420 Ausländische Eisenbahnen. die Genusssch. der alten Aktien 17 920, 1 frs. Div. auf die Genusssch. der priv. Aktien 57. Vortrag 36 870. Dividenden 1857–1907: 1, 1, 1, 1, 1, ½, 0, 0, 0, 1, 0, 2.40, 2.40, 2.40, 2.40, 2.60, 2.60, 2.60, 2.65, 2.65, 2.70, 2.70, 2.70, 2.70, 2.70, 2.80, 2.90, 2.90, 2.90, 2.90, 2.90, 3, 3, 3, 3, 3, 3, 2.90, 2.85, 2.80, 2.78, 2.80, 2.80, 2.90, 2.90, 3, 6, 6, 6, 6, 6 %. Privil. Akt. bis inkl. 1902 stets 10 %; für 1903–1907: 11, 11, 11, 11, 11 % Die Aktien werden in Deutschland nicht gehandelt. Direktion: Nerincx. Verwaltungsrat: T. Dutreux, Raphael-Georges Leévy, L. Metz, A. Jacqmin, Van Autreve. Mexikanische Eisenbahn. Tehuantepec-National-Eisenbahn- Gesellschaft (Compania del Ferrocarril Nacional de Tehuantepec) in Mexiko. Gegründet: Der Gesellschaftsvertrag ist von den gesetzgebenden Körperschaften der Mexikanischen Republik am 4./6. 1902 mit Wirkung vom 1./7. 1902 genehmigt und am 31./5. 1904 abgeändert worden. Die Dauer der Ges. ist vertragsmässig auf 51 Jahre festgesetzt, endet demnach 30./6. 1953. Die beiden Gesellschafter, nämlich die Mexikanische Regierung und die Firma S. Pearson & Son Ltd. in London, haben jedoch das Recht, nach vorheriger 6monatlicher Kündigung vom Gesellschaftsvertrage zurückzutreten, falls die Ges. einen Verlust von 5 000 000 mexik. Dollars oder mehr auf ihr Kapital erlitten haben sollte. Die Regierung hat ausserdem das Recht, vom Vertrage zurückzutreten in verschiedenen im Gesellschaftsvertrage vorgesehenen Fällen von Vertragsbruch oder Schädigung des nationalen Interesses durch den anderen Gesellschafter. Zweck der Ges. ist der ihr von der Regierung übertragene Betrieb der Tehuantepec- National-Eisenbahn, sowie der durch sie verbundenen Häfen Coatzacoalcos und Salina Cruz, nebst allen dazu gehörigen schwimmenden, immobilen oder mobilen Anlagen und Zubehör. Die Ges. ist also eine Betriebsgesellschaft, da Eisenbahn und Häfen nebst Zubehör Eigentum der Mexik. Reg. sind; sie darf für sich Immobilienbesitz nicht erwerben. Ausserdem aber ist die Ges. von der Mexik. Reg. damit beauftragt, den Ausbau der Tehuantepec-Eisenbahn so durchzuführen, dass sie für den grossen Durchgangsverkehr vom Stillen zum Atlantischen Ocean und vice versa leistungsfähig wird. Die Ges. hat ferner das Recht bzw. die Ver- pflichtung, Schiffahrtslinien im Stillen und Atlantischen Ocean sowie im Golf von Mexiko für den Handelsverkehr längs den Küsten der Mexik. Republik und von und nach fremden Häfen einzurichten, auch kann sie wegen Errichtung solcher Linien mit anderen Ges. Pacht- abkommen oder andere Abmachungen treffen oder eigene Schiffahrtsgesellschaften für diesen Zweck gründen. Die Tehuantepec-Eisenbahn wurde in den Jahren 1889–1894 erbaut; mangels geeigneter Häfen an den Endpunkten der Bahn und infolge der grösseren Anforderungen nicht genügen- den Bauanlage entwickelte sich jedoch lediglich ein begrenzter Verkehr. Jetzt baut die Mexik. Reg. ihrerseits die beiden Endhäfen der Bahn in einer allen modernen Verkehrs- bedingungen entsprechenden Weise aus, während sie den Ausbau der Eisenbahn der Tehu- antepec-National-Eisenbahn-Gesellschaft übertragen hat. Die Rekonstruktion der Eisenbahn ist nahezu beendet. Die beiden Häfen sollen in 3 Jahren vollendet sein, doch hofft man die Arbeiten so fördern zu können, dass ein Teil des Transitverkehrs an den beiden End- punkten der Bahn schon im Frühjahr 1906 bewältigt werden kann. Grundkapital: $ 7 000 000, welche zu gleichen Teilen von den beiden Gesellschaftern ein- zuzahlen sind; bis jetzt sind eingezahlt $ 2 000 000. Die weiteren Einzahlungen erfolgen nach Lage der Ges. auf Verlangen des Gesellschafters S. Pearson & Son Ltd. zu gleichen Teilen durch die beiden Gesellschafter. 5 % Gold-Anleihe: £ 2 000 000 == M. 40 800 000 in Stücken à £ 500, 100 und 20 = M. 10 200, 2040 und 408. Zinsen 2./1. und 1./7. Tilgung: Vom 1./7. 1914 ab entweder durch Rückkauf oder durch Ausl. al pari bis spätestens 30./6. 1953; vom 1./7. 1914 ver- stärkte Tilg. und Totalkündig. mit 6 monat. Frist zulässig. Sicherheit: Für die Anleihe haften an erster Stelle die Einnahmen der Ges. Im Falle die Ges., einerlei aus welchen Gründen und zu welchem Termin, mit der nach den Anleihebedingungen festgesetzten Zins- zahlung oder Kapitalrückzahlung im Verzuge bleibt oder aufgelöst wird, so wird die An- leihe zu einer direkten Schuldverpflichtung der Mexik. Reg., ohne dass dadurch der Zinsen- oder Amortisationsdienst der Anleihe noch sonst irgend ein anderer Punkt der Anleihe- bedingungen eine Anderung erfährt. Zahlst.: Berlin: Dresdner Bank, A. Schaaffh. Bankverein sowie deren übrige Niederlassungen; London: Dresdner Bank; Basel: Aktiengesellschaft von Speyr & Co. Zahlung der Coup. und der verlosten Stücke frei von allen gegenwärtigen un zukünftigen Steuern und Abgaben der Mexik. Reg. in Deutschland in M. zum festen Satze M. 20.40 = 1 Y£. Auffgelegt in Berlin 7./12. 1904 £ 1 250 000 = M. 25 500 000 zu 100 %, vom Rest von £ 750 000 = M. 15 300 000 wurden £ 475 000 = M. 9 690 000 am 22./6. 1905 zu 102.50 % aufgelegt, während die restl. £ 275 000 bis zum 31./10. 1905 vom Verkauf aus- geschlossen sind. Eingeführt in Frankf. a. M. 28./1. 1905 zu 102.90 %. Kurs Ende 1904–1907: f Barlin: 101.25, 103, 103.20, 99.50 0%. Ende 1905-–1907: In Frankf. a. M.: 103, 102.80, 99.50 %. Verj. der Coup. in 5 J., der verlosten Stücke in 10 J. (F.)