Osterreich-Ungarische Eisenbahnen. 457 München versteht sich in Prozenten, wobei frs. 100 = M. 80, in Frankf. a. M. bis Ende 1898 in fl. per Stück, wobei fl. 100 = M. 200, in Hamburg bis Ende 1898 in frs. per Stück, seit 1./1. 1899 in Frankf. a. M. u. Hamburg in Prozenten, wobei frs. 100 = M. 80. Usance: Lieferbar sind Stücke nur mit Unterschrift zweier V.-R. Mitglieder. Verj. der Coup. in 3 J., der verl. Stücke in 30 J. n. F. Dividenden 1860–1907: 7, 67, 5, 5, 5, 5, 7, 8½, 10½, 12, 12, 12, 10, 10, 8, 6½, 5¾, 6, 6, 6, 6, 6½¼, 6à, 6, 6, 5, 3½, 3½, 3 /10, 2¾0, 4, 5, 4¾, 5 ¾, 6¾, 5 , 6½, 5¾10, 6½, 5¾0, 6/0, 5 ⅝, 5 ⅝, 5 ¾, 5, 6, 6, 6 %; Genussscheine 1893–1907: frs. 3.8, 3, 6 3/% 6% % Zahlst.: In Deutschland keine; Paris: Crédit Lyonnais; Wien u. Budapest: Eigene Kasse. Die der Div. geschieht halbj. am 1./1. 2½ 0%. am 1./7. Rest-Div. und zwar ohne Abzug in Gold. Direktion: Rud. Ritter Grimus von Grimburg, k. k. Hofrat. Direktion der ungar. Berg- u. Hüttenwerke u. Domänen: Dir. Anton Martinek, Dir. Béla Veith. Direktion der österr. Werke u. Fabriken: Dir. Anton Martinek. Verwaltungsrat: In Wien: Präs. Theodor Ritter von Taussig, Vize-Präs. Vincenz Ritter von Miller zu Aichholz, Carlos Fürst Clary und Aldringen, Adrian Graf Germiny, Joh. Hottinguer, Dr. Max Freih. von Mayr, Alexander Prinz Thurn u. Taxis. In Budapest: Präs. Friedr. Baron Harkänyi, Sigism. Baron Bohus, Carl Demachy, Jul. Alexis Baron des Michels, Gust. Pereire, Albert Baron Wodianer. K. k. priv. Prag-Duxer Eisenbahn in Prag, Graben 10. (Verstaatlicht seit 1./1. 1892.) Gegründet: Konc.: 25./6. 1870, 4./9. 1872, 30./9. 1881 u. 23./12. 1882. Dauer: Bis 1711. 1963 Der Betrieb der Bahn wurde 1884 mit dem der Dux-Bodenbacher Bahn vereinigt und vom Staate für Rechnung der Ges. geführt. Mit Erlass v. 22./9. 1891 wurde staatl. Einlös. per 1./1. 1892 verfügt. Die streitigen Punkte wurden durch Übereinkommen v. 25./7. 1892 beglichen. Die Reg. übernahm die der Prag-Duxer Eisenbahn gehör. Linien Prag (Smichow)-Obernitz-Dux nebst Obernitz-Brüx, Brüx-Oberleutendorf-Ossegg-Kloster- grab, Zlonitz- Hospozin und Klostergrab-Niklasberg (Mulde) mit allen dazu gehörigen beweglichen und unbeweglichen Sachen mit Einschluss des Fahrparks etc. mit W irkung vom 1. Jan. 1892. Der Gesellschaft verbleibt das aus der Bilanz pro 1891 ausgewiesene Aktivum, welches sich nach Deckung der dortselbst aufgestellten Passivposten ergiebt. Ferner verbleibt ihr der Reservefonds, jedoch nur soweit derselbe effektiv vorhanden bezw. durch die Prioritäts-Emission von 1891 refundiert werden wird, dagegen steht der Gesellschaft kein wie immer gearteter Anspruch auf denjenigen Teil des Reserve- fonds zu, welcher in der Bilanz pro 1891 zwar ausgewiesen erscheint, jedoch thatsäch- lich zu Investitionen oder anderen gesellschaftlichen Zwecken verausgabt worden ist. Die ermittelte Einlösungsrente betrug fl. 1 665 000 und nach Abzug der mit 10 % fixierten Steuer verblieb eine keinem weiteren Steuerabzuge unterliegende Rente von fl. 1 489 500. herabgesetzt durch Protokollarübereinkommen v. 22./2. 