254 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. minister mit fl. 22 400 000 = K 44 800 000 und der königl. ungar. Finanzminister mit fl. 9 600 000 = K 19 200 000 bei der genannten Bank eingezahlt. Als specielle Deckung für die K 160 000 000 in Banknoten à K 10 haben beide Finanzminister Landesgoldmünzen im gleichen Betrage bei der OÖsterr.-Ungar. Bank erlegt, und zwar der k. k. Finanzminister K 112 000 000 und der königl. ungar. Finanzminister K 48 000 000. Die Ausgabe dieser Banknoten und damit die Einziehung der restl. Staatsnoten wurde am 10./8. 1901 angeordnet. Die Einlösung der Staats- noten zu fl. 5 u. 50 erfolgt unter folg. Modalitäten: Die Ausgabe und Umwechslung der Staats- noten wurde mit 1./9. 1901 vollständig eingestellt. Die allgemeine Verpflichtung zur An- nahme der Staatsnoten (der Zwangskurs derselben) ist mit 28./2. 1903 erloschen. Diese Staatsnoten waren also im Privatverkehr bloss bis einschliesslich 28./2. 1903 im Nominalwerte bezw. in dem durch Art. XXIII des Ges. v. 2./8. 1892, ung. Ges. Art. XVII festgestellten Zahlungswerte anzunehmen, wonach jeder Gulden ihres Nominalwertes mit 2 K zu rechnen ist. Die k. k. u. die k. ungar. Staatskassen und Amter, sowie die k. u. k. gemeinsamen Kassen und Amter waren indessen verpflichtet, diese Staatsnoten bis 31./8. 1903 in Zahlung zu nehmen. Die einberufenen Staatsnoten werden in vollem Nennwerte gegen andere gesetzliche Zahlungsmittel, welche jedoch keine Staatsnoten sein können, vom 2./9. 1901 ab ausschliesslich bei der OÖsterreichisch-Ungarischen Bank und ihren Filialinstituten sowie durch das k. k. Landeszahlamt in Zara eingel. Vom 1./9. 1903 bis 31./8. 1907 waren diese Staatsnoten nur noch an den eben erwähnten Einlösungsstellen behufs Umwechslung auf anderegesetzliche Zahlungsmittel anzunehmen. Nach dem 31./8. 1907 erlosch jedwede auf die Einlösung dieser Staatsnoten bezügl. Verpflichtung. Bis zum 31./8. 1907 waren K 2 506 215 Staatsnoten nicht zur Einlös. präsentiert worden; diese Staatsnoten sind als verfallen abgeschrieben worden. Am 2./9. 1901 wurde die Ein- ziehung der fl. 10-Banknoten mit dem Datum 1./5. 1880 angeordnet. Die Modalitäten für die Ein- ziehung der Banknoten sind im allgemeinen dieselben wie für die Staatsnoten, jedocherlischt die Verpflichtung der Bank, diese Noten anzunehmen u. gegen gültige umzutauschen, erst nach dem 31./8. 1909. An die Stelle der Noten zu fl. 10 traten Banknoten à K 20. Am 26./5. 1902 wurde mit der Ausgabe der Banknoten zu K 50 begonnen. Am 6./10. 1902 wurde ferner die Einziehung der fl. 100- Banknoten angeordnet. Die fl. 100-Banknoten wurden von den Haupt- u. Filialanstalten der Österr.-Ungar. Bank als Zahlung u. zur Umwechslung bis 30./4. 1904 angenommen. Vom 1./5.–31./10. 1904 wurden diese Banknoten von den Hauptanstalten der Österr.-Ungar. Bank zwar noch als Zahlung und zur Umwechslung angenommen, von den übrigen Bankanstalten aber nur zur Umwechslung. Vom 1./11. 1904 ab nimmt die Österr.-Ungar. Bank die fl. 100-Banknoten als Zahlung nicht mehr an, sodass am 31./10. 1904 der letzte Termin für die Einziehung dieser Banknoten ablief. Von dieser Zeit nehmen die Hauptanstalten der Österr.