Vereinigte Staaten von Mexiko. 245 5 % steuerfreie konsolid. äussere Anleihe von 1899. £ 22 700 000 = M. 463 080 000 in Stücken à £ 20, 100, 200, 500, 1000 = M. 408, 2040, 4080, 10 200, 20 400. Zs.: 1. Jan., 1. April, 1. Juli, 1. Okt. Tilg.: Vom 1. Juli 1900 ab entweder durch Ankauf, solange dieser unter pari geschehen kann oder halbj. Verl. im Juni und Dez. per 1. Juli resp. 1. Jan. des folg. Jahres mit halbj. 0.31 % vom urspr. Nominalbetrage der Anleihe und Zs.-Zuwachs bis spät. 1. Jan. 1945; vom 1. Juli 1909 ab Verstärkung und Totalkündigung mit dreimonatiger Kündigungsfrist zulässig. Sicherheit: Als spec. Sicherheit für die pünktliche Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinsichtlich der Zahlung der Zs. und der Amort. der 5 % konsolidierten Mexikanischen äussseren Anleihe von 1899 verpfändet und überweist die mexikanische Regierung den Inhabern der Anleihestücke gleichmässig und ohne Vorzug des einen vor dem anderen, und solange besagte Anleihestücke nicht vollständig amortisiert worden sind, 62 % vom Gesamterträgnisse der Abgaben, welche das Einnahmegesetz unter der General- rubrik ,Contribuciones sobre importaciones y exportaciones (Ein- und Ausgangszölle) bezeichnet, und welche in den Hafen- und Grenzzollämtern der Republik erhoben werden, gleichviel, welchen spec. Namen diese Abgaben haben, und an welchem Orte die Zoll- abfertigung stattfinden sollte. Diese verpfändeten Abgaben müssen in jedem Jahre den zur Zinszahlung und Amort. erforderlichen Betrag um wenigstens 10 % übersteigen. Sofern und solange diese Höhe nicht erreicht wird, verpflichtet sich die mexikanische Regierung, die den Inhabern der Anleihestücke überwiesene Quote der Abgaben entsprechend zu erhöhen. Diese Erhöhung wird eintretendenfalls solange bestehen bleiben, als sie zur Aufrechterhaltung der erwähnten 10 % Überdeckung während eines ganzen Fiskaljahres erforderlich ist. Abgesehen von diesem zuletzt erwähnten Falle kann die festgesetzte Garantie, welche eine unantastbare Sicherheit zu gunsten der Inhaber der Anleihestücke ausmacht, in keiner Weise verändert werden. Die aus den überwiesenen Zöllen erlösten Beträge werden durch die Nationalbank von Mexiko dem Bankhause S. Bleichröder in Berlin in monatl. Raten direkt remittiert. Die mexik. Reg. darf nur dann über die Überschüsse aus den jeweiligen Einnahmen der als Sicher- heit den Inhabern der Anleihestücke verpfändeten Abgaben verfügen, wenn der für die Zins.- und Amort.-Zahlungen des lauf. Quartals erforderl. Geldbetrag von der Nationalbank von Mexiko dem Bankhause S. Bleichröder überwiesen worden ist. Die mexik. Reg. bleibt im übrigen verpflichtet, den durch die überwiesenen Zolleinnahmen etwa nicht gedeckten Betrag für Zins- zahlungen u. Amort. der Anleihe aus anderweitigen Mitteln zu bestreiten. Um diese Sicherheit in Vollzug zu setzen, erlässt die mexik. Rg. ein Dekret, durch welches sie die Emission von Certifikaten für die Zwecke dieser Anleihe anordnet, in denen 62 % von den in den Hafen- und Grenzzollämtern der Republik zu erhebenden Zöllen obligat. zu entrichten sind, bei Strafe, dass der Zuwiderhandelnde die Zahlung des