Ausländische Industrie-Gesellschaften. 373 Dividenden pro 1893–1907: 6, 5, 5, 8, 10, 10, 10, 10, 5, 0, 0, 0, 3½, 5, 5 %. Coup.-Vj.: 4 J. (F.) Vorstand: Admiral A. de Richelieu, geschäftsführender Dir., Chr. Kronman, zweiter Dir. John Larsen, Dir., sämtl. in Kopenhagen. Verwaltungsrat: Is. Glückstadt, Erik S. Henius, Kaufm.; J. Larsen, A. F. Lassen, Gutsbes.; A. de Richelieu, Admiral Dr. jur. Carl Torp, Univ.- Professor J. C. Tuxen; sämtl. in Kopenhagen. Zahlstellen: Kopenhagen: Privatbank in Kopenhagen; Berlin: Nationalbank f. Deutschl.; Hamburg: L. Behrens & Söhne. Zahlung der Div. in Deutschland in Mark (Kr. 8 = M. 9). Erste k. k. privil. Donau-Dampfschifffahrts-Ges. in Wien. Gegründet: 1830. Letzte Statutänd. 1./5. 1890. Zweck: Betrieb der Dampfschifffahrt auf der Donau u. den in dieselbe einmünd. Flüssen stromab- u. aufwärts, wie auch auf dem Meere. Nach dem am 7./4. 1892 abgeschloss. Übereinkommen hat sich die Ges. verpflichtet, während der Vertragsdauer von 1891–1900 (verlängert für die Dauer des Jahres 1901), für ihren Schiffspark im Durchschnitte jährl. einen Betrag von mind. fl. 500 000 für Neu- und Umbauten nach Massgabe des mit dem Handelsministerium vereinbarten Bauprogramms zu verwenden und erhält hierfür jährl. seitens des Staates 1) eine weder verzinsl. noch rückzahlbare Subvention von fl. 250 000; 2) eine unverzinsl. aber rückzahlbare Subvention von fl. 250 000. Die Rück- zahlung dieser letzteren Subvention hat in der Weise zu erfolgen, dass von dem Reingewinn 15 % an den Staat abzuführen sind. Nach dem neuen Übereinkommen, welches bisher die legislative Genehmig. noch nicht erhalten hat, erhält die Ges. seitens des Staates jährl. eine weder verzinsl. noch rückzahlbare Subvention von K 1 200 000. Zurückzuzahlen hat sie fernerhin nur die nach dem alten Vertrage noch nicht zurückerstatteten rückzahlbaren Subventionsbeträge und diese auch nur dann, wenn die Aktionäre bereits 4 % Div. erhalten haben. Nach vollständiger Tilg. dieser Schuld tritt eine Gewinnbeteilig. des Staates mit des über die 4 % Div. resultierenden Überschusses ein doch ist auch diese Beteilig. nach oben mit K 600 000 in einem Jahre begrenzt. Nach dem neuen Vertrage ist die ganze Subvention steuerfrei, während sie bisher in den steuerpflicht. Reinertrag einbezogen wurde. Der neue Vertrag wurde auf 25 Jahre, d. h. bis 31./12. 1926 abgeschlossen, kann aber schon am 31./12. 1914 ausser Kraft treten, wenn entweder die Reg. oder die Ges. ihn ein Jahr vorher kündigt. Da dieser neue Vertrag bis zum 30./6. 1902 die legislative Genehmig. nicht erhalten hat, s0 entfielen v. 1./7. 1902 ab für die Ges. alle jene Verpflichtungen, die sie mit dem ursprüngl., auf Grund des Gesetzes v. 4./4. 1892 am 7./4. 1892 abgeschlossenen und am 31./12. 1901 ab- gelaufenen Vertrage für die Dauer desselben überxnommen hatte. Trotzdem hat die Ges. auch fernerhin allen Bedingungen des abgelaufenen Übereinkommens weiter und in demselben Umfange entsprochen, als ob sie noch im Vertragsverhältnisse gestanden hätte, mit Rück- sicht auf die öffentl. Interessen, welche durch die Einstellung der bisher vertragsmässig ausgeführten Leistungen der Ges. eine empfindliche Schädigung erfahren hätten. Mit Erlass v. 15./2. 