-Ungar. Bank in Wien u. Budapest diese Bank- noten nur noch zur Umwechslung an; die Filialanstalten ersetzen derlei Banknoten dann nur noch auf besondere Bitte, auf Grund der Bewilligung des Generalrats der Österr.-Ungar. Bank. Nach dem 31./10. 1910 ist die Österr.-Ungar. Bank nicht mehr verpflichtet, die 100 fl.-Bank- noten einzulösen oder umzutauschen. An die Stelle der 100 fl.- Banknoten traten Banknoten à K 100, mit deren Ausgabe am 20./10. 1902 begonnen wurde. Am 13./12. 1902 wurde auch die Einlösung der Banknoten à fl. 1000 verfügt. Diese Banknoten wurden von den Haupt. und Filialanstalten der Österr.-Ungar. Bank als Zahlung und zur Umwechslung bis 30./6. 1904 angenommen. Vom 1./7.– 31./12. 1904 wurden diese Banknoten von den Hauptanstalten der Bank zwar noch als Zahlung u. zur Umwechslung angenommen, von den übrigen Bank- anstalten aber nur zur Umwechslung. Vom 1./1. 1905 ab nimmt die Bank die 1000 fl.-Bank- noten nicht mehr als Zahlung an, so dass am 31./12. 1904 die letzte Frist für die Einziehung dieser Notengattung ablief. Von diesem Zeitpunkte an werden die einberufenen Banknoten nur noch bei den Hauptanstalten in Verwechslung genommen, die Filialanstalten vergüten derlei Noten dann nur mehr über besonderes Ansuchen mit Bewilligung des Generalrates der Österr.-Ungar. Bank. Nach dem 31./12. 1910 ist die Osterr.-Ungar. Bank nicht mehr verpflichtet, die 1000 fl.-Banknoten einzulösen oder umzuwechseln. Zugleich wurde die Ausgabe der Banknoten à K 1000 angeordnet und mit derselben am 2./1. 1903 begonnen. Mit Kundmachung der Österr.-Ungar. Bank vom 14./2. 1905 wurde die Einziehung der Bank- noten zu K 10 mit dem Datum vom 31./3. 1900 u. die Ausgabe von Banknoten zu K 10 mit dem Datum vom 2./1. 1904 angeordnet. Mit der Ausgabe der neuen Banknoten wurde am 25./2. 1905 begonnen, die alten Banknoten werden bis 28./2. 1907 zur Zahlung oder Verwechslung bei den Hauptanstalten u. Filialen der Osterr.-Ungar. Bank angenommen und von diesem Zeitpunkt ab bis zum 28./2. 1913 nur noch zur Verwechslung, Nach dem 28./2. 1913 ist die Österr.-Ungar. Bank nicht mehr verpflichtet, die Banknoten v. 31./3. 1900 einzulösen 3 umzuwechseln. In der Gesetzgebung des Jahres 1899 ist bestimmt, dass bei Aufnahme der Barzahlung Banknoten-Appoints, die auf weniger als K 50 lauten, nicht Maäs e be werden dürfen; hinsichtlich der auf Rechnung der Staatsverwaltung unter voller bedeckung bis zu K 160 000 000 auszugebenden 10 K.-Banknoten bestehen besondere machungen. Nach dem den Parlamenten am 31./3. 1903 vorgelegten aber nicht 935 Gesetzentwurfe, betreffend die Aufnahme der Barzahlungen, soll jedoch, unter spezieller Deckungsvorschriften für die kleinen Banknoten, der OÖsterr.-Ungar. Ban 3 stattet werden, auf K 10 lautende Banknoten auch über den festgesetzten Höchstbetrag Seiß K 160 000 000, ferner 20 K-Noten auch nach Aufnahme der Barzahlungen Mes Bn 9 Ende August 1901 setzt die Österr.-Ungar. Bank Landesgoldmünzen der Kfenenvaf00 in Verkehr. Seit Beginn der Inverkehrsetzung der Landesgoldmünzen bis Ende April 66 brachte die Bank abzüglich der Rückströmungen für K 244 350 580 in Zirkulation, Wo9