Königreich Siam. – Königreich Spanien. 305 weisen. Die ausländischen Besitzer der abgestempelten Stücke können den am 1. Okt. 1898 fälligen Zinsschein, sowie auch die folgenden Zinsscheine in frs. £ oder M. einkassieren, falls sie eine eidliche oder ehrenwörtliche Erklärung abgeben, dass kein spanischer Unterthan an dem Besitz der Papiere beteiligt ist. Das gleiche gilt auch von ausländischen Besitzern, die in Spanien ansässig sind. Bei den Schuldtiteln, die bei den amtlichen Bankinstituten Frankreichs, Deutschlands, Englands, Belgiens und Portugals, sowie bei näher bezeichneten Privatbanken hinterlegt sind, genügt eine Erklärung des Bankvorstandes, dass nach den Büchern der Bank und sonstigen Ausweisen kein spanischer Unterthan Anteil daran hat. Das Abschneiden der Zinsscheine geschieht durch die Finanz-Kommissionen, wobei die betreffenden Stücke mit vorgelegt werden müssen. Die oben erwähnten Banken sind von dieser Vorzeigung befreit, müssen aber bescheinigen, dass die Stücke sich in ihrem Depot befinden und die Eigentümer keine Spanier sind. Die Zinsen derjenigen Titel, die diese Förmlichkeiten nicht erfüllt haben, werden künftig nicht mehr in Gold, sondern nur noch in Pesetas bezahlt. Nachträglich hatte sich die Regierung bereit erklärt, die den Ausländern zur Einreichung der in ihrem Besitze befindlichen Titres der auswärtigen Schuld bewilligte Frist zu verlängern. Man kam dahin überein, dass ausländische Inhaber ihre Titres auch nach dem 10./7. 1898 abstempeln lassen konnten, wenn sie den Nachweis lieferten, dass sie bereits vor dem 10./7. 1898 Besitzer der betr. Titres gewesen sind. Die zu diesem Zwecke bei den genannten Delegationen geführten Register sind am 14./5. 1899 abgeschlossen worden; nach diesem Termin sind jedoch ausnahmsweise auch noch diejenigen Stücke zur Ab- stempelung zugelassen worden, die von den ausländischen Inliabern nachweislich vor dem 14./5. 1899 erworben worden sind. Der äusserste Termin zur Anmeldung derartiger Stücke war der 31./10. 1901. Zugleich wurde den Besitzern der 4 % auswärtigen Rente eine Konvertierung in 4 % innere Rente angeboten, wobei ihnen 10 Pesetas für jede 100 Pesetas Nennwert ver- gütet werden, jedoch nicht in bar sondern in Carpetas. Nach dem Dekret v. 31./5. 1902 können die Coup. der 4 % abgest. auswärt. Rente zu Zollzahlungen verwendet werden. Die Span. Finanzdelegationen in Paris, London und Berlin werden auf Verlangen den Inhabern Bordereaux ausstellen, aus denen der Nominalwert der Coup. ersichtlich ist. Die Bordereaux werden als Zahl. mit 5 % Diskont pro anno angenommen. Zahlst.: Berlin: Deutsche Bank, Men- delssohn & Co.; dieselben nehmen wöchentl. am Dienstag u. Sonnabend die mit einem doppelten Bordereau begleiteten Zinsscheine gegen Quittung an und zahlen dieselben gegen Rückgabe der Quittung 10 Tage später am Montag und Freitag aus, und zwar zum festen Umrechnungs- kurse Pes. 1.235 = M. 1. Beim Handel an der Börse wird Pes. 1 = M. 0.80 gerechnet. Kurs Ende 1890–1907: In Frankf. a. M.: 75.70, 64.90, 62.80, 62.60, 73.70, 62, 60.60, 61, 46, 65.30, 69.20, 77.30, 87, 88.60, 90, 91.50, 95.70, 93 %. – In Berlin: –, —, 62.75, 62.50, 73.20, 62.50, 61.75, 61, 46.20, 65.10, 69.20, 77.75, 87.20, 88.60 (kl. 92.90), 90, 92.10, –, – %. – In Hamburg: 75.10, 65, 62, 62.25, 72.60, 61.25, 59, 60.30, 45.75, 65, 69.20, 77.20, 86.75. 