1903 erklärte sich die Staatsverwalt. bereit, der Ges. aus Staatsmitteln für das Jahr 1902 wie bisher eine Subvention von K 500 000 und einen unverzinsl., jedoch rück- zahlbaren Zuschuss von K 500 000, und ferner für das I. Semester 1903 eine Subvention von K 300 000 und einen unverzinsl., jedoch rückzahlbaren Zuschuss von K 300 000 zuzuwenden unter der Voraussetzung, dass sich die Ges. ihrerseits verpflichtete, den aus dem früheren Vertrage resultierenden Verbindlichkeiten bis 30./6. 1903 in vollem Umfange zu entsprechen; auch für das II. Sem. 1903 und das I. und II. Sem. 1904, 1905 u. 1906 wurden unter den- selben Voraussetzungen von der Regierung je K 300 000 Subvention und je K 300 000 zurück- vergütbarer Vorschuss gezahlt. Der Verwaltungsrat nahm in der Sitzung vom 6./3. 1907 das Angebot des Handelsministeriums, das bis zur Schaffung einer definitiven Vertragsbasis von der Ges. die Aufrechterhaltung der bisherigen Beziehungen zur Staatsverwaltung durch ein Provisorium auch für das Jahr 1907 gegen eine Entschädigung von K 1 200 000 ins Auge fasste unter der Voraussetzung an, dass im Laufe des Jahres 1907 ein definitiver Vertrag zu stande käme. Die nach Ablauf des für das Jahr 1907 gültigen Provisoriums erfolgten mehrfachen Verhandlungen mit der Reg., welche den Abschlusseines neuen Subventionsvertrages bezweckten, führten bisher noch zu keinem Abschluss; die Ges. hat sich einverstanden erklärt, das Pro- visorium auf Basis der vorjährigen Abmachungen auch für 1908 fortbestehen zu lassen. Der Schiffspark bestand Ende 1907 aus 131 Raddampfern, 10 Schraubendampfern, ferner 816 eisernen Booten. Die Ges. besitzt ferner die Mohäcs-Fünfkirchener Bahn, Szabolcser Eisenbahn, die Fünfkirch. Kohlenwerke, Schiffswerfto und Werkstätten in Alt-ÖOfen, Korneuburg etc. Kapital: K 50 400 000 = fl. 25 200 000 in Aktien à K 1050 und 525 = fl. C.-M. 500 und 250 = fl. 6. W. 525 bez. 262.50. 4 % Oblig. von 1882. M. 10 000 000, davon noch unverl. in Umlauf Ende 1907: M. 7 280 000 in Stücken à M. 400 u. 10 000. Zs.: 1./5., 1./11. Tilg.: Durch Verl. im Aug. per 1./11. nach einem Tilg.-Plane innerh. 50 Jahren. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; München: Merck, Finck & Co.: Wien: Gesellschaftskasse. Zahlung der Coup. u. verl. Stücke steuerfrei ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Aufgelegt: M. 5 000 000 in Stücken von nur M. 400 in Berlin u. Frankf. a. M. am 14. u. 15./6. 1882 zu 94 %. Kurs Ende 1891–1907: In Frankf. a. M.: 88.50, 91.30, 93, 99, 99, 100.10. 98.95, 98.40, 92.70, 92.10, 95.30, 99, 100.10, 100, 100.50, 99.20, 94.70 %. – In München: 88.40, 91, 92.70, 99.25, –, –, –, 98, 92, 91.70, 95.30, 98.50, 100, 99.60, 100.50, =, 95.30 %. – In Berlin Ende 1890–99: Kurs gestrichen; Ende 1900–1906: 91.10, 93.25, –, –, . 0 7 .