doppelten Betrages der nicht ein- gelieferten Certifikate zu leisten hat. Diese Certifikate sind als Pfand für Rechnung der Anleihe-Inh. an die Nationalbank von Mexiko zu überliefern, und ist die Bank beauftragt, dieselben in den Orten, wo sich die Zollämter befinden und wo dieselben zur Zahlung des betreffenden Teils der Zölle verwendet werden müssen, gegen Barzahlung an das Publikum abzugeben. Zahlst.: Berlin: S. Bleichröder, Deutsche Bank, Dresdner Bank; Hamburg: Filiale der Deutschen Bank, Filiale der Dresdner Bank, L. Behrens & Söhne; London: J. S. Morgan & Co.; New York: J. P. Morgan & Co. Zahlung der Zinsscheine und des Kapitals steuerfrei in Deutschland in Mark. Die Anleihe war zur Konversion der 6097* Mexik. äusseren Anleihen von 1888, 1890 und 1893 und der 5 % Oblig. der National-Staats- Eisenbahn von Tehuantepec bestimmt. Die Anleihe wurde eingeführt in Berlin 22./8. 1899 zu 99.20 %, in Frankf. a. M. 31./8. 1899 zu 99.30 %. Kurs Ende 1899–1907: In Berlin: 96.90, 98.90, 97.60 (kl. 98.50), 100 (kl. 101.40), 101.40, 101.80 (kl. 102.25, 101.90 (kl. 103.30), 101.10 (kl. 102.10), 100 (kl. 101.30) %. – In Frankf. a. M.: 96.70, 98.90, 98.10, 99 75 (kl. 101.20), 101.10 (kl. 102.20), 101.90 (kl. 102.25), 102.20 (kl. 103.25), 101.30 (kl. 102.25), 99.50 (kl. 102) %; ferner notiert in Breslau. Verj. der Zinsscheine in 5 J., der verl. Oblig. in 20 J. n. F. 5 % Mexikan. amort. innere Anleihen Serie I/II von 1893/94. $ 40 000 000, hiervon $ 20000000 Serie I in Stücken à $ 100, 500, 1000, 5000, $ 20000 000 Serie II in Stücken à $ 100, 500, 1000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch halbjährl. Verl. im März u. Sept. per 1./4. resp. 1./10., von 1896 ab mit halbjährig % u. Zinsenzuwachs, von 1900 ab Verstärk. u. Totalkündig. zulässig. Zahlstellen: Frankf. a. M.: Deutsche Eff.- u. Wechsel-Bank. Zahl. der Zs. u. des Kapitals ohne jeden Abzug an Steuern in mexikan. Valuta (Silber), jedoch nur innerh. der ersten 15 Tage der Monate Aprilu. Okt., in denen sie fällig werden, sodass die Zinsscheine, die später zur Einlösung bpräsentiert werden, nach Mexiko remittiert werden müssen. Die Anleihe wurde bis Sept. 1899 im freien Verkehr in Frankfurt a. M. gehandelt, wobei 1 $ = 4 M., zur amtlichen Notiz ein- geführt in Frankf. a. M. im Sept. 1899 u. mit Serie III lieferbar erklärt. Seit 15./5. 1905 wird § 1 = M. 2.10 umgerechnet. Lieferbar Serie 1 $ 20 000 000 die Nummern A Nr. 1–30 000 à $ 100, B Nr. 30001–50 000 à $ 500, C Nr. 50 001–55 000 à $ 1000, D Nr. 55001–55 400 à $ 5000, Serie II $ 20 000 000 E Nr. 55 401–75 400 à $ 100, F Nr. 75 401–95 400 à $ 500, G Nr. 95 401 bis 103 400 à $ 1000. Kurs in Frankf. a. M. (nicht amtlich) Ende 1898: 38.35 (kl. 38.45) %. 5 % Mexikan. amort. innere Anleihe Serie III von 1898. $ 20 000 000 in Stücken à §.100, 500, 1000 = £ 20, 100, 200. Zs.: 1. April, 1. Okt. Tilg.: Durch halbjährl. Verl. im März u. Sept. per 1./4. resp. 1./10. von 1898 ab mit halbjährig / % und Zs.-Zuwachs; von 1900 ab Verstärk. u. Totalkündig. zulässig. Zahlst. u. Zahlungsmodus wie Serie I/II. Aufgelegt 9./1. 1899 in Frankf. a. M. $ 8 112 400 zu 38.25 %, ferner $ 2 043 700, ein-