Osterreich-Ungarische Eisenbahnen. 435 = Silber fl. 350 000, ebenso die vom 1./1. 1876 auf 50 Jahre zugesicherte Specialgarantie von jährl. K 40 795.83 = Gold fl. 17 134.25 bleibt unberührt. W enn das Reinerträgnis der Bahn den garantierten Betrag von K 700 000 = fl. 350 000 übersteigt, so ist der Überschuss bis zur Höhe der Goldgarantie von K 40 795.83 = fl. 17 134.25 an die kgl. ungar. Central-Staatskasse abzuführen. Sollte die Prior.-Anleihe von 1868 der Ges. in eine Staatsanleihe konvertiert werden, so ist die Ges. verpflichtet, aus dem garantierten Reinerträgnis von K 700 000 = fl. 350 000 die auf die Prior.-Anleihe entfallende Annuität an die kgl. ungar. Central-Staatskasse abzuführen. Der auf die 5 % Verzinsung und die Tilg. der Aktien bestimmte Rest des garantierten jährl. Reinerträgnisses wird für die Zeit vom 1./1. 1893 bis Ende 1943 mit jährl. K 346 420 = fl. 173 210, für das Jahr 1944 aber mit K 578 420 = fl. 289 210 ermittelt, wohingegen für die Zeit vom 1./1. 1945 bis zum Ablaufe der Koncession das gesamte garantierte Reinerträgnis von K 700 000 = fl. 350 000 zur Verzinsung und filg. der Aktien zu verwenden ist. Diese Rein- erträgnisse können in keinem Falle, also auch nicht im Falle eines Betriebsdeficits eine Reduktion erfahren, mit der alleinigen Ausnahme der Coup.-Stempelgebühren. Wenn der Reinertrag der Bahn in der Zeit bis zum Jahre 1926 das garantierte Jahres- einkommen von K 700 000 = fl. 350 000 Silber und K 40 795.83 = fl. 17 134.25 Gold. vom Jahre 1926 bis zum Ablauf der Koncession das garantierte Jahreseinkommen von K 700 000 = fl. 350 000 Silber übersteigen sollte, so ist der Überschuss in folg. Reihen- folge zu verwenden. a) zur Rückzahlung der auf die Investitionsanleihe geleisteten Garantievorschüsse samt 6 % Zs., b) zur Rückzahlung der zur Bedeckung allfälliger Betriebsdeficite samt 6 % Zs., c) von dem nachher noch erübrigten Betrage ͤ zu Gunsten des 4 % Garantiezinsen- und Vorschusskontos. %⅓ aber zu Gunsten der Aktionäre. Eine anderweitige Zurückzahlung der aus der Investitionsanleihe herstammenden Lasten und der eventuellen Betriebsdefizite wird von der Regierung nicht gefordert. Rückkaufsrecht: Die ungar. Regierung hat das Recht, nach Ablauf von 30 Jahren von der Koncessions-Erteilung an gerechnet, jederzeit gegen eine nach dem Durchschnittsertrage der letztvorhergegangenen sieben Betriebsjahre nach Abschlag der zwei ungünstigsten Betriebsjahre zu bemessenden, bis zum Ablaufe der Koncession zu zahlenden, auf den Bahnkörper sicherzustellende Jahresrente von mindestens 5 % des in der Koncession festgesetzten Nominal-Anlagekapitals einzulösen. Der Betrieb der Bahn wird auf Grund des Betriebsvertrages v. 21. März 1893 von der Dir. der Kgl. Ungar. Staatsbahnen geführt. Kapital: K 6 928 400 = fl. Silber 3 464 200 in Aktien à K 400 = fl. 200. Die Amort. der Aktien erfolgt im Wege der Verl. innerhalb der Koncessionsdauer und beginnt nach erfolgter Amort. der ausgegebenen Oblig. Den Besitzern der verl. Aktien werden Genuss- scheine verabfolgt, welche mit Ausschluss des Bezuges der 5 % Kapital-Zs. alle Rechte der Aktien, namentlich die Anteilnahme an der sich ergebenden Super-Div. gewähren. 