1896 auf K 2 939 000 = fl. 1 469 500 mit Wirkung ab 1./1. 1897. Diese auf den obenerwähnten Linien eisenbahnbücherlich sichergestellte Einlösungsrente wird der Gesellschaft in halbjährigen, am 30. Juni und 31. Dez. jeden Jahres fälligen Raten, bis Ablauf der Koncession (1962) ausbezahlt werden. Vom 1. Jan. 1893 angefangen, übernimmt die Staatsverwaltung für Rechnung der Ge- sellschaft die Besorgung des Dienstes für die Prioritäts-Anleihen. Hiernach verbleibt für die Aktien aus der Rente eine jährliche Dividende von K 8 = fl. 4 pro Aktie gesichert event. unter Heranziehung des Reservefonds; für 1893/94 erhielten die Stammaktien infolge Steigens des Goldagio weniger. Die Regierung ist bis zum 31./12. 1910 jederzeit ab 2./1. 1898 berechtigt, an Stelle der noch nicht fälligen Einlösungsrenten eine Kapital- zahlung in der Weise zu leisten, dass dieselbe die dann noch in Umlauf befindlichen Oblig. zur Selbstzahlung übernimmt und der Ges. ausserdem jenen Betrag in bar oder in 4 % abzugsfreien Staatsschuldverschreib. ausfolgt (zum Kurswerte, jedoch nicht über pari zu berechnen), welcher dem noch nicht getilgten A.-K. gleichkommt. Dieses Op- tionsrecht kann stets nur nach dreimonatiger Vorankündigung auf einen 2./1. ausgeübt werden. Kapital: K 10 800 000 = fl. 5 400 000 in 54 000 St.-Aktien à K 200 = fl. Silb. 100 und K 9 993 000 = fl. 4 996 500 in 33 310 Prior.-Aktien à K 300 = fl. Silb. 150. Die G.-V. vom 9./8. 1892 beschloss, das St.-Aktienkapital von fl. 8 100 000 auf fl. 5 400 000 durch Abstempelung der St.-Aktien von fl. 150 auf fl. 100 zu reduzieren. Tilg. der Prior.-Aktien sbät. nach Tilg. der Prior.-Oblig., hiernach innerhalb der Koncessionsdauer Tilg. der St.- Aktien. Lt. Protokollarübereinkommen vom 22. Febr. 1896 wurde ein vom Ministerium genehmigter Aktientilgungsplan ausgefertigt. Hiernach werden die Prior.-Aktien mit fl. 150 und nach deren vollständiger Tilgung die St.-Aktien mit fl. 100 mittels einer gleichbleibenden Jahresquote ab 1. Jan. 1896 bis 30. Juni 1962 getilgt. Die G.-V. vom 24. Okt. 1896 beschloss Rückzahlung der gesamten Prior.-Aktien durch Aufnahme einer weiteren Anleihe, doch konnten bisher entscheidende Schritte nicht unternommen werden. 3 % Prioritäts-Anleihe von 1896. Emittiert deutsche M. 48 948 000, lt. Beschluss vom 14. März 1896 hiervon M. 42 906 000 zur Konvertierung bezw. Einlösung der per 1. März 1897 ver- losten 4 % Anleihen von 1884 und 1891, ferner reserviert M. 3 642 000 zur freiwilligen