308 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. für die privilegierte Schuld £ T. 215 250, 4 % Zs. auf die unifizierte Schuld £ T. 654 775, Amort. der unifizierten Schuld £ T. 73 662, Annuität für die Türkenlose £ T. 135 000, blieben als Rest £ T. 518, hiervon erhielt die Regierung £ T. 388 u. die Dette Publique Ottomane £ T. 130. Von dem letzteren Betrage wurden £ T. 78 zur ausserord. Tilg. der unifizierten Schuld u. £ T. 52 zur solchen der Türkenlose verwendet. Ergebnis der Administration (Rechnungsjahr März-Febr.) für 1904/1905: 1905/1906: 1906/1907: Gesamt-Einnahmen. . . 1I. 3 042 277 .%. . 295 912 Rein Ennahmen . „ 2 657 557 „2 653 210 Ab: für die privilegierte Schuld . . „ 430 500 9 430 500 215 250 4 % Zs. auf die unifizierte Schuld . „ 1 309 551 „ 1 309 551 1 90 291 Tilg. der unifizierten Schuldd. . . „ 147 324 147 324 171 834 Annuität für die Türkenlose . . „ 270 000 7 270 000 270 000 Bleiben %.... 336 101 500 182 3 495 835 Der Rest wird verwendet: Zahlung an die türkische Regierung „ 252 076 3 375 136 3 371 876 Überweisung an die Türkenlose . . „ 33 610 3 50 018 49 583 3 an den a. o. Tilg.-F. der unifizierten Schuld „ 50 415 3 75 027 74 375 Der B. 14 M 19090 . 11906 „ 093 2? 997 , 687776 Uniflzierung der Serientürken: Nach langen Verhandlungen erteilte der Sultan durch Irade vom 18. Djemazi-ul-Akhir 1321 (28. Aug. / 10. Sept. 1903) seine Zustimmung zur Uni- fizierung der Konvert. Schuld Serien B, C u. D und zur Erhöhung der den Türkenlosen zu überweisenden jährl. Quote von £ T. 156 325 auf £ T. 270 000. 4 % konvertierte uniflzierte Ottomanische Staats-Anleihe von 1903. Ltq. 32 738 772 = £ 29 762 520 = frs. 744 063 000 in Stücken à Ltq. 22 = £ 20 = frs. 500 u. mehrfachen (5 u. 25er Stücken). Zs.: 1./14. März, 1./14. Sept. Tilg.: Vom 1./14. Jan. 1904 ab durch Rückkauf unter pari oder Verl. (über pari) am 1./14. Jan. u. 1./14. Juli per 1./14. März resp. 1./14. Sept. mit jährl. 0.45 %; von 1913 ab totale Rückzahlung al pari zulässig. Sicherheit: Die neue Anleihe geniesst alle Rechte, Privilegien und Garantien, welche durch das Mouharrem- Dekret bewilligt sind, und der V.-R. der Dette Publique Ottomane wird wie früher die Anordnunge des Mouharrem-Dekrets genau befolgen. Der Zinsen- und Amort.-Dienst wird in der Weise gehandhabt, dass aus den Netto-Einnahmen der Dette Publique Ottomane ein Betrag von £ T. 2 157 375 abgesondert wird, aus welchem zunächst die Annuität auf die 4 % priv. Anleihe von 1890 mit £ T. 430 500 bezahlt wird, sodann 4 % Zs. auf die uniflzierte Schuld und ein Teil der Annuität auf die Türkenlose in Höhe von £ T. 243 000, hierauf 0.45 % Amort.-Quote der unifizierten Schuld u. dann der Rest der Annuität für die Türken- lose im Betrage von £ T. 27 000. Die Zs. der getilgten Stücke werden dem Tilg.-F. zuge- wiesen. Die Überschüsse der Netto-Einnahmen über den Betrag von £ T. 2 157 375 werden zwischen der türk. Reg. u. der Dette Publique Ottomane geteilt; die Reg. erhält 75 %, die Dette Publique Ottomane 25 %. Letztere 25 % sind mit für ausserord. Tilg. der uni- fizierten Anleihe und mit ¾ für solche der Türkenlose zu verwenden. Sollten in einem Jahre die Netto-Einnahmen der Dette Publique Ottomane nicht den Betrag von £ T. 2 157 375 erreichen, so wird der Fehlbetrag durch die Zinsen des R.-F. oder durch Entnahme aus dem R.-F. gedeckt. Dieser R.-F. wird aus folgenden Posten gebildet: 1) durch Überweisung des am 1./14. Sept. 1903 auf dem Konto „R.-F. für Erhöhung des Zinsfusses- vorhandenen Betrages von £ T. 1 113 865, 2) durch Zuwendung von mind. £ T. 300 000 aus dem Ertrage der unifizierten Anleihe u. 3) durch den Betrag von £ T. 150 000, welcher durch jährl. Zahlungen von £ T. 15 000 von 1319 ab (Rechnungsjahr 1903/1904) seitens der Reg. aufgebracht wird. Der R.-F. wird durch seine Zinserträgnisse erhöht; sobald derselbe die Höhe von £ T. 2 000 000 erreicht hat, fliessen seine Zinserträgnisse in die allg. Einkünfte der Dette Publique. Wenn die unifizierte Schuld auf £ T. 16 000 000 herabgemindert ist, ist der R.-F. auf £ T. 1 000 000 herabzusetzen u. sein Mehrbetrag der Reg. zur Disposition zu stellen. Alle Entnahmen aus dem R.-F. sind in den folg. Rechnungsjahren durch Über- weisungen aus den Überschüssen der Dette Publique über £ T. 2 157 375 dem R.-F. zurück- zuerstatten. In dem Falle, dass im Laufe eines Rechnungsjahres eine Entnahme aus dem R.-F. deshalb geschähe, weil eine Unzulänglichkeit der Einnahmen aus verzögerter Einzahl. des ostrumelischen Tributes, der Cypruszölle u. der Tumbekizölle entstanden ist, sollen die Rückstände dieser Tribute bei ihrer Nachzahl. in erster Linie zur Rückerstattung der er- wähnten Entnahmen verwendet werden. Zahlst.: Berlin: S. Bleichröder, Deutsche Bank; Frankf. a. M.: Gebr. Bethmann, Deutsche Bank, ferner in Konstantinopel, Amsterdam, Brüssel, London, Paris u. Wien. Zahl. der Coup. u. verl. Stücke in Deutschland zum Kurse von kurz Paris. Verj. der Zinssch. in 6 J., der verl. Stücke in 15 J. (F.) Die Anleihe diente zur Unifizierung der konv. Schuld Ser. B, Cu. D. Die Anleihe wurde eingeführt in Berlin 9./2. 1904 zu 78.60 %, in Frankf. a. M. 25./2. 1904 zu 75.80 %, in Breslau 11./4. 1904 zu 82.20 %. Kurs Ende 1904–1907: In Berlin: 85.20, 90.10, 93.75, 94.90 %. – In Frankf. a. M.: 85.20, 90.20, 93.30, 93.70 %. – In Hamburg: 85.10, 89.75, 93, 93.50 %. Auch notiert in Breslau. Usance: Beim Handel an der Börse bis Ende 1904 £ 1 = M. 20.40, vom 2./1. 1905 ab Kursnotiz in frs., wobei 1 frs. = M. 0.80 umgerechnet wird.