5 % Silber-Prior.-Anleihe von 1867: K 6 898 000 = fl. 3 449 000, in Umlauf Ende 1907: K 5 850 800 in Stücken à K 400 = fl. 200. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch Verl. am 1./10. bper 1./4. von 1868 ab bis 1944, Verstärkung zulässig. Zahlstellen: Berlin: Adelssen, Bürger & Co.; Frankfurt a. M.: Bank für Handel u. Industrie; Wien: Österr. Credit- Anstalt; Budapest: Ungar. Allg. Creditbank. Zahlung der Coupons unter Abzug von 5 –3 Steuer, der verlosten Obfigationen in fl. Silber. Coup.-Verj.: 5 J. n. F. Beim Handel an der Berliner Börse seit 1./7. 1893 fl. 100 = M. 170, in Frankf. a. M. seit 2./1. 1899 fl. 100 = M. 170, vorher fl. 100 = M. 200. Kurs Ende 1890—– 1907: In Berlin: 89.60, 86.90, 85.75, 94.70, 100, 103, 102.90, –, 103, 102.50, 101.40, –, 103.25, 102.60, 103.10, 103, 103, 102 %. – In Frankf. a. M.: 88, 86, 85, 81. 70, 85.50, 86, 87, 87, 87. 30, 101.80, 102.10, 103, 103.20, 102.10, 103, 102, 103, 102 %. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im ersten Halbjahr. Stimmrecht: Je 10 Aktien = 1 St., Maximum inkl. Vertretung = 50 St. Gewinn-Verteilung: Der nach Zahlung der Zinsen und der Tilgungsquote für die Prioritäts- obligationen, sowie nach Bestreitung der 5 % Zinsen des Aktienkapitals und der seiner Zeit zur Aktientilgung in dem betreffenden Jahre erforderlichen Summen sich ergebende Überschuss wird zur einen Hälfte dazu verwendet, die etwaigen, infolge der Garantie geleisteten Vorschüsse zurückzuzahlen. Von der ander en Hälfte mind. 10 % zum R.-F., bis derselbe 10 % des A.-K. beträgt, 5 % Tant., 85 % zur Verf. der G.-V. S. auch unter Vertrag. Bilanz am 31. Dez. 1907: Aktiva: Bauk 13 826 400, Investitionskto 744 762, Anteil an d. gemeins. Werkstätte in Fünfkirchen 164 025, Materialkosten-Deck.-F. 87 514, Staatsgarantiekto in Silber 5 5 771 294, Staatsgarantie-Zs.-Kto in Silber 6 188 844, Staatsgarantiekto i in Gold 1 205 938, Staatsgarantie-Zs.-Kto in Gold 1 057 097, Debit. 96 755, k. k. priv. Credit-Anstalt in Wien 186 338, Kassen u. Lagerreste der Stationen 191 520, Staatsgarantieanspruch für das Jahr 1907 119 112. – „. A.-K. 6 928 400, Prior. Oblig. 5 850 800, verloste Prior. 1 047 200, Anteil am Investitionsanlehen 476 857, verloste 3% 267 905, Werkstättebau- anlehen 151 853, Amort. d. Werkstättebauanlehens 12 172, Materialvorräte-Reservekto 87 514, Kredit. 142 131, Forderung der Königl. ungarischen Staatsbahnen 271 555, uneingelöste Aktiencoup. 174 800, uneingelöste Prior.- -Coup. 3030, „. verloste Prior. 062 500, Prior.-Coup.-Kto 73 860, k. ung. Staatsverwaltung- Silber-Kto 11 8259 87, k. ung. Staatsverwalt.- Goldkto 2 263 035. Sa. K 29 639 598. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: „„. Prior.-Oblig. 57 300, Aktiencoup. 346 420, Prior.-Coup. 296 130, Verzins. der Investitionsanleihe 24 653, der Invyestitionsanleihe XXVIII*