinzen und Verwaltungszweige auferlegt ist. Die Regierung darf in den erwähnten Abgaben keine Anderung vornehmen, welche geeignet sein möchte, deren Ertrag auf eine geringere Summe als Livres Egypt. 300 000 jährl. herab- zumindern. Bedarf der Dienst der Anleihe nicht der überwiesenen Summen, so bleibt wegen Verwendung der Ersparnisse ein neues Übereinkommen mit den Garantiemächten vorbehalten. Der nicht zu Konversionszwecken verwendete Teil aufgelegt am 13. Juli 1890 zu 91 % (1 £ = M. 20.40) in Berlin, Frankf. a. M., London und Paris. Zahlst.: Berlin: S. Bleichröder; Frankf. a. M.: Disconto-Ges.: London: N. M. Rothschild & Sons; Paris: de Rothschild freres. Kurs Ende 1891–1907: In Berlin; 88.80, 92.50, 96.30, 100.80, 98.30, 98.60, –, –, –, 100.50, 103.50, 104, 101.50, 100.80, –, –, – %. – In Frankf. a. M.: 91, 94.30, 98, 101.85, 100.20, 101.60, 102.70, 104, 98.80, 100.50, 103.20, 104.80, 102, 101.20, 103.25, 101.50, 97.60 %. – Usance: Seit 1. 1. 1899 wird beim Handel an allen deutschen Börsen £ 1 = M. 20.40 gerechnet, während vorher in Frankf. a. M. £ 1 = M. 20; in Berlin auch früher schon £ 1 = M. 20.40. 4 % (früher 7 %) unific. Egypt. Schuld. Ges.-Emiss. £ 60 958 240 = frs. 1 523 956 000, hiervon lt. Dekrete v. 7./5. u. 18./11. 1876 £ 59 000 000 = frs. 1 475 000 000 zur Konvert. der Anleihen von 1862, 1868, 1873. Durch das Liquidationsgesetz v. 17./7. 1880 wurde die festgestellte, innerh. 65 Jahren vermittelst halbjährl. Auslos. stattfind. Tilg. beseitigt, der Zinsfuss auf 4 % herab- gesetzt u. die Oblig.-Schuld behufs Konvert. der Anleihen von 1864, 1865 u. 1867 um £ 1 958 240 = frs. 48 956 000 erhöht. In Umlauf 30./6. 1907: & 55 971 960 in Stücken in engl. u. französ.