88.75, 89.75, 91, 94, 92.25 %. – Ausserd. not. Dresden. Usance: Lieferbar sind die Stücke nur dann, wenn der untere Rand des Stückes vollständig an demselben haftet. Seit 30./6. 1898 sind in Berlin Lieferungen aus Kassa- und Zeitgeschäften nur in abgestempelten Stücken zu erfüllen und seit 2./1. 1905 die Notierung per ultimo sowie Kassa-Notierungen für mittlere und kleine Stücke für unabgestempelte Titres eingestellt. Madrid. 3 % Madrider Stadt-Anleihe von 1868. frs. 42 500 000 in 425 000 Losen à frs. 100 (1871 in Deutschland abgestempelt 141 741 Stück), davon noch unverlost in Umlauf Ende 1907: frs. 30 159 600. Zinsen: Ganzjährig am 2. Jan. Verlosungen: Am 2. Jan. u. 1. Juli, Aus- zahlung 6 Monate später, die letzte Ziehung am 1. Juli 1938. In letzterer Zeit fanden je- doch die Ziehungen nicht pünktlich statt, oft erst Wochen nach dem festgesetzten Termin, die am 1. Juli 1896 fällige erst am 24. Nov. 1896, die am 1. Jan. 1897 fällige erst am 25. Jan. 1897, die am 1. Juli 1897 fällige erst am 17. Juli 1897, die am 1. Jan. 1898 fällige erst am 17. Jan. 1898 u. die am 1.Juli 1898 fällige erst am 30. Juli 1898. Seit 2./1. 1899 finden die Ziehungen wieder pünktlich statt. Hauptgewinne 1897–1913: frs. 40 000 u. 20 000; 1914–1923: frs. 70 000 u. 20000; 1924–1933: frs. 100 000 u. 24000; 1934–1936: frs. 100 000 u. 40000; 1937–1938: frs. 250000 u. 50 000, Niete frs. 100; Plan 1897–1913:1. Ziehung: 1 Prämie à frs. 40 000, 2 à 1000, 5 à 500, 10 à 300, 22 à 200; II. Ziehung: 1 à frs. 20 000, 2 à 1000, 5 à 500, 10 à 250, 22 à 150, ferner in jeder Ziehung eine grössere Anzahl zu frs. 100. Der Coupon per 2. Jan. 1872 wurde nicht bezahlt und bis 1880 jede Zahlung ausgesetzt. Im August 1880 kam dann ein Arrangement zustande, wonach die Lose abgestempelt und die rückständigen Zinsen und die bis 1881 gezogenen Stücke 25 % in Barem und 75 % in zinslosen Carpetas eingelöst wurden. Die Carpetas sollten durch Rückkauf getilgt und dafür jährlich 300 000 Pesetas verwendet werden. Auch nach 1881 kam die Stadt nur in geringem Masse ihren Verpflichtungen nach; Zinsen und Prämien wurden sehr unregelmässig gezahlt, Ziehungen oft ausgesetzt, deshalb bildete sich im Jahre 1892 in Paris, Frankfurt a. M., Amsterdam und Brüssel ein Schutzkomitee, um das Interesse der Besitzer der Lose wahrzunehmen; das Arrangement, welches vom Komitee der Stadt Madrid vorgeschlagen wurde, wurde aber seitens der Stadt abgelehnt. Endlich kam im Februar 1898 folgendes Arrangement zustande: Unter dem Namen „Obligaciones Municipales Resultas“ wird eine neue 4 % Anleihe geschaffen, welche gegen die Rückstände aus früheren Jahren bis 1896 inkl. ausgegeben werden soll; hierbei erhalten die mit Pesetas 100 gezogenen Lose 3 % Verzugszinsen, während auf die mit Prämien gezogenen Lose sowie auf die Carpetas für überfällige Coupons keine Verzugszinsen gewährt werden 3 Staatspapiere etc. 1908/1909. I. XX